Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Mensch und Gesellschaft

Zusammenleben und Religionsfreiheit, Schule und Schulpflicht, Arbeit und Sozialversicherung, Familie und Gleichberechtigung, Deutschland in Europa, die staatlichen Symbole — und die seit 1. Juli 2024 geprüften Fragen zu jüdischem Leben, Antisemitismus und dem Existenzrecht Israels.

Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft

In Deutschland leben Menschen unterschiedlicher Herkunft, Sprache und Religion zusammen. Die gemeinsame Grundlage ist nicht eine bestimmte Kultur, sondern das Grundgesetz: Menschenwürde, Gleichheit vor dem Gesetz und Toleranz gegenüber anderen Lebensweisen. Artikel 3 verbietet Benachteiligung wegen Geschlecht, Abstammung, Sprache, Heimat, Glauben oder Behinderung. Toleranz bedeutet, andere Meinungen und Lebensformen auszuhalten, auch wenn man sie nicht teilt. Sie hat aber dort eine Grenze, wo die Rechte anderer verletzt werden. Konflikte werden mit Worten und vor Gericht gelöst, nicht mit Gewalt — auch nicht innerhalb der eigenen Familie.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

Religionsfreiheit im Alltag

In Deutschland gibt es keine Staatsreligion. Kirchen, Moscheegemeinden, Synagogen und andere Religionsgemeinschaften dürfen frei bestehen, und der Staat bleibt weltanschaulich neutral. Niemand muss seine Religion angeben, um zu arbeiten oder zu wählen, und niemand darf zu einem Glauben gedrängt werden. Auch der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ist erlaubt. In Schulen kann Religionsunterricht angeboten werden; die Teilnahme ist freiwillig, und es gibt Alternativfächer wie Ethik. Religiöse Regeln stehen nicht über den staatlichen Gesetzen: Bei einem Widerspruch gilt immer das staatliche Recht.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

Jüdisches Leben in Deutschland

Jüdinnen und Juden leben seit weit über tausend Jahren in Deutschland; die älteste bekannte Gemeinde ist die von Köln. Der Nationalsozialismus vernichtete dieses Leben fast vollständig. Heute bestehen wieder jüdische Gemeinden in vielen Städten, mit Synagogen, Schulen und Kulturzentren. Der Zentralrat der Juden in Deutschland ist ihre bekannteste Vertretung. Zum Judentum gehören der Sabbat als Ruhetag und Feiertage wie Jom Kippur, Pessach und Chanukka. Seit dem 1. Juli 2024 prüft der Fragenkatalog dieses Thema ausdrücklich — es ist neu hinzugekommen und ersetzt ältere Fragen.

Quelle: www.bundesregierung.de

Antisemitismus und das Existenzrecht Israels

Antisemitismus ist Feindschaft gegen Jüdinnen und Juden. Er zeigt sich in Beleidigungen, Verschwörungserzählungen, Angriffen auf Synagogen oder dem Leugnen des Holocaust. In Deutschland ist das kein bloßer Meinungsstreit: Volksverhetzung und Holocaustleugnung sind Straftaten nach § 130 des Strafgesetzbuchs. Aus der Verantwortung für die Schoah folgt außerdem, dass das Existenzrecht des Staates Israel in Deutschland nicht in Frage gestellt wird; die Bundesregierung bezeichnet es als Teil der deutschen Staatsräson. Kritik an einzelnen politischen Entscheidungen einer Regierung — auch der israelischen — bleibt davon unberührt und ist erlaubt.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

Schule und Schulpflicht

In Deutschland besteht Schulpflicht. Alle Kinder müssen zur Schule gehen, in der Regel ab dem sechsten Lebensjahr und für mindestens neun Jahre. Sie gilt für Mädchen und Jungen gleichermaßen; auch am Sport- und Schwimmunterricht und an Klassenfahrten nehmen alle teil. Hausunterricht statt Schule ist grundsätzlich nicht erlaubt. Für Bildung sind die Bundesländer zuständig, deshalb unterscheiden sich Schularten, Lehrpläne und Ferien von Land zu Land. Der Besuch öffentlicher Schulen kostet in der Regel kein Schulgeld. Nach der Schule folgen häufig eine duale Ausbildung im Betrieb oder ein Studium.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

Arbeit und Sozialversicherung

Wer angestellt arbeitet, schließt einen Arbeitsvertrag und ist automatisch in den Sozialversicherungen versichert: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. Die Beiträge werden meist vom Lohn abgezogen; Arbeitgeber zahlen einen Teil mit. Es gilt ein gesetzlicher Mindestlohn, außerdem gibt es bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Kündigungsfristen. Beschäftigte dürfen einer Gewerkschaft beitreten, und in größeren Betrieben vertritt ein Betriebsrat die Belegschaft. Bei Streit über den Arbeitsvertrag entscheidet das Arbeitsgericht. Welche konkreten Regeln für Sie gelten, klärt immer die zuständige Stelle.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

Familie und Gleichberechtigung

Artikel 3 des Grundgesetzes bestimmt: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Beide dürfen arbeiten, ein Konto führen, wählen und über ihr Leben selbst entscheiden. Eine Heirat ist nur mit Zustimmung beider Erwachsener möglich; Zwangsheirat ist strafbar, ebenso Gewalt in der Ehe. Wer heiratet, entscheidet jede Person selbst — auch die Ehe zwischen zwei Frauen oder zwei Männern ist möglich. Eine Scheidung ist erlaubt und wird vor Gericht ausgesprochen. Eltern haben das Recht und die Pflicht zur Erziehung; der Staat greift nur ein, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Körperliche Bestrafung von Kindern ist verboten.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

