Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Übungstest 12 — Thüringen

33 Fragen wie in der echten Prüfung: 30 bundesweite und 3 zu Thüringen. Mit Erklärung zu jeder Antwortmöglichkeit. Kostenlos, 2026.

Fragen im Test
33
Aufteilung
30 + 3
Bestehensgrenze Einbürgerung
17 / 33
Bestehensgrenze „Leben in Deutschland“
15 / 33
Zeit
60 min
Zwei Bestehensgrenzen — Achtung
Es ist dasselbe Prüfungsblatt, aber es gibt zwei Bestehensgrenzen. Für die Einbürgerung brauchen Sie 17 von 33 richtigen Antworten. Für den Test „Leben in Deutschland“ am Ende eines Orientierungskurses genügen 15. Mit 15 oder 16 richtigen Antworten haben Sie also den Orientierungskurs bestanden, aber die Anforderung für die Einbürgerung nicht erfüllt. Wenn Sie den Test für die Einbürgerung schreiben, ist 17 Ihre Zahl.
0 von 33 beantwortet

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  1. Frage 1 von 33Katalogfrage 248

    Die Erziehung der Kinder ist in Deutschland vor allem Aufgabe …

    1. A — Der Staat wacht über das Kindeswohl (staatliches Wächteramt), übernimmt aber nicht primär die Erziehung selbst.
    2. B — Richtig: Nach Art. 6 Abs. 2 GG sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
    3. C — Großeltern können unterstützend wirken, tragen aber nicht die primäre rechtliche Erziehungsverantwortung.
    4. D — Schulen übernehmen Bildung und einen Teil der Erziehung während der Schulzeit, aber nicht die primäre, umfassende Erziehungsverantwortung.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  2. Frage 2 von 33Katalogfrage 280

    Wenn Sie sich in Deutschland gegen einen falschen Steuerbescheid wehren wollen, müssen Sie …

    1. A — Untätigkeit führt dazu, dass der fehlerhafte Bescheid nach Ablauf der Frist bestandskräftig wird — man verliert das Recht auf Korrektur.
    2. B — Das Wegwerfen des Bescheids ändert nichts an seiner rechtlichen Wirksamkeit; die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
    3. C — Richtig: Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden (§ 355 AO).
    4. D — Abwarten führt nach Fristablauf zur Bestandskraft des fehlerhaften Bescheids; ein neuer Bescheid kommt nicht automatisch.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  3. Frage 3 von 33Katalogfrage 271

    Was ist in Deutschland ein Brauch zu Weihnachten?

    1. A — Das Verstecken bunter Eier ist ein Osterbrauch, nicht ein Weihnachtsbrauch.
    2. B — Richtig: Das Schmücken eines Tannenbaums (Weihnachtsbaum) mit Kugeln, Lichtern und Schmuck ist ein zentraler deutscher Weihnachtsbrauch.
    3. C — Verkleidung mit Masken und Kostümen ist typisch für Karneval/Fasching, nicht für Weihnachten.
    4. D — Kürbisse vor die Tür zu stellen ist ein Halloween-Brauch, kein deutscher Weihnachtsbrauch.

    Quelle: www.bpb.de

  4. Frage 4 von 33Katalogfrage 89

    Wie nennt man in Deutschland die Vereinigung von Abgeordneten einer Partei im Parlament?

    1. A — Ein „Verband“ ist eine allgemeine Bezeichnung für Interessenorganisationen, kein parlamentarischer Fachbegriff.
    2. B — Der Ältestenrat ist ein Gremium zur Organisation der Parlamentsarbeit, keine Vereinigung von Parteiabgeordneten.
    3. C — Richtig: Die Fraktion ist der Zusammenschluss der Abgeordneten einer Partei (oder verbündeter Parteien) im Parlament.
    4. D — Opposition bezeichnet alle nicht regierenden Fraktionen zusammen, nicht die Vereinigung der Abgeordneten einer einzelnen Partei.

    Quelle: www.bundestag.de

  5. Frage 5 von 33Katalogfrage 215

    Wer wird als "Kanzler der Deutschen Einheit" bezeichnet?

