Katalogfrage 90 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Die deutschen Bundesländer wirken an der Gesetzgebung des Bundes mit durch …

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Richtig: Der Bundesrat ist das Verfassungsorgan, über das die 16 Länder an der Bundesgesetzgebung mitwirken (Art. 50 GG).
  2. B — Die Bundesversammlung wählt nur die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten und hat mit laufender Gesetzgebung nichts zu tun.
  3. C — Der Bundestag ist das direkt vom Volk gewählte Parlament, nicht das Mitwirkungsorgan der Länder.
  4. D — Die Bundesregierung ist die Exekutive und kein Mitwirkungsorgan der Länder an der Gesetzgebung.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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