Katalogfrage 239 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Durch welche Verträge schloss sich die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen?
- durch die "Hamburger Verträge"
- durch die "Römischen Verträge" Richtig
- durch die "Pariser Verträge"
- durch die "Londoner Verträge"
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — „Hamburger Verträge“ ist keine reale Bezeichnung für die Gründungsverträge der EWG.
- B — Richtig: Die Römischen Verträge von 1957 gründeten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
- C — Die Pariser Verträge (1952/1955) regelten den NATO-Beitritt und die Souveränität der Bundesrepublik, nicht die EWG-Gründung.
- D — „Londoner Verträge“ ist keine reale Bezeichnung für die Gründungsverträge der EWG.
Quelle: european-union.europa.eu
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