    1. A — Gerhard Schröder war Bundeskanzler von 1998 bis 2005, nach der Wiedervereinigung, aber nicht deren zentraler politischer Akteur.
    2. B — Richtig: Helmut Kohl (Bundeskanzler 1982–1998) trieb die deutsche Wiedervereinigung 1990 maßgeblich voran und wird deshalb als „Kanzler der Einheit“ bezeichnet.
    3. C — Konrad Adenauer war der erste Bundeskanzler (1949–1963), lange vor der Wiedervereinigung.
    4. D — Helmut Schmidt war Bundeskanzler von 1974 bis 1982, ebenfalls vor der Wiedervereinigung.

    Quelle: www.bpb.de

  6. Frage 6 von 33Katalogfrage 164

    Was passierte am 9. November 1938 in Deutschland?

    1. A — Der Angriff auf Polen und damit der Kriegsbeginn war am 1. September 1939, nicht am 9. November 1938.
    2. B — Die NSDAP verlor 1938 keine Wahl — es gab zu dieser Zeit gar keine freien Wahlen mehr.
    3. C — Richtig: In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 fanden die von den Nationalsozialisten organisierten Novemberpogrome statt, bei denen Synagogen und jüdische Geschäfte in ganz Deutschland zerstört wurden.
    4. D — Hitler wurde nie Reichspräsident; dieses Amt bekleidete er nicht, und Hindenburg starb erst 1934, woraufhin Hitler die Ämter Reichskanzler und Reichspräsident zum „Führer“ zusammenlegte — nicht am 9. November 1938.

    Quelle: www.bpb.de

  7. Frage 7 von 33Katalogfrage 118

    Wer darf bei den rund 40 jüdischen Makkabi-Sportvereinen Mitglied werden?

    1. A — Die Makkabi-Vereine sind nicht auf deutsche Staatsangehörige beschränkt.
    2. B — Die Makkabi-Vereine sind nicht auf israelische Staatsangehörige beschränkt.
    3. C — Eine Mitgliedschaft setzt keine bestimmte Religiosität voraus.
    4. D — Richtig: Die Makkabi-Sportvereine, ursprünglich als jüdische Sportbewegung gegründet, stehen heute grundsätzlich allen Interessierten offen, unabhängig von Herkunft oder Religion.

    Quelle: www.makkabi.de

  8. Frage 8 von 33Katalogfrage 179

    Wie endete der Zweite Weltkrieg in Europa offiziell?

    1. A — Hitlers Tod am 30. April 1945 war ein Ereignis vor dem Kriegsende, aber nicht das offizielle Kriegsende selbst — der Krieg ging danach noch acht Tage weiter.
    2. B — Richtig: Der Krieg endete in Europa offiziell durch die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8./9. Mai 1945.
    3. C — Ein bloßer Rückzug ohne formale Kapitulation fand nicht statt; die Kapitulation war der offizielle, völkerrechtlich bedeutsame Akt.
    4. D — Es gab keine Revolution, die den Krieg beendete; das Kriegsende erfolgte durch militärische Niederlage und Kapitulation.

    Quelle: www.bpb.de

  9. Frage 9 von 33Katalogfrage 228

    Wie wird der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1990 allgemein genannt?

    1. A — Die NATO-Osterweiterung bezeichnet den späteren Beitritt osteuropäischer Staaten zur NATO ab den 1990er/2000er Jahren, nicht den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik.
    2. B — Die EU-Osterweiterung (v. a. 2004) bezeichnet den Beitritt mittel- und osteuropäischer Staaten zur EU, ein anderes historisches Ereignis.
    3. C — Richtig: Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 wird als „Deutsche Wiedervereinigung“ bezeichnet.
    4. D — „Europäische Gemeinschaft“ war die Vorläuferorganisation der EU, kein Begriff für die deutsche Wiedervereinigung.

    Quelle: www.bpb.de

  10. Frage 10 von 33Katalogfrage 192

    Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?

    1. A — Richtig: Brandenburg war eines der fünf „neuen Länder“, die 1990 der Bundesrepublik beitraten.
    2. B — Bayern lag durchgehend in der amerikanischen Besatzungszone und gehörte zur alten Bundesrepublik, nicht zur DDR.
    3. C — Das Saarland gehörte zur französischen Zone bzw. war zeitweise ein eigenständiges Gebiet, trat 1957 der Bundesrepublik bei — nie Teil der DDR.
    4. D — Hessen lag in der amerikanischen Zone und gehörte zur alten Bundesrepublik, nicht zur DDR.