Deutschland in Europa und der EU

Deutschland liegt in der Mitte Europas und hat neun Nachbarländer. Es ist Gründungsmitglied der europäischen Einigung und heute Teil der Europäischen Union. Die Währung ist seit 2002 der Euro. In der EU gilt Freizügigkeit: Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten dürfen in anderen Mitgliedstaaten leben und arbeiten. Das Europäische Parlament wird direkt gewählt; wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, darf daran teilnehmen. Der Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg. Deutschland ist außerdem Mitglied der Vereinten Nationen und der NATO. Auch Europafragen gehören fest zum Prüfungsstoff.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

Die staatlichen Symbole

Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold, mit waagerechten Streifen in dieser Reihenfolge von oben nach unten. Diese Farben stehen seit dem 19. Jahrhundert für Freiheit und Einheit und wurden bewusst gegen die Symbole der Diktatur gewählt. Das Bundeswappen zeigt den Bundesadler auf goldenem Grund. Die Nationalhymne ist das Lied der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn — gesungen wird ausschließlich die dritte Strophe, die mit „Einigkeit und Recht und Freiheit“ beginnt. Bundeshauptstadt ist Berlin, dort tagt der Bundestag im Reichstagsgebäude. Diese Symbolfragen erscheinen im Katalog oft als Bildfragen.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

Mitmachen in der Gesellschaft

Zum Zusammenleben gehört, sich einbringen zu können. Nach Artikel 8 und 9 des Grundgesetzes darf man sich friedlich versammeln, demonstrieren und Vereine gründen. Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Sportvereinen, bei der Freiwilligen Feuerwehr, in Wohlfahrtsverbänden oder in Elternvertretungen. In der Schule wählen Schülerinnen und Schüler eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher, im Betrieb wird der Betriebsrat gewählt — Demokratie beginnt also nicht erst im Bundestag. Wer noch keinen deutschen Pass hat, kann sich in vielen Kommunen über Integrationsbeiräte beteiligen. Für Beschwerden gegen Behörden gibt es den Petitionsausschuss des Bundestages.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

Fragen aus diesem Bereich

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  1. Frage 1 von 47Katalogfrage 249

    Wer ist in Deutschland hauptsächlich verantwortlich für die Kindererziehung?

    1. A — Der Staat übt eine Aufsichtsfunktion (Wächteramt) aus, ist aber nicht der Hauptverantwortliche für die tägliche Erziehung.
    2. B — Richtig: Nach Art. 6 Abs. 2 GG obliegt die Erziehung der Kinder zuvörderst den Eltern.
    3. C — Andere Verwandte können unterstützen, tragen aber keine primäre rechtliche Verantwortung.
    4. D — Schulen sind für Bildung zuständig und tragen zur Erziehung bei, aber die Hauptverantwortung liegt bei den Eltern.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  2. Frage 2 von 47Katalogfrage 269

    In Deutschland haben Kinder ab dem Alter von drei Jahren bis zur Ersteinschulung einen Anspruch auf …

    1. A — Taschengeld ist eine private, freiwillige Zuwendung der Eltern, kein gesetzlicher Anspruch gegen den Staat.
    2. B — Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Sportvereinsplatz.
    3. C — Richtig: Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII haben Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.
    4. D — Ein „Ferienpass“ ist ein kommunales Angebot in manchen Städten, kein bundesweiter Rechtsanspruch.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  3. Frage 3 von 47Katalogfrage 46

    Der deutsche Staat hat viele Aufgaben. Welche Aufgabe gehört dazu?

    1. A — Richtig: Infrastruktur wie Straßen und Bildungseinrichtungen wie Schulen zu bauen und zu unterhalten ist eine klassische staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge.
    2. B — Der Verkauf von Lebensmitteln und Kleidung ist Sache privater Unternehmen im Rahmen der Marktwirtschaft, nicht des Staates.
    3. C — Es gibt keine staatliche kostenlose Zeitungsversorgung; die Presse ist frei und privatwirtschaftlich organisiert.
    4. D — Die Automobil- und Busproduktion erfolgt durch private Unternehmen, nicht durch den Staat.

    Quelle: www.bundesregierung.de

  4. Frage 4 von 47Katalogfrage 250

    In Deutschland hat man die besten Chancen auf einen gut bezahlten Arbeitsplatz, wenn man …

    1. A — Die Religionszugehörigkeit hat keinen rechtlich legitimen Einfluss auf Berufschancen; Diskriminierung danach ist durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verboten.
    2. B — Richtig: Gute Ausbildung und Qualifikation sind der zentrale, sachlich legitime Faktor für Berufschancen und Gehalt in Deutschland.
    3. C — Das Geschlecht darf laut Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 2, 3 GG) keine Rolle für Berufschancen spielen — Geschlechterdiskriminierung ist verboten, wenn auch faktisch nicht vollständig überwunden.
    4. D — Die Parteimitgliedschaft ist kein legitimes oder übliches Kriterium für die Vergabe von Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  5. Frage 5 von 47Katalogfrage 284

    Was man für die Arbeit können muss, ändert sich in Zukunft sehr schnell. Was kann man tun?

