Katalogfrage 141 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Wer berät in Deutschland Personen bei Rechtsfragen und vertritt sie vor Gericht?

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Richtig: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten in Rechtsfragen und vertreten ihre Mandantinnen/Mandanten vor Gericht (§ 3 BRAO).
  2. B — Eine Richterin/ein Richter entscheidet neutral über den Fall, berät und vertritt aber keine Partei.
  3. C — Eine Schöffin/ein Schöffe ist Teil des Gerichts und berät oder vertritt ebenfalls keine Partei.
  4. D — Eine Staatsanwältin/ein Staatsanwalt vertritt die Anklage im Namen des Staates, nicht die individuellen Interessen einer Bürgerin/eines Bürgers.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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