Katalogfrage 253 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Wo müssen Sie sich anmelden, wenn Sie in Deutschland umziehen?
- beim Einwohnermeldeamt Richtig
- beim Standesamt
- beim Ordnungsamt
- beim Gewerbeamt
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Richtig: Nach dem Bundesmeldegesetz muss sich jede Person innerhalb von zwei Wochen nach einem Umzug beim Einwohnermeldeamt der neuen Wohngemeinde anmelden.
- B — Das Standesamt ist für Personenstandsangelegenheiten wie Eheschließung, Geburt und Tod zuständig, nicht für Wohnsitzanmeldungen.
- C — Das Ordnungsamt kümmert sich um öffentliche Sicherheit und Ordnung vor Ort, nicht um die Wohnsitzanmeldung.
- D — Das Gewerbeamt ist für die Anmeldung von Gewerbebetrieben zuständig, nicht für private Wohnsitzänderungen.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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