Katalogfrage 138 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt hat?
- weiterarbeiten und freundlich zur Chefin/zum Chef sein
- ein Mahnverfahren gegen die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber führen
- Kündigungsschutzklage erheben Richtig
- die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber bei der Polizei anzeigen
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Freundlichkeit ändert nichts an der Rechtslage und schützt nicht vor einer unwirksamen Kündigung.
- B — Ein Mahnverfahren dient der Durchsetzung von Geldforderungen, nicht der Anfechtung einer Kündigung.
- C — Richtig: Gegen eine (vermeintlich) unwirksame Kündigung kann innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 Kündigungsschutzgesetz).
- D — Eine ungerechtfertigte Kündigung ist ein arbeitsrechtlicher, kein strafrechtlicher Vorgang; die Polizei ist hierfür nicht zuständig.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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