Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Übungstest 6 — Sachsen

33 Fragen wie in der echten Prüfung: 30 bundesweite und 3 zu Sachsen. Mit Erklärung zu jeder Antwortmöglichkeit. Kostenlos, 2026.

Fragen im Test
33
Aufteilung
30 + 3
Bestehensgrenze Einbürgerung
17 / 33
Bestehensgrenze „Leben in Deutschland“
15 / 33
Zeit
60 min
Zwei Bestehensgrenzen — Achtung
Es ist dasselbe Prüfungsblatt, aber es gibt zwei Bestehensgrenzen. Für die Einbürgerung brauchen Sie 17 von 33 richtigen Antworten. Für den Test „Leben in Deutschland“ am Ende eines Orientierungskurses genügen 15. Mit 15 oder 16 richtigen Antworten haben Sie also den Orientierungskurs bestanden, aber die Anforderung für die Einbürgerung nicht erfüllt. Wenn Sie den Test für die Einbürgerung schreiben, ist 17 Ihre Zahl.
0 von 33 beantwortet

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  1. Frage 1 von 33Katalogfrage 182

    Wie heißt das jüdische Gebetshaus?

    1. A — Eine Basilika ist ein Bautyp, häufig im Christentum verwendet, kein jüdisches Gebetshaus.
    2. B — Eine Moschee ist das islamische Gebetshaus, nicht das jüdische.
    3. C — Richtig: Die Synagoge ist das Gebetshaus und religiöse Zentrum der jüdischen Gemeinde.
    4. D — Eine Kirche ist das christliche Gebetshaus, nicht das jüdische.

    Quelle: www.zentralratderjuden.de

  2. Frage 2 von 33Katalogfrage 34

    Was ist Deutschland nicht?

    1. A — Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie mit freien Wahlen.
    2. B — Deutschland ist ein Rechtsstaat: Das Recht bindet auch den Staat selbst.
    3. C — Richtig: Deutschland ist keine Monarchie — das Staatsoberhaupt wird gewählt, nicht vererbt.
    4. D — Deutschland ist ein Sozialstaat (Art. 20 Abs. 1 GG) mit umfassender Sozialversicherung.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  3. Frage 3 von 33Katalogfrage 2

    In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …

    1. A — Geschichtsunterricht ist ein normales Pflichtfach und unterliegt nicht der religiösen Erziehungsentscheidung der Eltern.
    2. B — Richtig: Nach § 5 Religionsunterrichtsgesetz i.V.m. Art. 7 Abs. 2 GG entscheiden bis zur religiösen Mündigkeit (14 Jahre) die Eltern über die Teilnahme am Religionsunterricht.
    3. C — Politikunterricht (Sozialkunde) ist Pflichtfach für alle und keine Frage religiöser Erziehung.
    4. D — Sprachunterricht ist ebenfalls Pflichtfach und hat mit dem elterlichen Erziehungsrecht in Glaubensfragen nichts zu tun.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  4. Frage 4 von 33Katalogfrage 64

    Die Bundesrepublik Deutschland ist heute gegliedert in …

    1. A — Die vier Besatzungszonen existierten nur direkt nach 1945 und wurden 1949 durch die Gründung von BRD und DDR abgelöst.
    2. B — Diese Teilung endete mit der Wiedervereinigung 1990; heute ist Deutschland ein vereintes Land.
    3. C — „Kantone“ ist die Gliederung der Schweiz, nicht Deutschlands.
    4. D — Richtig: Deutschland gliedert sich heute in die drei Verwaltungsebenen Bund, Länder (16) und Kommunen (Gemeinden, Kreise).

    Quelle: www.bpb.de

  5. Frage 5 von 33Katalogfrage 122

    Welchem Grundsatz unterliegen Wahlen in Deutschland? Wahlen in Deutschland sind …

    1. A — Richtig: Art. 38 Abs. 1 GG nennt fünf Wahlgrundsätze — allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim; „frei, gleich, geheim“ sind drei davon korrekt genannt.
    2. B — „Offen“ widerspricht dem Grundsatz der geheimen Wahl.
    3. C — „Geschlossen“ ist kein Wahlgrundsatz des Grundgesetzes.
    4. D — „Freiwillig“ ist kein eigener Wahlrechtsgrundsatz, auch wenn es de facto keine Wahlpflicht gibt.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  6. Frage 6 von 33Katalogfrage 215

    Wer wird als "Kanzler der Deutschen Einheit" bezeichnet?

