Katalogfrage 278 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Ein Mann im Rollstuhl hat sich auf eine Stelle als Buchhalter beworben. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil er …

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Richtig: Eine Ablehnung allein wegen einer Behinderung — hier des Rollstuhls, ohne dass er die eigentliche Bürotätigkeit als Buchhalter beeinträchtigt — ist eine nach dem AGG verbotene Diskriminierung wegen Behinderung.
  2. B — Fehlende Erfahrung ist ein sachliches, zulässiges Auswahlkriterium.
  3. C — Überzogene Gehaltsvorstellungen sind ein legitimes wirtschaftliches Ablehnungskriterium.
  4. D — Fehlende geforderte Sprachkenntnisse können ein sachlich zulässiges Kriterium sein, sofern tatsächlich benötigt.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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