    Quelle: www.bpb.de

  11. Frage 11 von 33Katalogfrage 291

    Warum muss man in Deutschland bei der Steuererklärung aufschreiben, ob man zu einer Kirche gehört oder nicht?

    1. A — Richtig: Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften (v. a. der großen Kirchen) zahlen Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Einkommen-/Lohnsteuer erhoben wird — die Kirchenzugehörigkeit muss deshalb angegeben werden.
    2. B — Statistische Zwecke sind nicht der rechtliche Grund für die Angabepflicht; der eigentliche Grund ist die Kirchensteuererhebung.
    3. C — Das Gegenteil ist richtig: Wer keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, zahlt keine Kirchensteuer, also insgesamt weniger, nicht mehr.
    4. D — Die Kirche selbst ist nicht für die allgemeine Steuererklärung verantwortlich; das Finanzamt verwaltet die Steuererhebung, wobei die Kirchensteuer im Auftrag der Kirchen mit erhoben wird.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  12. Frage 12 von 33Katalogfrage 202

    Zu wem gehörte die DDR im "Kalten Krieg"?

    1. A — Die DDR gehörte gerade nicht zu den Westmächten, sondern zum sowjetisch dominierten Ostblock.
    2. B — Richtig: Die DDR war Gründungsmitglied des Warschauer Pakts (1955), des östlichen Militärbündnisses unter Führung der Sowjetunion.
    3. C — Die NATO war das westliche Militärbündnis, dem die Bundesrepublik (nicht die DDR) 1955 beitrat.
    4. D — Die DDR war klar im Ostblock verankert, nicht blockfrei.

    Quelle: www.bpb.de

  13. Frage 13 von 33Katalogfrage 143

    Eine Richterin/ein Richter in Deutschland gehört zur …

    1. A — Richtig: Richterinnen und Richter üben die rechtsprechende Gewalt aus, die Judikative (Art. 92 GG).
    2. B — Die Exekutive besteht aus Regierung und Verwaltung, nicht aus unabhängigen Richterinnen/Richtern.
    3. C — „Operative“ ist keine der drei klassischen Staatsgewalten.
    4. D — Die Legislative besteht aus Bundestag und Bundesrat, nicht aus Richterinnen/Richtern.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  14. Frage 14 von 33Katalogfrage 101

    Gewerkschaften sind Interessenverbände der …

    1. A — Jugendorganisationen vertreten spezifisch Jugendinteressen, nicht die Kernfunktion der Gewerkschaften.
    2. B — Richtig: Gewerkschaften vertreten die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, etwa bei Löhnen und Arbeitsbedingungen, und schließen Tarifverträge ab.
    3. C — Rentnerinnen und Rentner haben eigene Verbände, sind aber nicht die Kernklientel der Gewerkschaften.
    4. D — Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben eigene Verbände (Arbeitgeberverbände), die den Gewerkschaften als Tarifpartner gegenüberstehen.

    Quelle: www.dgb.de

  15. Frage 15 von 33Katalogfrage 286

    Welche Organisation in einer Firma hilft den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Problemen mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber?

    1. A — Richtig: Der Betriebsrat vertritt nach dem Betriebsverfassungsgesetz die Interessen der Belegschaft gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber und unterstützt bei Konflikten.
    2. B — Eine Betriebsprüferin/ein Betriebsprüfer prüft üblicherweise steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte, ist keine Interessenvertretung der Beschäftigten.
    3. C — „Betriebsgruppe“ ist keine feststehende arbeitsrechtliche Institution zur Vertretung von Arbeitnehmerinteressen.
    4. D — Das Betriebsmanagement vertritt die Arbeitgeberseite, nicht die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber ihr.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  16. Frage 16 von 33Katalogfrage 249

    Wer ist in Deutschland hauptsächlich verantwortlich für die Kindererziehung?

    1. A — Der Staat übt eine Aufsichtsfunktion (Wächteramt) aus, ist aber nicht der Hauptverantwortliche für die tägliche Erziehung.
    2. B — Richtig: Nach Art. 6 Abs. 2 GG obliegt die Erziehung der Kinder zuvörderst den Eltern.
    3. C — Andere Verwandte können unterstützen, tragen aber keine primäre rechtliche Verantwortung.
    4. D — Schulen sind für Bildung zuständig und tragen zur Erziehung bei, aber die Hauptverantwortung liegt bei den Eltern.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  17. Frage 17 von 33Katalogfrage 43

    Wann kann in Deutschland eine Partei verboten werden?