    1. A — Was man lernt, ist keineswegs egal — gezielte Weiterbildung ist entscheidend für die Anpassung an sich wandelnde Berufsanforderungen.
    2. B — Richtig: Angesichts sich rasch wandelnder Qualifikationsanforderungen (u. a. durch Digitalisierung) ist lebenslanges Lernen notwendig, auch nach Abschluss der Erstausbildung.
    3. C — Schulisches Wissen allein reicht angesichts des schnellen Wandels nicht mehr für ein gesamtes Berufsleben aus.
    4. D — Ein früherer Ausstieg aus dem Erwerbsleben ist keine Reaktion auf sich ändernde Qualifikationsanforderungen, sondern eine ganz andere Fragestellung (Rentenpolitik).

    Quelle: www.bmbf.de

  6. Frage 6 von 47Katalogfrage 135

    Wen vertreten die Gewerkschaften in Deutschland?

    1. A — Große Unternehmen sind bei Arbeitgeberverbänden organisiert, nicht bei Gewerkschaften.
    2. B — Kleine Unternehmen sind ebenfalls Sache der Arbeitgeberseite, nicht der Gewerkschaften.
    3. C — Selbstständige haben eigene Vertretungsformen (z. B. Kammern), sind aber nicht die Kernklientel der Gewerkschaften.
    4. D — Richtig: Gewerkschaften vertreten die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern, u. a. bei Tarifverhandlungen.

    Quelle: www.dgb.de

  7. Frage 7 von 47Katalogfrage 271

    Was ist in Deutschland ein Brauch zu Weihnachten?

    1. A — Das Verstecken bunter Eier ist ein Osterbrauch, nicht ein Weihnachtsbrauch.
    2. B — Richtig: Das Schmücken eines Tannenbaums (Weihnachtsbaum) mit Kugeln, Lichtern und Schmuck ist ein zentraler deutscher Weihnachtsbrauch.
    3. C — Verkleidung mit Masken und Kostümen ist typisch für Karneval/Fasching, nicht für Weihnachten.
    4. D — Kürbisse vor die Tür zu stellen ist ein Halloween-Brauch, kein deutscher Weihnachtsbrauch.

    Quelle: www.bpb.de

  8. Frage 8 von 47Katalogfrage 241

    Frau Seger bekommt ein Kind. Was muss sie tun, um Elterngeld zu erhalten?

    1. A — Elterngeld ist keine Leistung der Krankenkasse, sondern eine eigenständige Familienleistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.
    2. B — Richtig: Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden — es wird nicht automatisch ausgezahlt.
    3. C — Elterngeld wird nicht automatisch gewährt; ein Antrag ist zwingend erforderlich.
    4. D — Das Arbeitsamt (heute Agentur für Arbeit) ist für Elterngeld nicht zuständig; eine Erlaubnis von dort ist nicht erforderlich.

    Quelle: www.bmfsfj.de

  9. Frage 9 von 47Katalogfrage 291

    Warum muss man in Deutschland bei der Steuererklärung aufschreiben, ob man zu einer Kirche gehört oder nicht?

    1. A — Richtig: Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften (v. a. der großen Kirchen) zahlen Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Einkommen-/Lohnsteuer erhoben wird — die Kirchenzugehörigkeit muss deshalb angegeben werden.
    2. B — Statistische Zwecke sind nicht der rechtliche Grund für die Angabepflicht; der eigentliche Grund ist die Kirchensteuererhebung.
    3. C — Das Gegenteil ist richtig: Wer keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, zahlt keine Kirchensteuer, also insgesamt weniger, nicht mehr.
    4. D — Die Kirche selbst ist nicht für die allgemeine Steuererklärung verantwortlich; das Finanzamt verwaltet die Steuererhebung, wobei die Kirchensteuer im Auftrag der Kirchen mit erhoben wird.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  10. Frage 10 von 47Katalogfrage 294

    Pfingsten ist ein …

    1. A — Richtig: Pfingsten ist ein christlicher Feiertag, der die Herabkunft des Heiligen Geistes fünfzig Tage nach Ostern feiert.
    2. B — Pfingsten ist kein weltlicher deutscher Gedenktag wie etwa der Tag der Deutschen Einheit, sondern ein religiöses Fest.
    3. C — Pfingsten ist ein Freudenfest im Christentum, kein Trauertag.
    4. D — Pfingsten wird bundesweit als gesetzlicher Feiertag begangen, nicht nur in Bayern.

    Quelle: www.bpb.de

  11. Frage 11 von 47Katalogfrage 292

    Die Menschen in Deutschland leben nach dem Grundsatz der religiösen Toleranz. Was bedeutet das?

    1. A — Moscheebauten sind in Deutschland rechtlich erlaubt und durch die Religionsfreiheit geschützt — das Gegenteil der Aussage.
    2. B — Religiöse Toleranz bedeutet gerade nicht, dass alle an Gott glauben — auch Konfessionslosigkeit und Atheismus sind geschützt.
    3. C — Richtig: Religiöse Toleranz und die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit (Art. 4 GG) bedeuten, dass jeder Mensch frei entscheiden kann, welchen Glauben er hat oder ob er gar keinen hat.
    4. D — Der Staat trifft in Deutschland gerade keine Entscheidung über den Glauben seiner Bürgerinnen und Bürger; das wäre mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates unvereinbar.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  12. Frage 12 von 47Katalogfrage 270

    Die Volkshochschule in Deutschland ist eine Einrichtung …

    1. A — Die Volkshochschule bietet ein breites, weltanschaulich neutrales Kursangebot und ist keine Einrichtung für Religionsunterricht.
    2. B — Die Volkshochschule richtet sich an Erwachsene aller Altersgruppen, nicht ausschließlich an Jugendliche.
    3. C — Richtig: Die Volkshochschule ist die zentrale Einrichtung der Erwachsenen- bzw. Weiterbildung in Deutschland, mit Kursen von Sprachen über berufliche Qualifikation bis zu Kultur und Gesundheit.
    4. D — Die Volkshochschule steht allen Erwachsenen offen, nicht nur Rentnerinnen und Rentnern.

