Katalogfrage 127 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Warum gibt es die 5%-Hürde im Wahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland? Es gibt sie, weil …

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Ob Parteiprogramme Gemeinsamkeiten haben, ist kein rechtlicher Grund für die Sperrklausel.
  2. B — Wählerorientierung ist zwar ein Nebenaspekt, aber nicht der zentrale verfassungsrechtlich anerkannte Zweck der 5%-Hürde.
  3. C — Richtig: Die 5%-Hürde soll eine übermäßige Parteienzersplitterung im Bundestag verhindern, wie sie in der Weimarer Republik zu instabilen Regierungen und Regierungsbildung erschwerte — Ziel ist eine handlungsfähige, stabile Regierungsbildung.
  4. D — Die Finanzkraft einer Partei ist kein Grund für die Sperrklausel; Parteienfinanzierung ist gesondert im Parteiengesetz geregelt.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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