Katalogfrage 90 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Die deutschen Bundesländer wirken an der Gesetzgebung des Bundes mit durch …
- den Bundesrat. Richtig
- die Bundesversammlung.
- den Bundestag.
- die Bundesregierung.
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Richtig: Der Bundesrat ist das Verfassungsorgan, über das die 16 Länder an der Bundesgesetzgebung mitwirken (Art. 50 GG).
- B — Die Bundesversammlung wählt nur die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten und hat mit laufender Gesetzgebung nichts zu tun.
- C — Der Bundestag ist das direkt vom Volk gewählte Parlament, nicht das Mitwirkungsorgan der Länder.
- D — Die Bundesregierung ist die Exekutive und kein Mitwirkungsorgan der Länder an der Gesetzgebung.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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