    1. A — Gerhard Schröder war Bundeskanzler von 1998 bis 2005, nach der Wiedervereinigung, aber nicht deren zentraler politischer Akteur.
    2. B — Richtig: Helmut Kohl (Bundeskanzler 1982–1998) trieb die deutsche Wiedervereinigung 1990 maßgeblich voran und wird deshalb als „Kanzler der Einheit“ bezeichnet.
    3. C — Konrad Adenauer war der erste Bundeskanzler (1949–1963), lange vor der Wiedervereinigung.
    4. D — Helmut Schmidt war Bundeskanzler von 1974 bis 1982, ebenfalls vor der Wiedervereinigung.

    Quelle: www.bpb.de

  7. Frage 7 von 33Katalogfrage 247

    Eine Frau ist schwanger. Sie ist kurz vor und nach der Geburt ihres Kindes vom Gesetz besonders beschützt. Wie heißt dieser Schutz?

    1. A — Elternzeit ist eine spätere, freiwillig nehmbare Freistellung beider Elternteile zur Kinderbetreuung, nicht der besondere gesetzliche Schutz kurz vor/nach der Geburt.
    2. B — Richtig: Der Mutterschutz (Mutterschutzgesetz) schützt schwangere und stillende Frauen, insbesondere durch Beschäftigungsverbote und Kündigungsschutz kurz vor und nach der Entbindung.
    3. C — Geburtsvorbereitung bezeichnet Kurse und medizinische Vorbereitung auf die Geburt, kein gesetzliches Schutzkonzept.
    4. D — Das Wochenbett ist die medizinische Bezeichnung für die Zeit direkt nach der Geburt, kein rechtlicher Schutzbegriff.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  8. Frage 8 von 33Katalogfrage 198

    Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?

    1. A — Bayern lag in der amerikanischen Zone und gehörte zur alten Bundesrepublik, nicht zur DDR.
    2. B — Niedersachsen lag in der britischen Zone und gehörte zur alten Bundesrepublik, nicht zur DDR.
    3. C — Richtig: Sachsen war eines der fünf „neuen Länder“, die 1990 der Bundesrepublik beitraten.
    4. D — Baden-Württemberg lag in der amerikanischen/französischen Zone und gehörte zur alten Bundesrepublik, nicht zur DDR.

    Quelle: www.bpb.de

  9. Frage 9 von 33Katalogfrage 299

    Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den 50er und 60er Jahren von der Bundesrepublik Deutschland angeworben wurden, nannte man …

    1. A — „Schwarzarbeiterinnen/Schwarzarbeiter“ bezeichnet illegal, ohne Anmeldung Beschäftigte — das Gegenteil der offiziell angeworbenen Arbeitskräfte.
    2. B — Richtig: Die im Rahmen bilateraler Anwerbeabkommen (u. a. mit Italien, Türkei, Spanien) angeworbenen ausländischen Arbeitskräfte wurden als „Gastarbeiterinnen/Gastarbeiter“ bezeichnet.
    3. C — „Zeitarbeit“ ist ein modernes arbeitsrechtliches Konzept der Arbeitnehmerüberlassung, kein historischer Begriff der 1950er/60er Jahre.
    4. D — „Schichtarbeit“ beschreibt ein Arbeitszeitmodell, keine Bezeichnung für die damaligen ausländischen Arbeitskräfte.

    Quelle: www.bpb.de

  10. Frage 10 von 33Katalogfrage 36

    Welche Maßnahme schafft in Deutschland soziale Sicherheit?

    1. A — Richtig: Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine der fünf Säulen der Sozialversicherung und sichert medizinische Versorgung für alle Versicherten.
    2. B — Die Autoversicherung schützt vor finanziellen Risiken im Straßenverkehr, ist aber keine Sozialversicherung.
    3. C — Die Gebäudeversicherung schützt Eigentum, nicht die soziale Absicherung von Personen.
    4. D — Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden gegenüber Dritten ab, gehört aber nicht zur staatlichen Sozialversicherung.

    Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de

  11. Frage 11 von 33Katalogfrage 15

    Was verbietet das deutsche Grundgesetz?

