Katalogfrage 274 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?
- das Schweigerecht
- das Briefgeheimnis Richtig
- die Schweigepflicht
- die Meinungsfreiheit
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Das Schweigerecht ist ein strafprozessuales Recht von Beschuldigten, sich nicht selbst belasten zu müssen — hat mit dem Öffnen fremder Post nichts zu tun.
- B — Richtig: Art. 10 GG schützt das Briefgeheimnis; das unbefugte Öffnen fremder Post ist zudem nach § 202 StGB (Verletzung des Briefgeheimnisses) strafbar.
- C — Die Schweigepflicht betrifft bestimmte Berufsgeheimnisträger (z. B. Ärztinnen/Ärzte, Anwältinnen/Anwälte), nicht das allgemeine Postgeheimnis.
- D — Die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) schützt die Äußerung eigener Meinungen, nicht das Öffnen fremder Post.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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