Katalogfrage 2 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …
- Geschichtsunterricht teilnimmt.
- Religionsunterricht teilnimmt. Richtig
- Politikunterricht teilnimmt.
- Sprachunterricht teilnimmt.
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Geschichtsunterricht ist ein normales Pflichtfach und unterliegt nicht der religiösen Erziehungsentscheidung der Eltern.
- B — Richtig: Nach § 5 Religionsunterrichtsgesetz i.V.m. Art. 7 Abs. 2 GG entscheiden bis zur religiösen Mündigkeit (14 Jahre) die Eltern über die Teilnahme am Religionsunterricht.
- C — Politikunterricht (Sozialkunde) ist Pflichtfach für alle und keine Frage religiöser Erziehung.
- D — Sprachunterricht ist ebenfalls Pflichtfach und hat mit dem elterlichen Erziehungsrecht in Glaubensfragen nichts zu tun.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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