Katalogfrage 2 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Geschichtsunterricht ist ein normales Pflichtfach und unterliegt nicht der religiösen Erziehungsentscheidung der Eltern.
  2. B — Richtig: Nach § 5 Religionsunterrichtsgesetz i.V.m. Art. 7 Abs. 2 GG entscheiden bis zur religiösen Mündigkeit (14 Jahre) die Eltern über die Teilnahme am Religionsunterricht.
  3. C — Politikunterricht (Sozialkunde) ist Pflichtfach für alle und keine Frage religiöser Erziehung.
  4. D — Sprachunterricht ist ebenfalls Pflichtfach und hat mit dem elterlichen Erziehungsrecht in Glaubensfragen nichts zu tun.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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