Katalogfrage 273 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Bei Erziehungsproblemen gehen Sie in Deutschland …
- zur Ärztin/zum Arzt.
- zum Gesundheitsamt.
- zum Einwohnermeldeamt.
- zum Jugendamt. Richtig
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Ärztinnen/Ärzte sind für medizinische Fragen zuständig, nicht primär für Erziehungsberatung.
- B — Das Gesundheitsamt ist für Gesundheitsfragen zuständig, nicht speziell für Erziehungsprobleme.
- C — Das Einwohnermeldeamt bearbeitet Wohnsitzangelegenheiten, keine Erziehungsberatung.
- D — Richtig: Das Jugendamt bietet nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) Beratung und Unterstützung bei Erziehungsproblemen.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
Zuletzt geprüft: · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01 · Wir prüfen jede Zahl auf dieser Seite an der Originalquelle.