Katalogfrage 140 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Was macht eine Schöffin/ein Schöffe in Deutschland? Sie/Er …

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Richtig: Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Laienrichterinnen und -richter, die gleichberechtigt mit Berufsrichterinnen/-richtern über Schuld und Strafmaß entscheiden (§§ 30 ff. GVG).
  2. B — Rechtsberatung ist Aufgabe von Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten, nicht von Schöffinnen/Schöffen.
  3. C — Die Ausstellung von Urkunden ist Aufgabe von Behörden (z. B. Standesamt), nicht von Schöffinnen/Schöffen.
  4. D — Die Verteidigung der/des Angeklagten übernimmt eine Strafverteidigerin/ein Strafverteidiger, nicht eine Schöffin/ein Schöffe, die/der Teil des erkennenden Gerichts ist.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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