    1. A — Der Militärdienst ist gesetzlich geregelt und nicht grundsätzlich verboten; das Grundgesetz erlaubt ihn ausdrücklich (Art. 12a GG).
    2. B — Richtig: Art. 12 Abs. 2 und 3 GG verbietet Zwangsarbeit außer in eng begrenzten Ausnahmefällen wie einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung.
    3. C — Die freie Berufswahl ist ein Grundrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) und wird geschützt, nicht verboten.
    4. D — Arbeit im Ausland ist durch die Freizügigkeit gedeckt und wird vom Grundgesetz nicht verboten.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  12. Frage 12 von 33Katalogfrage 168

    Welches Land war keine "Alliierte Besatzungsmacht" in Deutschland?

    1. A — Die USA waren eine der vier Besatzungsmächte mit eigener Zone in Deutschland.
    2. B — Die Sowjetunion war eine der vier Besatzungsmächte mit eigener Zone in Deutschland.
    3. C — Frankreich war eine der vier Besatzungsmächte mit eigener Zone in Deutschland.
    4. D — Richtig: Japan war Deutschlands Verbündeter im Krieg (Achsenmacht) und selbst besiegt und besetzt — keine Besatzungsmacht in Deutschland.

    Quelle: www.bpb.de

  13. Frage 13 von 33Katalogfrage 210

    Was ereignete sich am 17. Juni 1953 in der DDR?

    1. A — Die DDR trat dem Warschauer Pakt erst 1955 bei, nicht am 17. Juni 1953.
    2. B — Richtig: Am 17. Juni 1953 kam es in der DDR zu landesweiten Streiks und einem Volksaufstand gegen erhöhte Arbeitsnormen und für politische Reformen, den sowjetische Panzer gewaltsam niederschlugen.
    3. C — Der erste SED-Parteitag fand bereits 1946 statt, Jahre vor dem 17. Juni 1953.
    4. D — Fidel Castro besuchte die DDR erst in den 1970er Jahren, lange nach 1953.

    Quelle: www.bpb.de

  14. Frage 14 von 33Katalogfrage 187Bildfrage

    Welcher deutsche Staat hatte eine schwarz-rot-goldene Flagge mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz?

    Eine Flagge mit drei waagerechten Streifen in Schwarz, Rot und Gold. In der Mitte ist ein Emblem aus Hammer und Zirkel abgebildet, umgeben von einem Ährenkranz.
    1. A — Preußen war ein historisches Königreich mit eigener Flagge (schwarz-weiß), lange vor dieser Symbolik.
    2. B — Die Bundesrepublik führt die einfache schwarz-rot-goldene Flagge ohne Emblem (Art. 22 GG).
    3. C — Das „Dritte Reich“ nutzte die Hakenkreuzflagge, nicht Hammer, Zirkel und Ährenkranz.
    4. D — Richtig: Die DDR-Flagge zeigte ab 1959 auf schwarz-rot-goldenem Grund das Staatswappen mit Hammer (Arbeiterschaft), Zirkel (Intelligenz) und Ährenkranz (Bauernschaft).

    Quelle: www.bpb.de

  15. Frage 15 von 33Katalogfrage 241

    Frau Seger bekommt ein Kind. Was muss sie tun, um Elterngeld zu erhalten?

    1. A — Elterngeld ist keine Leistung der Krankenkasse, sondern eine eigenständige Familienleistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.
    2. B — Richtig: Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden — es wird nicht automatisch ausgezahlt.
    3. C — Elterngeld wird nicht automatisch gewährt; ein Antrag ist zwingend erforderlich.
    4. D — Das Arbeitsamt (heute Agentur für Arbeit) ist für Elterngeld nicht zuständig; eine Erlaubnis von dort ist nicht erforderlich.

    Quelle: www.bmfsfj.de

  16. Frage 16 von 33Katalogfrage 285

    Frau Frost arbeitet als fest angestellte Mitarbeiterin in einem Büro. Was muss sie nicht von ihrem Gehalt bezahlen?