    1. A — Die Kosten eines Wahlkampfs sind kein Verbotsgrund; das Parteiengesetz regelt eher Transparenz der Finanzierung.
    2. B — Richtig: Nach Art. 21 Abs. 2 GG kann das Bundesverfassungsgericht eine Partei verbieten, die darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
    3. C — Kritik am Staatsoberhaupt ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und kein Verbotsgrund.
    4. D — Neue politische Ideen und Programme sind Teil des demokratischen Wettbewerbs und kein Verbotsgrund, solange die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht angegriffen wird.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  18. Frage 18 von 33Katalogfrage 40

    Mit welchen Worten beginnt die deutsche Nationalhymne?

    1. A — Das ist die Anfangszeile der „Internationale“, der sozialistischen Arbeiterhymne, nicht der deutschen Nationalhymne.
    2. B — Richtig: Die dritte Strophe des Deutschlandlieds, seit 1991 alleinige Nationalhymne, beginnt mit „Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland“.
    3. C — Das ist der Anfang von Schillers „Ode an die Freude“, vertont in Beethovens 9. Sinfonie und Hymne der Europäischen Union — nicht Deutschlands Nationalhymne.
    4. D — Das war die Anfangszeile der DDR-Nationalhymne „Auferstanden aus Ruinen“, nicht der heutigen gesamtdeutschen Hymne.

    Quelle: www.bundespraesident.de

  19. Frage 19 von 33Katalogfrage 95

    Was gilt für die meisten Kinder in Deutschland?

    1. A — Es gibt in Deutschland keine Wahlpflicht — ohnehin dürfen Kinder noch nicht wählen.
    2. B — Richtig: Die allgemeine Schulpflicht gilt für alle Kinder in Deutschland und ist in den Landesverfassungen bzw. Schulgesetzen verankert.
    3. C — Eine allgemeine „Schweigepflicht“ für Kinder existiert nicht; Schweigepflichten betreffen bestimmte Berufsgruppen (z. B. Ärztinnen/Ärzte).
    4. D — Es gibt keine staatliche Religionspflicht; Religionsfreiheit (Art. 4 GG) schließt auch das Recht ein, keine Religion auszuüben.

    Quelle: www.kmk.org

  20. Frage 20 von 33Katalogfrage 66

    Welche Städte haben die größten jüdischen Gemeinden in Deutschland?

    1. A — Richtig: Die Jüdische Gemeinde zu Berlin ist die mitgliederstärkste in Deutschland, gefolgt von der Israelitischen Kultusgemeinde München.
    2. B — Hamburg und Essen haben zwar historisch bedeutende, aber deutlich kleinere jüdische Gemeinden als Berlin und München.
    3. C — Nürnberg und Stuttgart haben jüdische Gemeinden, sind aber nicht die mitgliederstärksten in Deutschland.
    4. D — Worms und Speyer (Teil des mittelalterlichen „SchUM“-Städtebunds mit Mainz, UNESCO-Welterbe) sind historisch bedeutsam, aber heute keine der größten Gemeinden nach Mitgliederzahl.

    Quelle: www.zentralratderjuden.de

  21. Frage 21 von 33Katalogfrage 293

    Was ist in Deutschland ein Brauch zu Ostern?

    1. A — Kürbisse vor die Tür zu stellen ist ein Halloween-Brauch, kein Osterbrauch.
    2. B — Das Schmücken eines Tannenbaums ist ein Weihnachtsbrauch, nicht Ostern zugeordnet.
    3. C — Richtig: Das Bemalen und Verstecken bunter Eier ist ein zentraler deutscher Osterbrauch, symbolisch für neues Leben und Frühling.
    4. D — Das Abschießen von Raketen ist ein Silvesterbrauch (Neujahr), kein Osterbrauch.

    Quelle: www.bpb.de

  22. Frage 22 von 33Katalogfrage 3

    Deutschland ist ein Rechtsstaat. Was ist damit gemeint?