    Quelle: www.dvv-vhs.de

  13. Frage 13 von 47Katalogfrage 264

    Zu welchem Fest tragen Menschen in Deutschland bunte Kostüme und Masken?

    1. A — Richtig: Rosenmontag ist der Höhepunkt des Straßenkarnevals, an dem traditionell bunte Kostüme, Masken und Verkleidungen getragen werden, besonders im Rheinland.
    2. B — Der Maifeiertag (1. Mai) ist der Tag der Arbeit, ohne traditionelle Kostümierung.
    3. C — Beim Oktoberfest tragen manche Trachten (Dirndl, Lederhose), aber das ist keine Verkleidung mit Masken und Kostümen im Karnevalssinn.
    4. D — Pfingsten ist ein christliches Fest ohne Kostümierungstradition.

    Quelle: www.bpb.de

  14. Frage 14 von 47Katalogfrage 286

    Welche Organisation in einer Firma hilft den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Problemen mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber?

    1. A — Richtig: Der Betriebsrat vertritt nach dem Betriebsverfassungsgesetz die Interessen der Belegschaft gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber und unterstützt bei Konflikten.
    2. B — Eine Betriebsprüferin/ein Betriebsprüfer prüft üblicherweise steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte, ist keine Interessenvertretung der Beschäftigten.
    3. C — „Betriebsgruppe“ ist keine feststehende arbeitsrechtliche Institution zur Vertretung von Arbeitnehmerinteressen.
    4. D — Das Betriebsmanagement vertritt die Arbeitgeberseite, nicht die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber ihr.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  15. Frage 15 von 47Katalogfrage 296

    In Deutschland nennt man die letzten vier Wochen vor Weihnachten …

    1. A — Der Buß- und Bettag ist ein einzelner evangelischer Feiertag im November, nicht die gesamte vierwöchige Vorweihnachtszeit.
    2. B — Das Erntedankfest wird im Herbst gefeiert (meist Anfang Oktober) und dankt für die Ernte, nicht identisch mit der Adventszeit.
    3. C — Richtig: Die Adventszeit umfasst die vier Sonntage vor Weihnachten und dient traditionell der Einstimmung auf das Weihnachtsfest.
    4. D — Allerheiligen ist ein katholischer Feiertag am 1. November, der Verstorbener und Heiliger gedenkt, keine vierwöchige Zeitspanne vor Weihnachten.

    Quelle: www.bpb.de

  16. Frage 16 von 47Katalogfrage 45

    Zu welcher Versicherung gehört die Pflegeversicherung?

    1. A — Richtig: Die Pflegeversicherung ist seit 1995 die fünfte Säule der gesetzlichen Sozialversicherung, neben Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
    2. B — Die Unfallversicherung ist eine eigenständige Säule der Sozialversicherung, nicht identisch mit der Pflegeversicherung.
    3. C — Die Hausratsversicherung ist eine private Sachversicherung und gehört nicht zur Sozialversicherung.
    4. D — Haftpflicht- und Feuerversicherung sind private Versicherungen und keine Sozialversicherung.

    Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de

  17. Frage 17 von 47Katalogfrage 261

    Ein Mann möchte mit 30 Jahren in Deutschland sein Abitur nachholen. Wo kann er das tun?

    1. A — Eine Hochschule setzt bereits das Abitur voraus; man kann es dort nicht nachholen.
    2. B — Richtig: Ein Abendgymnasium ermöglicht berufstätigen Erwachsenen den nachträglichen Erwerb des Abiturs neben dem Beruf.
    3. C — Die Hauptschule vermittelt einen niedrigeren Abschluss, nicht das Abitur.
    4. D — Eine Privatuniversität setzt ebenfalls bereits eine Hochschulzugangsberechtigung voraus.

    Quelle: www.kmk.org

  18. Frage 18 von 47Katalogfrage 100

    Was gehört nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung?

    1. A — Richtig: Die Lebensversicherung ist eine private, freiwillige Versicherung — keine der fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung.
    2. B — Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine der fünf Säulen der Sozialversicherung.
    3. C — Die Arbeitslosenversicherung ist eine der fünf Säulen der Sozialversicherung.
    4. D — Die Pflegeversicherung ist eine der fünf Säulen der Sozialversicherung.

    Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de

  19. Frage 19 von 47Katalogfrage 182

    Wie heißt das jüdische Gebetshaus?

    1. A — Eine Basilika ist ein Bautyp, häufig im Christentum verwendet, kein jüdisches Gebetshaus.
    2. B — Eine Moschee ist das islamische Gebetshaus, nicht das jüdische.
    3. C — Richtig: Die Synagoge ist das Gebetshaus und religiöse Zentrum der jüdischen Gemeinde.
    4. D — Eine Kirche ist das christliche Gebetshaus, nicht das jüdische.