    1. A — Die Lohnsteuer wird direkt vom Bruttogehalt einbehalten — das trifft auf Frau Frost als Angestellte zu.
    2. B — Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden ebenfalls vom Gehalt abgezogen.
    3. C — Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung werden ebenfalls direkt vom Gehalt einbehalten.
    4. D — Richtig: Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird beim Kauf von Waren und Dienstleistungen fällig und vom Verkäufer an das Finanzamt abgeführt — sie wird nicht vom Gehalt einer Angestellten abgezogen.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  17. Frage 17 von 33Katalogfrage 131

    In Deutschland ist eine Bürgermeisterin/ein Bürgermeister …

    1. A — Eine Schulleiterin/ein Schulleiter leitet eine Bildungseinrichtung, ist aber keine Bürgermeisterin/kein Bürgermeister.
    2. B — Eine Bankchefin/ein Bankchef leitet ein Kreditinstitut, hat keine kommunale Funktion.
    3. C — Richtig: Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister ist das gewählte Oberhaupt einer Gemeinde und leitet deren Verwaltung.
    4. D — Eine Parteivorsitzende/ein Parteivorsitzender leitet eine politische Partei, nicht notwendigerweise eine Gemeinde.

    Quelle: www.bmi.bund.de

  18. Frage 18 von 33Katalogfrage 104

    Eine Frau in Deutschland verliert ihre Arbeit. Was darf nicht der Grund für diese Entlassung sein?

    1. A — Langfristige Krankheit kann unter bestimmten Umständen einen Kündigungsgrund darstellen, ist arbeitsrechtlich also nicht per se ausgeschlossen — anders als eine Schwangerschaft.
    2. B — Wiederholte Verspätung kann ein zulässiger, verhaltensbedingter Kündigungsgrund sein.
    3. C — Die Erledigung privater Angelegenheiten während der Arbeitszeit kann ein zulässiger Kündigungsgrund sein.
    4. D — Richtig: Nach § 17 Mutterschutzgesetz besteht während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung ein besonderer Kündigungsschutz — eine Kündigung wegen Schwangerschaft ist unwirksam.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  19. Frage 19 von 33Katalogfrage 200

    Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?

    1. A — Hessen lag in der amerikanischen Zone und gehörte zur alten Bundesrepublik, nicht zur DDR.
    2. B — Schleswig-Holstein lag in der britischen Zone und gehörte zur alten Bundesrepublik, nicht zur DDR.
    3. C — Richtig: Mecklenburg-Vorpommern war eines der fünf „neuen Länder“, die 1990 der Bundesrepublik beitraten.
    4. D — Das Saarland trat 1957 der Bundesrepublik bei — nie Teil der DDR.

    Quelle: www.bpb.de

  20. Frage 20 von 33Katalogfrage 185

    Wofür stand der Ausdruck "Eiserner Vorhang"? Für die Abschottung …

    1. A — Richtig: „Eiserner Vorhang“ bezeichnete die politische, militärische und ideologische Grenze zwischen dem sowjetisch dominierten Ostblock (Warschauer Pakt) und dem Westen während des Kalten Krieges.
    2. B — Der Begriff bezog sich auf die Ost-West-Teilung Europas, nicht auf eine Nord-Süd-Teilung Deutschlands.
    3. C — Der Begriff wurde erst nach dem Zweiten Weltkrieg für die Ost-West-Teilung geprägt, nicht für die NS-Zeit gegen die Alliierten.
    4. D — Der Begriff beschrieb die Trennung zwischen Ost- und Westeuropa, nicht speziell zwischen Europa und den USA (die zum Westen gehörten).

    Quelle: www.bpb.de

  21. Frage 21 von 33Katalogfrage 207

    In welchem Militärbündnis war die DDR Mitglied?

    1. A — Die NATO war das westliche Bündnis, dem die Bundesrepublik (nicht die DDR) beitrat.
    2. B — Der Rheinbund war ein historisches Napoleonisches Staatenbündnis von 1806, längst aufgelöst vor der DDR-Zeit.
    3. C — Richtig: Die DDR war Gründungsmitglied des Warschauer Pakts (1955), des östlichen Militärbündnisses unter sowjetischer Führung.
    4. D — Ein „Europabündnis“ in diesem Sinne existierte nicht als reales Militärbündnis.

    Quelle: www.bpb.de

  22. Frage 22 von 33Katalogfrage 233

    Welches Land ist ein Nachbarland von Deutschland?

