Katalogfrage 277 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Eine Frau, die ein zweijähriges Kind hat, bewirbt sich in Deutschland um eine Stelle. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Sie bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil sie …

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Fehlende geforderte Sprachkenntnisse können ein sachlich zulässiges, nicht diskriminierendes Ablehnungskriterium sein, sofern die Sprache tatsächlich für die Stelle nötig ist.
  2. B — Überzogene Gehaltsvorstellungen sind ein legitimes wirtschaftliches Ablehnungskriterium, keine Diskriminierung.
  3. C — Fehlende berufliche Erfahrung ist ein sachliches, zulässiges Auswahlkriterium.
  4. D — Richtig: Eine Ablehnung allein wegen der Mutterschaft ist eine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts bzw. der familiären Situation, verboten durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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