Katalogfrage 17 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Die deutschen Gesetze verbieten …

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Die Meinungsfreiheit ist ein geschütztes Grundrecht (Art. 5 GG) und wird nicht verboten.
  2. B — Das Petitionsrecht ist in Art. 17 GG garantiert, nicht verboten.
  3. C — Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht (Art. 8 GG) und wird geschützt, nicht verboten.
  4. D — Richtig: Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 GG) verbietet dem Staat eine willkürliche Ungleichbehandlung seiner Bürgerinnen und Bürger.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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