Katalogfrage 252 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

In Deutschland …

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Richtig: In Deutschland gilt die Einehe (Monogamie); nach § 1306 BGB ist eine Ehe verboten, solange bereits eine andere Ehe besteht.
  2. B — Polygamie (Mehrehe) ist in Deutschland ausdrücklich untersagt (§ 1306 BGB, § 172 StGB — Doppelehe ist strafbar).
  3. C — Nach einer rechtskräftigen Scheidung oder dem Tod des Ehepartners darf man erneut heiraten; es gibt kein Wiederheiratsverbot.
  4. D — Verwitwete Frauen dürfen selbstverständlich wieder heiraten; es gibt keine solche Einschränkung.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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