    1. A — Richtig: Im Rechtsstaat bindet das Recht alle — auch den Staat selbst (Art. 20 Abs. 3 GG). Niemand steht über dem Gesetz.
    2. B — Das Gegenteil ist der Fall: Gerade die Bindung des Staates an das Recht macht einen Rechtsstaat aus.
    3. C — Die Gesetze gelten grundsätzlich für alle Menschen in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
    4. D — Gesetze werden von der Legislative (Parlament) erlassen; Gerichte wenden sie an und sprechen Recht.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  23. Frage 23 von 33Katalogfrage 204

    Wie wurden die Bundesrepublik Deutschland und die DDR zu einem Staat?

    1. A — Es fand keine militärische Besetzung statt; der Prozess war ein freiwilliger, rechtlich geregelter Beitritt.
    2. B — Richtig: Nach Art. 23 GG a. F. traten die fünf neuen Länder am 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland bei (Beitrittsprinzip, kein neuer gemeinsamer Staat).
    3. C — Das Gegenteil ist der Fall: Die östlichen Länder traten der Bundesrepublik bei, nicht umgekehrt.
    4. D — Es gab keine militärische Besetzung der Bundesrepublik durch die DDR.

    Quelle: www.bpb.de

  24. Frage 24 von 33Katalogfrage 104

    Eine Frau in Deutschland verliert ihre Arbeit. Was darf nicht der Grund für diese Entlassung sein?

    1. A — Langfristige Krankheit kann unter bestimmten Umständen einen Kündigungsgrund darstellen, ist arbeitsrechtlich also nicht per se ausgeschlossen — anders als eine Schwangerschaft.
    2. B — Wiederholte Verspätung kann ein zulässiger, verhaltensbedingter Kündigungsgrund sein.
    3. C — Die Erledigung privater Angelegenheiten während der Arbeitszeit kann ein zulässiger Kündigungsgrund sein.
    4. D — Richtig: Nach § 17 Mutterschutzgesetz besteht während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung ein besonderer Kündigungsschutz — eine Kündigung wegen Schwangerschaft ist unwirksam.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  25. Frage 25 von 33Katalogfrage 208

    Was war die "Stasi"?

    1. A — Der NS-Geheimdienst und die politische Polizei hießen Gestapo und SD, nicht Stasi — die Stasi entstand erst 1950 in der DDR.
    2. B — Die Stasi war keine Gedenkstätte, sondern eine aktive Überwachungsbehörde.
    3. C — Richtig: Das Ministerium für Staatssicherheit (Stasi) war der Geheimdienst und die politische Geheimpolizei der DDR.
    4. D — Die Stasi war kein Sportverein, sondern eine staatliche Sicherheits- und Überwachungsbehörde.

    Quelle: www.bpb.de

  26. Frage 26 von 33Katalogfrage 33

    Welche Aussage ist richtig? In Deutschland …

    1. A — Richtig: Deutschland kennt keine Staatsreligion; Staat und Religionsgemeinschaften sind organisatorisch getrennt (Weltanschauliche Neutralität, Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 WRV), auch wenn punktuelle Kooperation besteht (z. B. Kirchensteuer-Einzug).
    2. B — Das Gegenteil ist richtig: Der Staat wird nicht von Religionsgemeinschaften gebildet, sondern ist weltanschaulich neutral.
    3. C — Der Staat ist unabhängig von Religionsgemeinschaften und trifft seine Entscheidungen demokratisch legitimiert.
    4. D — Es gibt keine Einheit von Staat und Kirche; Deutschland ist kein Staat mit Staatsreligion.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  27. Frage 27 von 33Katalogfrage 88

    Die parlamentarische Opposition im Deutschen Bundestag …

    1. A — Richtig: Eine zentrale Funktion der Opposition ist die Kontrolle der Regierung, etwa durch Anfragen, Debatten und Untersuchungsausschüsse.
    2. B — Bundesministerinnen/Bundesminister werden von der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler vorgeschlagen und von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten ernannt, nicht von der Opposition bestimmt.
    3. C — Die Mitglieder des Bundesrats werden von den Landesregierungen entsandt, nicht von der Bundestagsopposition bestimmt.
    4. D — Die Regierungschefinnen/Regierungschefs der Länder werden von den jeweiligen Landtagen gewählt, nicht von der Bundestagsopposition vorgeschlagen.