    1. A — Richtig: Tschechien ist eines der neun direkten Nachbarländer Deutschlands, im Südosten.
    2. B — Bulgarien liegt am Schwarzen Meer, weit von Deutschland entfernt, ohne gemeinsame Grenze.
    3. C — Griechenland liegt in Südosteuropa, ohne gemeinsame Grenze mit Deutschland.
    4. D — Portugal liegt am Atlantik im äußersten Westen der Iberischen Halbinsel, weit von Deutschland entfernt.

    Quelle: www.auswaertiges-amt.de

  23. Frage 23 von 33Katalogfrage 136

    Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …

    1. A — Streitigkeiten über Nebenkostenabrechnungen bei Mietwohnungen gehören vor das Amtsgericht (Zivilgericht), nicht das Arbeitsgericht.
    2. B — Richtig: Für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, etwa eine Kündigungsschutzklage, ist das Arbeitsgericht zuständig (§ 2 Arbeitsgerichtsgesetz).
    3. C — Nachbarschaftsstreitigkeiten sind zivilrechtlicher Natur und gehören vor das Amtsgericht, nicht das Arbeitsgericht.
    4. D — Ansprüche nach einem Verkehrsunfall sind zivilrechtlich (Schadensersatz) und gehören vor die ordentlichen Zivilgerichte, nicht das Arbeitsgericht.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  24. Frage 24 von 33Katalogfrage 162

    Claus Schenk Graf von Stauffenberg wurde bekannt durch …

    1. A — Stauffenberg war kein Olympia-Teilnehmer; er war Offizier der Wehrmacht.
    2. B — Das Reichstagsgebäude wurde 1894 fertiggestellt, lange vor Stauffenbergs Zeit.
    3. C — Er war Wehrmachtsoffizier, aber nicht als Erbauer der Wehrmacht bekannt.
    4. D — Richtig: Stauffenberg führte am 20. Juli 1944 das gescheiterte Bombenattentat auf Hitler im Rahmen der Operation Walküre aus — der bekannteste Widerstandsakt aus dem Militär gegen das NS-Regime.

    Quelle: www.bpb.de

  25. Frage 25 von 33Katalogfrage 110

    Für wie viele Jahre wird der Bundestag in Deutschland gewählt?

    1. A — 2 Jahre sind zu kurz für die Bundestags-Legislaturperiode.
    2. B — 3 Jahre sind zu kurz für die Bundestags-Legislaturperiode.
    3. C — Richtig: Nach Art. 39 GG wird der Bundestag für vier Jahre gewählt.
    4. D — 5 Jahre sind zu lang für die Bundestags-Legislaturperiode (das gilt etwa für das Europäische Parlament).

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  26. Frage 26 von 33Katalogfrage 259

    Das Berufsinformationszentrum BIZ bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland hilft bei der …

    1. A — Die Rentenberechnung ist Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung, nicht des BIZ.
    2. B — Richtig: Das Berufsinformationszentrum informiert und berät zu Berufswahl, Ausbildungs- und Lehrstellensuche sowie beruflichen Perspektiven.
    3. C — Steuererklärungen werden beim Finanzamt eingereicht, nicht beim BIZ bearbeitet.
    4. D — Krankenversicherungsfragen betreffen die Krankenkassen, nicht das BIZ.

    Quelle: www.arbeitsagentur.de

  27. Frage 27 von 33Katalogfrage 58

    Wer ernennt in Deutschland die Ministerinnen/die Minister der Bundesregierung?

    1. A — Die Präsidentin/der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat mit der Regierungsbildung nichts zu tun; sie/er leitet die Verfassungsgerichtsbarkeit.
    2. B — Richtig: Nach Art. 64 Abs. 1 GG ernennt und entlässt die Bundespräsidentin/der Bundespräsident die Bundesministerinnen und Bundesminister auf Vorschlag der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers.
    3. C — Die Bundesratspräsidentin/der Bundesratspräsident vertritt die Länderkammer, hat keine Ernennungsbefugnis für Bundesminister.
    4. D — Die Bundestagspräsidentin/der Bundestagspräsident leitet die Parlamentssitzungen, ernennt aber keine Minister.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  28. Frage 28 von 33Katalogfrage 249

    Wer ist in Deutschland hauptsächlich verantwortlich für die Kindererziehung?

