Katalogfrage 141 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Wer berät in Deutschland Personen bei Rechtsfragen und vertritt sie vor Gericht?
- eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt Richtig
- eine Richterin/ein Richter
- eine Schöffin/ein Schöffe
- eine Staatsanwältin/ein Staatsanwalt
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Richtig: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten in Rechtsfragen und vertreten ihre Mandantinnen/Mandanten vor Gericht (§ 3 BRAO).
- B — Eine Richterin/ein Richter entscheidet neutral über den Fall, berät und vertritt aber keine Partei.
- C — Eine Schöffin/ein Schöffe ist Teil des Gerichts und berät oder vertritt ebenfalls keine Partei.
- D — Eine Staatsanwältin/ein Staatsanwalt vertritt die Anklage im Namen des Staates, nicht die individuellen Interessen einer Bürgerin/eines Bürgers.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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