Katalogfrage 128 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man …

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Richtig: Von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Parlamentsmitglieder heißen Abgeordnete.
  2. B — Es gibt nur eine Bundeskanzlerin/einen Bundeskanzler, gewählt vom Bundestag — nicht die Bezeichnung für alle Parlamentsmitglieder.
  3. C — Botschafterinnen/Botschafter vertreten Deutschland diplomatisch im Ausland und sind keine gewählten Parlamentsmitglieder.
  4. D — Ministerpräsidentinnen/Ministerpräsidenten sind Regierungschefinnen/-chefs der Länder, keine allgemeine Bezeichnung für Parlamentsmitglieder.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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