    1. A — Der Staat übt eine Aufsichtsfunktion (Wächteramt) aus, ist aber nicht der Hauptverantwortliche für die tägliche Erziehung.
    2. B — Richtig: Nach Art. 6 Abs. 2 GG obliegt die Erziehung der Kinder zuvörderst den Eltern.
    3. C — Andere Verwandte können unterstützen, tragen aber keine primäre rechtliche Verantwortung.
    4. D — Schulen sind für Bildung zuständig und tragen zur Erziehung bei, aber die Hauptverantwortung liegt bei den Eltern.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  29. Frage 29 von 33Katalogfrage 288

    Woraus begründet sich Deutschlands besondere Verantwortung für Israel?

    1. A — Die EU-Mitgliedschaft begründet keine besondere historische Verantwortung gegenüber Israel; sie betrifft andere Politikbereiche.
    2. B — Richtig: Die besondere Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel gründet auf dem Holocaust — den nationalsozialistischen Verbrechen an den europäischen Jüdinnen und Juden — und ist als Teil der deutschen Staatsräson anerkannt.
    3. C — Das Grundgesetz enthält keine ausdrückliche Klausel zu Israel; die besondere Verantwortung ist historisch-politisch begründet, nicht verfassungsrechtlich als solche verankert.
    4. D — Die christliche Tradition ist nicht die Grundlage der besonderen historisch-politischen Verantwortung; diese ist ausdrücklich mit der NS-Vergangenheit verknüpft.

    Quelle: www.bundesregierung.de

  30. Frage 30 von 33Katalogfrage 108

    Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jede/jeder wählen, die/der …

    1. A — Bloßer Wohnsitz und Wählenwollen reichen nicht — deutsche Staatsangehörigkeit ist Voraussetzung für die Bundestagswahl.
    2. B — Richtig: Nach Art. 38 Abs. 2 GG ist wahlberechtigt, wer deutsche Staatsangehörige/deutscher Staatsangehöriger und mindestens 18 Jahre alt ist.
    3. C — Eine bloße Aufenthaltsdauer von 3 Jahren begründet ohne deutsche Staatsangehörigkeit kein Wahlrecht zum Bundestag.
    4. D — 21 Jahre ist die falsche Altersgrenze; das Mindestalter liegt bei 18 Jahren.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  31. Fragen zu Sachsen

    Frage 31 von 33Sachsen · Katalogfrage 7

    Die Landeshauptstadt von Sachsen heißt …

    1. A — Leipzig ist die größte Stadt Sachsens und ein bedeutendes Messe- und Musikzentrum, aber nicht die Landeshauptstadt.
    2. B — Richtig: Dresden ist die Landeshauptstadt von Sachsen und Sitz von Landtag und Landesregierung.
    3. C — Chemnitz ist eine bedeutende Industriestadt, aber nicht die Landeshauptstadt.
    4. D — Zwickau ist bekannt für seine Automobilgeschichte, aber nicht die Landeshauptstadt.

    Quelle: www.sachsen.de

  32. Frage 32 von 33Sachsen · Katalogfrage 10

    Welche Ministerin/welchen Minister hat Sachsen nicht?

    1. A — Ein Justizministerium gehört zu den klassischen Ressorts jeder Landesregierung, auch in Sachsen.
    2. B — Richtig: Außenpolitik ist ausschließlich Bundessache (Art. 32 GG); kein Bundesland — auch Sachsen nicht — hat ein eigenes Außenministerium.
    3. C — Ein Finanzministerium gehört zu den klassischen Ressorts jeder Landesregierung, auch in Sachsen.
    4. D — Ein Innenministerium gehört zu den klassischen Ressorts jeder Landesregierung, auch in Sachsen.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  33. Frage 33 von 33Sachsen · Katalogfrage 6

    Wo können Sie sich in Sachsen über politische Themen informieren?

    1. A — Richtig: Die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung ist die zuständige Einrichtung für überparteiliche politische Information.
    2. B — Das Ordnungsamt kümmert sich um öffentliche Sicherheit und Ordnung, nicht um politische Bildung.
    3. C — Kirchen sind religiöse Institutionen und keine amtliche Anlaufstelle für politische Bildung.
    4. D — Die Verbraucherzentrale berät zu Verbraucherfragen, nicht zu politischer Bildung.

    Quelle: www.slpb.de

Fragen zu Sachsen · Übungstests

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