Katalogfrage 263 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind und gegen Strafgesetze verstoßen, …
- werden bestraft. Richtig
- werden wie Erwachsene behandelt.
- teilen die Strafe mit ihren Eltern.
- werden nicht bestraft.
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Richtig: Ab 14 Jahren gilt Strafmündigkeit; Jugendliche können nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) für Straftaten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und bestraft werden — allerdings mit auf Erziehung ausgerichteten, milderen Sanktionen als bei Erwachsenen.
- B — Jugendliche werden nach dem Jugendstrafrecht behandelt, das eigene, mildere und erzieherisch ausgerichtete Regeln als das Erwachsenenstrafrecht kennt — nicht identisch mit der Behandlung Erwachsener.
- C — Eine Strafe wird persönlich verhängt und nicht mit den Eltern „geteilt“; das deutsche Strafrecht kennt keine Sippenhaft.
- D — Das Gegenteil ist richtig: Ab 14 Jahren können Jugendliche sehr wohl strafrechtlich belangt werden.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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