Katalogfrage 138 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt hat?

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Freundlichkeit ändert nichts an der Rechtslage und schützt nicht vor einer unwirksamen Kündigung.
  2. B — Ein Mahnverfahren dient der Durchsetzung von Geldforderungen, nicht der Anfechtung einer Kündigung.
  3. C — Richtig: Gegen eine (vermeintlich) unwirksame Kündigung kann innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 Kündigungsschutzgesetz).
  4. D — Eine ungerechtfertigte Kündigung ist ein arbeitsrechtlicher, kein strafrechtlicher Vorgang; die Polizei ist hierfür nicht zuständig.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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