Katalogfrage 14 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Meinungsfreiheit in Deutschland heißt, dass ich …
- Passanten auf der Straße beschimpfen darf.
- meine Meinung im Internet äußern kann. Richtig
- Nazi-, Hamas- oder Islamischer Staat-Symbole öffentlich tragen darf.
- meine Meinung nur dann äußern darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche.
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Beleidigung (§ 185 StGB) ist eine Straftat und von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt.
- B — Richtig: Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) schützt ausdrücklich die Äußerung der eigenen Meinung, auch im Internet.
- C — Das öffentliche Zeigen verfassungsfeindlicher oder terroristischer Symbole ist strafbar (§ 86a StGB) und keine geschützte Meinungsäußerung.
- D — Das Gegenteil ist richtig: Gerade Kritik an der Regierung ist ein Kernbereich der Meinungsfreiheit.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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