    Quelle: www.zentralratderjuden.de

  20. Frage 20 von 47Katalogfrage 285

    Frau Frost arbeitet als fest angestellte Mitarbeiterin in einem Büro. Was muss sie nicht von ihrem Gehalt bezahlen?

    1. A — Die Lohnsteuer wird direkt vom Bruttogehalt einbehalten — das trifft auf Frau Frost als Angestellte zu.
    2. B — Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden ebenfalls vom Gehalt abgezogen.
    3. C — Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung werden ebenfalls direkt vom Gehalt einbehalten.
    4. D — Richtig: Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird beim Kauf von Waren und Dienstleistungen fällig und vom Verkäufer an das Finanzamt abgeführt — sie wird nicht vom Gehalt einer Angestellten abgezogen.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  21. Frage 21 von 47Katalogfrage 35

    Womit finanziert der deutsche Staat die Sozialversicherung?

    1. A — Die Kirchensteuer finanziert die Religionsgemeinschaften, nicht die staatliche Sozialversicherung.
    2. B — Richtig: Sozialabgaben (Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam tragen, finanzieren die Sozialversicherung.
    3. C — Spenden sind freiwillig und keine tragende Finanzierungsquelle der Sozialversicherung.
    4. D — Vereinsbeiträge finanzieren Vereine, nicht das staatliche Sozialversicherungssystem.

    Quelle: www.bundesregierung.de

  22. Frage 22 von 47Katalogfrage 47

    Der deutsche Staat hat viele Aufgaben. Welche Aufgabe gehört nicht dazu?

    1. A — Richtig: Es gibt keine staatliche Finanzierung privater Urlaubsreisen für alle Staatsangehörigen — das ist keine Staatsaufgabe.
    2. B — Kindergeld ist eine reale staatliche Familienleistung nach dem Einkommensteuergesetz/Bundeskindergeldgesetz.
    3. C — Der Staat und die Länder fördern tatsächlich Museen und Kultureinrichtungen als Teil der Kulturförderung.
    4. D — Sportförderung, etwa über den Deutschen Olympischen Sportbund und Bundesmittel, ist eine reale staatliche Aufgabe.

    Quelle: www.bundesregierung.de

  23. Frage 23 von 47Katalogfrage 248

    Die Erziehung der Kinder ist in Deutschland vor allem Aufgabe …

    1. A — Der Staat wacht über das Kindeswohl (staatliches Wächteramt), übernimmt aber nicht primär die Erziehung selbst.
    2. B — Richtig: Nach Art. 6 Abs. 2 GG sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
    3. C — Großeltern können unterstützend wirken, tragen aber nicht die primäre rechtliche Erziehungsverantwortung.
    4. D — Schulen übernehmen Bildung und einen Teil der Erziehung während der Schulzeit, aber nicht die primäre, umfassende Erziehungsverantwortung.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  24. Frage 24 von 47Katalogfrage 95

    Was gilt für die meisten Kinder in Deutschland?

    1. A — Es gibt in Deutschland keine Wahlpflicht — ohnehin dürfen Kinder noch nicht wählen.
    2. B — Richtig: Die allgemeine Schulpflicht gilt für alle Kinder in Deutschland und ist in den Landesverfassungen bzw. Schulgesetzen verankert.
    3. C — Eine allgemeine „Schweigepflicht“ für Kinder existiert nicht; Schweigepflichten betreffen bestimmte Berufsgruppen (z. B. Ärztinnen/Ärzte).
    4. D — Es gibt keine staatliche Religionspflicht; Religionsfreiheit (Art. 4 GG) schließt auch das Recht ein, keine Religion auszuüben.

    Quelle: www.kmk.org

  25. Frage 25 von 47Katalogfrage 293

    Was ist in Deutschland ein Brauch zu Ostern?

    1. A — Kürbisse vor die Tür zu stellen ist ein Halloween-Brauch, kein Osterbrauch.
    2. B — Das Schmücken eines Tannenbaums ist ein Weihnachtsbrauch, nicht Ostern zugeordnet.
    3. C — Richtig: Das Bemalen und Verstecken bunter Eier ist ein zentraler deutscher Osterbrauch, symbolisch für neues Leben und Frühling.
    4. D — Das Abschießen von Raketen ist ein Silvesterbrauch (Neujahr), kein Osterbrauch.

    Quelle: www.bpb.de

  26. Frage 26 von 47Katalogfrage 101

    Gewerkschaften sind Interessenverbände der …

    1. A — Jugendorganisationen vertreten spezifisch Jugendinteressen, nicht die Kernfunktion der Gewerkschaften.
    2. B — Richtig: Gewerkschaften vertreten die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, etwa bei Löhnen und Arbeitsbedingungen, und schließen Tarifverträge ab.
    3. C — Rentnerinnen und Rentner haben eigene Verbände, sind aber nicht die Kernklientel der Gewerkschaften.
    4. D — Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben eigene Verbände (Arbeitgeberverbände), die den Gewerkschaften als Tarifpartner gegenüberstehen.

    Quelle: www.dgb.de

  27. Frage 27 von 47Katalogfrage 295

    Welche Religion hat die europäische und deutsche Kultur geprägt?

