Katalogfrage 128 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man …
- Abgeordnete. Richtig
- Kanzlerinnen/Kanzler.
- Botschafterinnen/Botschafter.
- Ministerpräsidentinnen/Ministerpräsidenten.
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Richtig: Von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Parlamentsmitglieder heißen Abgeordnete.
- B — Es gibt nur eine Bundeskanzlerin/einen Bundeskanzler, gewählt vom Bundestag — nicht die Bezeichnung für alle Parlamentsmitglieder.
- C — Botschafterinnen/Botschafter vertreten Deutschland diplomatisch im Ausland und sind keine gewählten Parlamentsmitglieder.
- D — Ministerpräsidentinnen/Ministerpräsidenten sind Regierungschefinnen/-chefs der Länder, keine allgemeine Bezeichnung für Parlamentsmitglieder.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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