Katalogfrage 290 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Ein kaputtes Gerät ist keine Straftat, sondern ein zivilrechtlicher Gewährleistungsfall — eine Strafanzeige ist nicht das richtige Mittel.
  2. B — Richtig: Bei einem defekten Kaufgegenstand kann man nach den Gewährleistungsvorschriften des BGB (§ 437) beim Verkäufer reklamieren und Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz) verlangen.
  3. C — Ein eigenmächtiger, unabgesprochener Austausch ist rechtlich nicht der vorgesehene Weg; die Reklamation beim Verkäufer geht voraus.
  4. D — Die Garantie ist eine freiwillige Herstellerzusage und kann nicht einfach eigenmächtig „verlängert“ werden; das ist kein Reaktionsschritt auf ein defektes Gerät.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

Zuletzt geprüft: · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01 · Wir prüfen jede Zahl auf dieser Seite an der Originalquelle.