    1. A — Der Hinduismus ist historisch vor allem in Südasien verwurzelt und hat die europäische Kultur nicht in vergleichbarem Maß geprägt.
    2. B — Richtig: Das Christentum hat über fast zwei Jahrtausende Kunst, Recht, Feiertage, Werte und Institutionen Europas und Deutschlands maßgeblich geprägt.
    3. C — Der Buddhismus ist historisch vor allem in Asien verwurzelt und hat die europäische Kultur nicht in vergleichbarem Maß geprägt.
    4. D — Der Islam hat wichtige Beiträge zur Weltkultur geleistet und ist heute Teil der religiösen Vielfalt Deutschlands, prägte aber historisch nicht in gleichem Maß die europäische Kultur wie das Christentum.

    Quelle: www.bpb.de

  28. Frage 28 von 47Katalogfrage 244

    Welchen Schulabschluss braucht man normalerweise, um an einer Universität in Deutschland ein Studium zu beginnen?

    1. A — Richtig: Das Abitur (allgemeine Hochschulreife) ist der klassische Schulabschluss, der zum Studium an einer Universität berechtigt.
    2. B — Ein Diplom ist ein akademischer Abschluss, den man erst nach einem abgeschlossenen Studium erhält — nicht Voraussetzung für dessen Beginn.
    3. C — Die Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht, kein Schulabschluss.
    4. D — Eine Gesellenprüfung schließt eine berufliche Ausbildung im Handwerk ab, berechtigt aber grundsätzlich nicht direkt zum Universitätsstudium.

    Quelle: www.kmk.org

  29. Frage 29 von 47Katalogfrage 299

    Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den 50er und 60er Jahren von der Bundesrepublik Deutschland angeworben wurden, nannte man …

    1. A — „Schwarzarbeiterinnen/Schwarzarbeiter“ bezeichnet illegal, ohne Anmeldung Beschäftigte — das Gegenteil der offiziell angeworbenen Arbeitskräfte.
    2. B — Richtig: Die im Rahmen bilateraler Anwerbeabkommen (u. a. mit Italien, Türkei, Spanien) angeworbenen ausländischen Arbeitskräfte wurden als „Gastarbeiterinnen/Gastarbeiter“ bezeichnet.
    3. C — „Zeitarbeit“ ist ein modernes arbeitsrechtliches Konzept der Arbeitnehmerüberlassung, kein historischer Begriff der 1950er/60er Jahre.
    4. D — „Schichtarbeit“ beschreibt ein Arbeitszeitmodell, keine Bezeichnung für die damaligen ausländischen Arbeitskräfte.

    Quelle: www.bpb.de

  30. Frage 30 von 47Katalogfrage 255

    Bei Erziehungsproblemen können Eltern in Deutschland Hilfe erhalten vom …

    1. A — Das Ordnungsamt kümmert sich um öffentliche Sicherheit und Ordnung, nicht um Erziehungsfragen.
    2. B — Das Schulamt ist für schulorganisatorische Fragen zuständig, nicht primär für familiäre Erziehungshilfe.
    3. C — Richtig: Das Jugendamt bietet nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) Beratung und Unterstützung bei Erziehungsproblemen an.
    4. D — Das Gesundheitsamt ist für Gesundheitsfragen zuständig, nicht primär für Erziehungsberatung.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  31. Frage 31 von 47Katalogfrage 300

    Aus welchem Land kamen die ersten Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in die Bundesrepublik Deutschland?

    1. A — Richtig: Das erste Anwerbeabkommen der Bundesrepublik schloss sie 1955 mit Italien; italienische Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter waren damit die ersten dieser Art.
    2. B — Das Anwerbeabkommen mit Spanien folgte erst 1960, nach dem mit Italien.
    3. C — Das Anwerbeabkommen mit Portugal folgte 1964, deutlich nach Italien.
    4. D — Das Anwerbeabkommen mit der Türkei wurde erst 1961 geschlossen — später als das mit Italien, auch wenn Menschen türkischer Herkunft langfristig zur größten Gruppe wurden (siehe Frage 297).

    Quelle: www.bpb.de

  32. Frage 32 von 47Katalogfrage 104

    Eine Frau in Deutschland verliert ihre Arbeit. Was darf nicht der Grund für diese Entlassung sein?

    1. A — Langfristige Krankheit kann unter bestimmten Umständen einen Kündigungsgrund darstellen, ist arbeitsrechtlich also nicht per se ausgeschlossen — anders als eine Schwangerschaft.
    2. B — Wiederholte Verspätung kann ein zulässiger, verhaltensbedingter Kündigungsgrund sein.
    3. C — Die Erledigung privater Angelegenheiten während der Arbeitszeit kann ein zulässiger Kündigungsgrund sein.
    4. D — Richtig: Nach § 17 Mutterschutzgesetz besteht während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung ein besonderer Kündigungsschutz — eine Kündigung wegen Schwangerschaft ist unwirksam.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  33. Frage 33 von 47Katalogfrage 132

    Viele Menschen in Deutschland arbeiten in ihrer Freizeit ehrenamtlich. Was bedeutet das?

    1. A — Militärdienst ist eine bezahlte, hauptberufliche oder verpflichtende Tätigkeit, kein Ehrenamt im hier gemeinten Sinn.
    2. B — Richtig: Ehrenamtliches Engagement bedeutet freiwillige, unbezahlte Arbeit, etwa in Sportvereinen, Feuerwehren oder sozialen Organisationen.
    3. C — Eine Regierungstätigkeit ist eine bezahlte hauptamtliche Funktion, kein Ehrenamt.
    4. D — Bezahlte Arbeit in einem Krankenhaus ist Erwerbstätigkeit, kein Ehrenamt — der Kern des Ehrenamts ist gerade die Unentgeltlichkeit.

