Katalogfrage 17 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Die deutschen Gesetze verbieten …
- Meinungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
- Petitionen der Bürgerinnen und Bürger.
- Versammlungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
- Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat. Richtig
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Die Meinungsfreiheit ist ein geschütztes Grundrecht (Art. 5 GG) und wird nicht verboten.
- B — Das Petitionsrecht ist in Art. 17 GG garantiert, nicht verboten.
- C — Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht (Art. 8 GG) und wird geschützt, nicht verboten.
- D — Richtig: Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 GG) verbietet dem Staat eine willkürliche Ungleichbehandlung seiner Bürgerinnen und Bürger.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
Zuletzt geprüft: · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01 · Wir prüfen jede Zahl auf dieser Seite an der Originalquelle.