Katalogfrage 15 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Was verbietet das deutsche Grundgesetz?
- Militärdienst
- Zwangsarbeit Richtig
- freie Berufswahl
- Arbeit im Ausland
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Der Militärdienst ist gesetzlich geregelt und nicht grundsätzlich verboten; das Grundgesetz erlaubt ihn ausdrücklich (Art. 12a GG).
- B — Richtig: Art. 12 Abs. 2 und 3 GG verbietet Zwangsarbeit außer in eng begrenzten Ausnahmefällen wie einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung.
- C — Die freie Berufswahl ist ein Grundrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) und wird geschützt, nicht verboten.
- D — Arbeit im Ausland ist durch die Freizügigkeit gedeckt und wird vom Grundgesetz nicht verboten.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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