Katalogfrage 239 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Durch welche Verträge schloss sich die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen?

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — „Hamburger Verträge“ ist keine reale Bezeichnung für die Gründungsverträge der EWG.
  2. B — Richtig: Die Römischen Verträge von 1957 gründeten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
  3. C — Die Pariser Verträge (1952/1955) regelten den NATO-Beitritt und die Souveränität der Bundesrepublik, nicht die EWG-Gründung.
  4. D — „Londoner Verträge“ ist keine reale Bezeichnung für die Gründungsverträge der EWG.

Quelle: european-union.europa.eu

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