Katalogfrage 14 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Meinungsfreiheit in Deutschland heißt, dass ich …

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Beleidigung (§ 185 StGB) ist eine Straftat und von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt.
  2. B — Richtig: Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) schützt ausdrücklich die Äußerung der eigenen Meinung, auch im Internet.
  3. C — Das öffentliche Zeigen verfassungsfeindlicher oder terroristischer Symbole ist strafbar (§ 86a StGB) und keine geschützte Meinungsäußerung.
  4. D — Das Gegenteil ist richtig: Gerade Kritik an der Regierung ist ein Kernbereich der Meinungsfreiheit.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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