Katalogfrage 276 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Es gibt sehr wohl Handlungsmöglichkeiten gegen Fehlverhalten von Behördenmitarbeitenden.
  2. B — Man muss unangemessenes Verhalten nicht widerspruchslos hinnehmen; es gibt Beschwerdewege.
  3. C — Drohungen sind selbst eine Straftat (§ 241 StGB) und keine angemessene oder legale Reaktion.
  4. D — Richtig: Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fehlverhalten formlos oder förmlich bei der vorgesetzten Stelle bzw. Behördenleitung beschweren; dies ist ein anerkanntes Recht.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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