Katalogfrage 241 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Frau Seger bekommt ein Kind. Was muss sie tun, um Elterngeld zu erhalten?

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Elterngeld ist keine Leistung der Krankenkasse, sondern eine eigenständige Familienleistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.
  2. B — Richtig: Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden — es wird nicht automatisch ausgezahlt.
  3. C — Elterngeld wird nicht automatisch gewährt; ein Antrag ist zwingend erforderlich.
  4. D — Das Arbeitsamt (heute Agentur für Arbeit) ist für Elterngeld nicht zuständig; eine Erlaubnis von dort ist nicht erforderlich.

Quelle: www.bmfsfj.de

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