Katalogfrage 241 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Frau Seger bekommt ein Kind. Was muss sie tun, um Elterngeld zu erhalten?
- Sie muss an ihre Krankenkasse schreiben.
- Sie muss einen Antrag bei der Elterngeldstelle stellen. Richtig
- Sie muss nichts tun, denn sie bekommt automatisch Elterngeld.
- Sie muss das Arbeitsamt um Erlaubnis bitten.
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Elterngeld ist keine Leistung der Krankenkasse, sondern eine eigenständige Familienleistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.
- B — Richtig: Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden — es wird nicht automatisch ausgezahlt.
- C — Elterngeld wird nicht automatisch gewährt; ein Antrag ist zwingend erforderlich.
- D — Das Arbeitsamt (heute Agentur für Arbeit) ist für Elterngeld nicht zuständig; eine Erlaubnis von dort ist nicht erforderlich.
Quelle: www.bmfsfj.de
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