Katalogfrage 127 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Warum gibt es die 5%-Hürde im Wahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland? Es gibt sie, weil …
- die Programme von vielen kleinen Parteien viele Gemeinsamkeiten haben.
- die Bürgerinnen und Bürger bei vielen kleinen Parteien die Orientierung verlieren können.
- viele kleine Parteien die Regierungsbildung erschweren. Richtig
- die kleinen Parteien nicht so viel Geld haben, um die Politikerinnen und Politiker zu bezahlen.
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Ob Parteiprogramme Gemeinsamkeiten haben, ist kein rechtlicher Grund für die Sperrklausel.
- B — Wählerorientierung ist zwar ein Nebenaspekt, aber nicht der zentrale verfassungsrechtlich anerkannte Zweck der 5%-Hürde.
- C — Richtig: Die 5%-Hürde soll eine übermäßige Parteienzersplitterung im Bundestag verhindern, wie sie in der Weimarer Republik zu instabilen Regierungen und Regierungsbildung erschwerte — Ziel ist eine handlungsfähige, stabile Regierungsbildung.
- D — Die Finanzkraft einer Partei ist kein Grund für die Sperrklausel; Parteienfinanzierung ist gesondert im Parteiengesetz geregelt.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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