Katalogfrage 274 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Das Schweigerecht ist ein strafprozessuales Recht von Beschuldigten, sich nicht selbst belasten zu müssen — hat mit dem Öffnen fremder Post nichts zu tun.
  2. B — Richtig: Art. 10 GG schützt das Briefgeheimnis; das unbefugte Öffnen fremder Post ist zudem nach § 202 StGB (Verletzung des Briefgeheimnisses) strafbar.
  3. C — Die Schweigepflicht betrifft bestimmte Berufsgeheimnisträger (z. B. Ärztinnen/Ärzte, Anwältinnen/Anwälte), nicht das allgemeine Postgeheimnis.
  4. D — Die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) schützt die Äußerung eigener Meinungen, nicht das Öffnen fremder Post.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

Zuletzt geprüft: · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01 · Wir prüfen jede Zahl auf dieser Seite an der Originalquelle.