Katalogfrage 290 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?
- eine Anzeige schreiben
- den Fernseher reklamieren Richtig
- das Gerät ungefragt austauschen
- die Garantie verlängern
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Ein kaputtes Gerät ist keine Straftat, sondern ein zivilrechtlicher Gewährleistungsfall — eine Strafanzeige ist nicht das richtige Mittel.
- B — Richtig: Bei einem defekten Kaufgegenstand kann man nach den Gewährleistungsvorschriften des BGB (§ 437) beim Verkäufer reklamieren und Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz) verlangen.
- C — Ein eigenmächtiger, unabgesprochener Austausch ist rechtlich nicht der vorgesehene Weg; die Reklamation beim Verkäufer geht voraus.
- D — Die Garantie ist eine freiwillige Herstellerzusage und kann nicht einfach eigenmächtig „verlängert“ werden; das ist kein Reaktionsschritt auf ein defektes Gerät.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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