    Quelle: www.bundestag.de

  28. Frage 28 von 33Katalogfrage 1

    In Deutschland dürfen Menschen offen etwas gegen die Regierung sagen, weil …

    1. A — Religionsfreiheit (Art. 4 GG) schützt Glauben und Religionsausübung, nicht die politische Kritik an der Regierung.
    2. B — Die Steuerpflicht ergibt sich aus den Steuergesetzen und begründet kein Recht auf freie Rede.
    3. C — Das Wahlrecht (Art. 38 GG) regelt die Stimmabgabe bei Wahlen, nicht das freie Reden im Alltag.
    4. D — Richtig: Art. 5 Abs. 1 GG garantiert jedem das Recht, seine Meinung frei zu äußern — auch scharfe Kritik an der Regierung.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  29. Frage 29 von 33Katalogfrage 242

    Wer entscheidet, ob ein Kind in Deutschland in den Kindergarten geht?

    1. A — Der Kindergartenbesuch ist in Deutschland — anders als die Schulpflicht — nicht staatlich vorgeschrieben.
    2. B — Die Bundesländer regeln zwar den rechtlichen Rahmen (z. B. Betreuungsanspruch), entscheiden aber nicht im Einzelfall über den Besuch eines konkreten Kindes.
    3. C — Richtig: Der Besuch eines Kindergartens ist in Deutschland freiwillig; die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind dorthin geht.
    4. D — Schulen sind für die Schulpflicht zuständig, nicht für die Kindergartenentscheidung, die vor der Schulzeit liegt.

    Quelle: www.bmfsfj.de

  30. Frage 30 von 33Katalogfrage 171

    Soziale Marktwirtschaft bedeutet, die Wirtschaft …

    1. A — Reine Steuerung durch Angebot und Nachfrage ohne staatlichen Ausgleich beschreibt eine freie Marktwirtschaft, nicht die soziale Marktwirtschaft.
    2. B — Vollständige staatliche Planung ohne Marktmechanismen beschreibt eine Planwirtschaft, das Gegenteil der sozialen Marktwirtschaft.
    3. C — Die deutsche Wirtschaftsordnung richtet sich nicht primär nach ausländischer Nachfrage, sondern nach dem heimischen Markt und sozialer Absicherung.
    4. D — Richtig: Die soziale Marktwirtschaft kombiniert die Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage mit einem staatlich organisierten sozialen Ausgleich, etwa durch Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutz.

    Quelle: www.bpb.de

  31. Fragen zu Thüringen

    Frage 31 von 33Thüringen · Katalogfrage 5

    Welche Farben hat die Landesflagge von Thüringen?

    1. A — Blau-weiß-rot ist nicht die Landesflagge Thüringens.
    2. B — Richtig: Die Landesflagge Thüringens zeigt zwei gleich breite Streifen in Weiß (oben) und Rot (unten), abgeleitet vom Löwen im Landeswappen.
    3. C — Grün-weiß-rot ist nicht die Flagge Thüringens; das ist eher mit Nordrhein-Westfalen assoziiert.
    4. D — Schwarz-gold ist nicht die Landesflagge Thüringens; das ist eher mit Baden-Württemberg assoziiert.

    Quelle: www.thueringen.de

  32. Frage 32 von 33Thüringen · Katalogfrage 6

    Wo können Sie sich in Thüringen über politische Themen informieren?

    1. A — Kirchen sind religiöse Institutionen und keine amtliche Anlaufstelle für politische Bildung.
    2. B — Die Verbraucherzentrale berät zu Verbraucherfragen, nicht zu politischer Bildung.
    3. C — Richtig: Die Landeszentrale für politische Bildung Thüringen ist die zuständige Einrichtung für überparteiliche politische Information.
    4. D — Das Ordnungsamt kümmert sich um öffentliche Sicherheit und Ordnung, nicht um politische Bildung.

    Quelle: www.lzt-thueringen.de

  33. Frage 33 von 33Thüringen · Katalogfrage 2

    Welches ist ein Landkreis in Thüringen?

    1. A — Ammerland liegt in Niedersachsen, nicht in Thüringen.
    2. B — Altötting liegt in Bayern, nicht in Thüringen.
    3. C — Nordfriesland liegt in Schleswig-Holstein, nicht in Thüringen.
    4. D — Richtig: Der Wartburgkreis liegt im Westen Thüringens, benannt nach der berühmten Wartburg bei Eisenach.

    Quelle: www.thueringen.de

Fragen zu Thüringen · Übungstests

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