Katalogfrage 289 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil …
- seine Deutschkenntnisse zu gering sind.
- er zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
- er eine dunkle Haut hat. Richtig
- er keine Erfahrungen im Beruf hat.
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Fehlende, für die Stelle tatsächlich nötige Deutschkenntnisse können ein sachlich zulässiges Ablehnungskriterium sein.
- B — Überzogene Gehaltsvorstellungen sind ein legitimes wirtschaftliches Kriterium, keine Diskriminierung.
- C — Richtig: Eine Ablehnung allein wegen der Hautfarbe ist eine nach dem AGG verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft.
- D — Fehlende Berufserfahrung ist ein sachliches, zulässiges Auswahlkriterium.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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