Katalogfrage 126 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Was bekommen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in Deutschland vor einer Wahl?
- eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeinde Richtig
- eine Wahlerlaubnis von der Bundespräsidentin/von dem Bundespräsidenten
- eine Benachrichtigung von der Bundesversammlung
- eine Benachrichtigung vom Pfarramt
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Richtig: Die Gemeinde verschickt vor jeder Wahl eine Wahlbenachrichtigung mit Angaben zu Wahllokal und -zeit an alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen.
- B — Es gibt keine „Wahlerlaubnis“ durch die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten; das Wahlrecht folgt direkt aus dem Gesetz.
- C — Die Bundesversammlung tritt nur zur Wahl der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten zusammen und verschickt keine Wahlbenachrichtigungen.
- D — Das Pfarramt ist eine kirchliche, keine staatliche Stelle und verschickt keine Wahlbenachrichtigungen.
Quelle: www.bundeswahlleiterin.de
Zuletzt geprüft: · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01 · Wir prüfen jede Zahl auf dieser Seite an der Originalquelle.