Katalogfrage 44 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Wen kann man als Bürgerin/Bürger in Deutschland nicht direkt wählen?
- Abgeordnete des EU-Parlaments
- Die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten Richtig
- Landtagsabgeordnete
- Bundestagsabgeordnete
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt (Europawahl).
- B — Richtig: Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident wird nicht vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt (Art. 54 GG), einem eigens dafür zusammentretenden Gremium aus Bundestag und Landesvertretern.
- C — Landtagsabgeordnete werden von den Bürgerinnen und Bürgern des jeweiligen Bundeslandes direkt gewählt.
- D — Bundestagsabgeordnete werden direkt vom wahlberechtigten Volk gewählt (Art. 38 GG).
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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