Katalogfrage 278 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Ein Mann im Rollstuhl hat sich auf eine Stelle als Buchhalter beworben. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil er …
- im Rollstuhl sitzt. Richtig
- keine Erfahrung hat.
- zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
- kein Englisch spricht.
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Richtig: Eine Ablehnung allein wegen einer Behinderung — hier des Rollstuhls, ohne dass er die eigentliche Bürotätigkeit als Buchhalter beeinträchtigt — ist eine nach dem AGG verbotene Diskriminierung wegen Behinderung.
- B — Fehlende Erfahrung ist ein sachliches, zulässiges Auswahlkriterium.
- C — Überzogene Gehaltsvorstellungen sind ein legitimes wirtschaftliches Ablehnungskriterium.
- D — Fehlende geforderte Sprachkenntnisse können ein sachlich zulässiges Kriterium sein, sofern tatsächlich benötigt.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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