Katalogfrage 276 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?
- Ich kann nichts tun.
- Ich muss mir diese Behandlung gefallen lassen.
- Ich drohe der Person.
- Ich kann mich bei der Behördenleiterin/beim Behördenleiter beschweren. Richtig
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Es gibt sehr wohl Handlungsmöglichkeiten gegen Fehlverhalten von Behördenmitarbeitenden.
- B — Man muss unangemessenes Verhalten nicht widerspruchslos hinnehmen; es gibt Beschwerdewege.
- C — Drohungen sind selbst eine Straftat (§ 241 StGB) und keine angemessene oder legale Reaktion.
- D — Richtig: Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fehlverhalten formlos oder förmlich bei der vorgesetzten Stelle bzw. Behördenleitung beschweren; dies ist ein anerkanntes Recht.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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