    Quelle: www.bmfsfj.de

  34. Frage 34 von 47Katalogfrage 273

    Bei Erziehungsproblemen gehen Sie in Deutschland …

    1. A — Ärztinnen/Ärzte sind für medizinische Fragen zuständig, nicht primär für Erziehungsberatung.
    2. B — Das Gesundheitsamt ist für Gesundheitsfragen zuständig, nicht speziell für Erziehungsprobleme.
    3. C — Das Einwohnermeldeamt bearbeitet Wohnsitzangelegenheiten, keine Erziehungsberatung.
    4. D — Richtig: Das Jugendamt bietet nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) Beratung und Unterstützung bei Erziehungsproblemen.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  35. Frage 35 von 47Katalogfrage 242

    Wer entscheidet, ob ein Kind in Deutschland in den Kindergarten geht?

    1. A — Der Kindergartenbesuch ist in Deutschland — anders als die Schulpflicht — nicht staatlich vorgeschrieben.
    2. B — Die Bundesländer regeln zwar den rechtlichen Rahmen (z. B. Betreuungsanspruch), entscheiden aber nicht im Einzelfall über den Besuch eines konkreten Kindes.
    3. C — Richtig: Der Besuch eines Kindergartens ist in Deutschland freiwillig; die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind dorthin geht.
    4. D — Schulen sind für die Schulpflicht zuständig, nicht für die Kindergartenentscheidung, die vor der Schulzeit liegt.

    Quelle: www.bmfsfj.de

  36. Frage 36 von 47Katalogfrage 247

    Eine Frau ist schwanger. Sie ist kurz vor und nach der Geburt ihres Kindes vom Gesetz besonders beschützt. Wie heißt dieser Schutz?

    1. A — Elternzeit ist eine spätere, freiwillig nehmbare Freistellung beider Elternteile zur Kinderbetreuung, nicht der besondere gesetzliche Schutz kurz vor/nach der Geburt.
    2. B — Richtig: Der Mutterschutz (Mutterschutzgesetz) schützt schwangere und stillende Frauen, insbesondere durch Beschäftigungsverbote und Kündigungsschutz kurz vor und nach der Entbindung.
    3. C — Geburtsvorbereitung bezeichnet Kurse und medizinische Vorbereitung auf die Geburt, kein gesetzliches Schutzkonzept.
    4. D — Das Wochenbett ist die medizinische Bezeichnung für die Zeit direkt nach der Geburt, kein rechtlicher Schutzbegriff.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  37. Frage 37 von 47Katalogfrage 256

    Ein Ehepaar möchte in Deutschland ein Restaurant eröffnen. Was braucht es dazu unbedingt?

    1. A — Die Polizei erteilt keine gewerberechtlichen Erlaubnisse für Restaurants.
    2. B — Parteien haben keine behördliche Funktion und erteilen keine Genehmigungen für Gewerbebetriebe.
    3. C — Das Einwohnermeldeamt ist für Wohnsitzanmeldungen zuständig, nicht für gewerberechtliche Erlaubnisse.
    4. D — Richtig: Nach dem Gaststättengesetz braucht der Betrieb eines Restaurants mit Alkoholausschank eine Gaststättenerlaubnis von der zuständigen Behörde (meist Ordnungsamt/Gewerbeamt).

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  38. Frage 38 von 47Katalogfrage 2

    In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …

    1. A — Geschichtsunterricht ist ein normales Pflichtfach und unterliegt nicht der religiösen Erziehungsentscheidung der Eltern.
    2. B — Richtig: Nach § 5 Religionsunterrichtsgesetz i.V.m. Art. 7 Abs. 2 GG entscheiden bis zur religiösen Mündigkeit (14 Jahre) die Eltern über die Teilnahme am Religionsunterricht.
    3. C — Politikunterricht (Sozialkunde) ist Pflichtfach für alle und keine Frage religiöser Erziehung.
    4. D — Sprachunterricht ist ebenfalls Pflichtfach und hat mit dem elterlichen Erziehungsrecht in Glaubensfragen nichts zu tun.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  39. Frage 39 von 47Katalogfrage 36

    Welche Maßnahme schafft in Deutschland soziale Sicherheit?

    1. A — Richtig: Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine der fünf Säulen der Sozialversicherung und sichert medizinische Versorgung für alle Versicherten.
    2. B — Die Autoversicherung schützt vor finanziellen Risiken im Straßenverkehr, ist aber keine Sozialversicherung.
    3. C — Die Gebäudeversicherung schützt Eigentum, nicht die soziale Absicherung von Personen.
    4. D — Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden gegenüber Dritten ab, gehört aber nicht zur staatlichen Sozialversicherung.

    Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de

  40. Frage 40 von 47Katalogfrage 257

    Eine erwachsene Frau möchte in Deutschland das Abitur nachholen. Das kann sie an …

    1. A — Eine Hochschule setzt bereits das Abitur voraus; man kann es dort nicht nachholen.
    2. B — Richtig: Ein Abendgymnasium ermöglicht Erwachsenen neben Berufstätigkeit den nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur).
    3. C — Die Hauptschule vermittelt einen niedrigeren Abschluss (Hauptschulabschluss), nicht das Abitur.
    4. D — Eine Privatuniversität setzt ebenfalls bereits eine Hochschulzugangsberechtigung voraus.

    Quelle: www.kmk.org

  41. Frage 41 von 47Katalogfrage 97

    Was bezahlt man in Deutschland automatisch, wenn man fest angestellt ist?

    1. A — Richtig: Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung werden automatisch Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung vom Gehalt abgezogen.
    2. B — Sozialhilfe wird bedürftigen Menschen ausgezahlt, nicht von Angestellten automatisch bezahlt.
    3. C — Kindergeld wird an Eltern ausgezahlt, ist keine automatische Zahlung von Angestellten.
    4. D — Wohngeld ist eine Sozialleistung für Menschen mit geringem Einkommen zur Miete, keine automatische Abgabe von Angestellten.

    Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de

  42. Frage 42 von 47Katalogfrage 259

    Das Berufsinformationszentrum BIZ bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland hilft bei der …

    1. A — Die Rentenberechnung ist Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung, nicht des BIZ.
    2. B — Richtig: Das Berufsinformationszentrum informiert und berät zu Berufswahl, Ausbildungs- und Lehrstellensuche sowie beruflichen Perspektiven.
    3. C — Steuererklärungen werden beim Finanzamt eingereicht, nicht beim BIZ bearbeitet.
    4. D — Krankenversicherungsfragen betreffen die Krankenkassen, nicht das BIZ.

    Quelle: www.arbeitsagentur.de

  43. Frage 43 von 47Katalogfrage 260

    In Deutschland hat ein Kind in der Schule …

    1. A — Ein Recht auf „unbegrenzte Freizeit“ existiert nicht; die Schulpflicht bindet Zeit.
    2. B — Es gibt keine vollständige Wahlfreiheit für alle Fächer; ein verbindlicher Pflichtfächerkanon ist vorgeschrieben, mit begrenzten Wahlmöglichkeiten in höheren Klassenstufen.
    3. C — „Schulgeld“ ist eine Gebühr, die man zahlt (z. B. an manchen Privatschulen), kein Anspruch, den ein Kind hat.
    4. D — Richtig: Aus der allgemeinen Schulpflicht folgt eine Anwesenheitspflicht — Schulkinder müssen regelmäßig am Unterricht teilnehmen.

    Quelle: www.kmk.org

  44. Frage 44 von 47Katalogfrage 23

    In Deutschland sind die meisten Erwerbstätigen …

    1. A — Familienunternehmen existieren, beschäftigen aber nur einen kleinen Teil der Erwerbstätigen insgesamt.
    2. B — Ehrenamtliche Tätigkeit ist unbezahlt und betrifft nicht die Mehrheit der Erwerbstätigen, die ihren Lebensunterhalt damit bestreiten.
    3. C — Nur eine Minderheit der Erwerbstätigen in Deutschland ist selbstständig; die große Mehrheit ist angestellt.
    4. D — Richtig: Die überwiegende Mehrheit der Erwerbstätigen in Deutschland steht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei einer Firma oder im öffentlichen Dienst.

    Quelle: www.destatis.de

  45. Frage 45 von 47Katalogfrage 297

    Aus welchem Land sind die meisten Migrantinnen und Migranten nach Deutschland gekommen?

    1. A — Italienische Migrantinnen und Migranten stellen eine bedeutende, aber kleinere Gruppe als die türkischstämmige Bevölkerung.
    2. B — Polnischstämmige Migrantinnen und Migranten sind ebenfalls eine bedeutende Gruppe, aber traditionell kleiner als die türkischstämmige.
    3. C — Marokkanische Migrantinnen und Migranten sind zahlenmäßig deutlich kleiner als die türkischstämmige Bevölkerung.
    4. D — Richtig: Seit den Anwerbeabkommen der 1960er Jahre bilden Menschen mit türkischen Wurzeln traditionell die größte Migrantengruppe in Deutschland.

    Quelle: www.destatis.de

  46. Frage 46 von 47Katalogfrage 287

    Sie möchten bei einer Firma in Deutschland ihr Arbeitsverhältnis beenden. Was müssen Sie beachten?

    1. A — Die Gehaltszahlungen betreffen die laufende Vergütung, nicht die formalen Anforderungen an eine Kündigung.
    2. B — Die Arbeitszeit betrifft die tägliche/wöchentliche Arbeitsdauer, nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
    3. C — Richtig: Bei einer Eigenkündigung muss die im Arbeitsvertrag oder gesetzlich (§ 622 BGB) festgelegte Kündigungsfrist eingehalten werden, damit die Kündigung wirksam wird.
    4. D — Die Versicherungspflicht während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist keine unmittelbare Voraussetzung für die formale Kündigung selbst.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  47. Frage 47 von 47Katalogfrage 99

    Wer bezahlt in Deutschland die Sozialversicherungen?

    1. A — Richtig: Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich paritätisch von Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern getragen.
    2. B — Ausschließlich Arbeitnehmerbeiträge widersprechen dem Grundprinzip der paritätischen Finanzierung in Deutschland.
    3. C — Nicht alle Staatsangehörigen zahlen Sozialversicherungsbeiträge, sondern nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (bzw. deren Arbeitgeber).
    4. D — Ausschließlich Arbeitgeberbeiträge entsprechen nicht dem paritätischen Finanzierungsmodell.

    Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de

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