Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Prüfungssimulation — Bremen

33 Fragen wie in der echten Prüfung: 30 bundesweite und 3 zu Bremen. Mit Erklärung zu jeder Antwortmöglichkeit. Kostenlos, 2026.

Fragen im Test
33
Aufteilung
30 + 3
Bestehensgrenze Einbürgerung
17 / 33
Bestehensgrenze „Leben in Deutschland“
15 / 33
Zeit
60 min
Zwei Bestehensgrenzen — Achtung
Es ist dasselbe Prüfungsblatt, aber es gibt zwei Bestehensgrenzen. Für die Einbürgerung brauchen Sie 17 von 33 richtigen Antworten. Für den Test „Leben in Deutschland“ am Ende eines Orientierungskurses genügen 15. Mit 15 oder 16 richtigen Antworten haben Sie also den Orientierungskurs bestanden, aber die Anforderung für die Einbürgerung nicht erfüllt. Wenn Sie den Test für die Einbürgerung schreiben, ist 17 Ihre Zahl.
0 von 33 beantwortet

Ohne JavaScript sehen Sie alle Fragen, Antworten und Erklärungen als Liste. Der Test funktioniert, nur ohne Zeitmessung.

  1. Frage 1 von 33Katalogfrage 80

    Welches Gericht in Deutschland ist zuständig für die Auslegung des Grundgesetzes?

    1. A — Das Oberlandesgericht ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nicht für Verfassungsauslegung zuständig.
    2. B — Das Amtsgericht ist die unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit, ebenfalls nicht für Verfassungsfragen zuständig.
    3. C — Richtig: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung und Auslegung des Grundgesetzes (Art. 93 GG).
    4. D — Verwaltungsgerichte entscheiden über Streitigkeiten mit Behörden, nicht über die Verfassungsauslegung selbst.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  2. Frage 2 von 33Katalogfrage 279

    In den meisten Mietshäusern in Deutschland gibt es eine "Hausordnung". Was steht in einer solchen "Hausordnung"? Sie nennt …

    1. A — Öffentliche Verkehrsmittel haben mit einer Hausordnung nichts zu tun; das ist ein anderer Regelungsbereich.
    2. B — Eine Hausordnung listet keine Namen von Mieterinnen/Mietern auf; das wäre ein Mieterverzeichnis, kein Regelwerk.
    3. C — Richtig: Die Hausordnung enthält Verhaltensregeln für das Zusammenleben im Haus, etwa zu Ruhezeiten, Treppenhausreinigung oder Mülltrennung, die alle Bewohnerinnen und Bewohner einhalten müssen.
    4. D — Behördenadressen gehören nicht in eine Hausordnung; diese regelt das Zusammenleben im Gebäude.

    Quelle: www.mieterbund.de

  3. Frage 3 von 33Katalogfrage 222

    Welches Land ist ein Nachbarland von Deutschland?

    1. A — Ungarn grenzt nicht direkt an Deutschland; dazwischen liegen Österreich und die Slowakei bzw. Tschechien.
    2. B — Portugal liegt am Atlantik im äußersten Westen der Iberischen Halbinsel, weit von Deutschland entfernt.
    3. C — Spanien grenzt nicht an Deutschland; Frankreich liegt dazwischen.
    4. D — Richtig: Die Schweiz ist eines der neun direkten Nachbarländer Deutschlands, im Süden.

    Quelle: www.auswaertiges-amt.de

  4. Frage 4 von 33Katalogfrage 145

    In Deutschland wird die Staatsgewalt geteilt. Für welche Staatsgewalt arbeitet eine Richterin/ein Richter? Für die …

    1. A — Richtig: Richterinnen und Richter sind Teil der Judikative, der rechtsprechenden Gewalt (Art. 92 GG).
    2. B — Die Exekutive umfasst Regierung und Verwaltung, nicht unabhängige Richterinnen/Richter.
    3. C — Die Presse wird zwar oft als „vierte Gewalt“ bezeichnet, ist aber keine der drei im Grundgesetz genannten Staatsgewalten.
    4. D — Die Legislative besteht aus Bundestag und Bundesrat, nicht aus Richterinnen/Richtern.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  5. Frage 5 von 33Katalogfrage 265

    Wohin muss man in Deutschland zuerst gehen, wenn man heiraten möchte?

    1. A — Das Einwohnermeldeamt regelt Wohnsitzangelegenheiten, nicht die Eheschließung selbst.
    2. B — Das Ordnungsamt ist für öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig, nicht für Eheschließungen.
    3. C — Die Agentur für Arbeit vermittelt Arbeitsplätze und zahlt Leistungen, hat mit Eheschließungen nichts zu tun.
    4. D — Richtig: Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt beim Standesamt, das für Personenstandsangelegenheiten wie Ehe, Geburt und Tod zuständig ist.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  6. Frage 6 von 33Katalogfrage 64

    Die Bundesrepublik Deutschland ist heute gegliedert in …

    1. A — Die vier Besatzungszonen existierten nur direkt nach 1945 und wurden 1949 durch die Gründung von BRD und DDR abgelöst.
    2. B — Diese Teilung endete mit der Wiedervereinigung 1990; heute ist Deutschland ein vereintes Land.
    3. C — „Kantone“ ist die Gliederung der Schweiz, nicht Deutschlands.
    4. D — Richtig: Deutschland gliedert sich heute in die drei Verwaltungsebenen Bund, Länder (16) und Kommunen (Gemeinden, Kreise).

    Quelle: www.bpb.de

  7. Frage 7 von 33Katalogfrage 22

    Was für eine Staatsform hat Deutschland?

    1. A — Deutschland hat kein Staatsoberhaupt durch Erbfolge; eine Monarchie liegt nicht vor.
    2. B — Deutschland ist eine Demokratie mit freien Wahlen, keine Diktatur.
    3. C — Richtig: Deutschland ist eine Republik — das Staatsoberhaupt (Bundespräsident) wird gewählt, nicht vererbt (Art. 20 Abs. 1 GG).
    4. D — Ein Fürstentum wird von einem Fürsten regiert; das trifft auf Deutschland nicht zu.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  8. Frage 8 von 33Katalogfrage 140

    Was macht eine Schöffin/ein Schöffe in Deutschland? Sie/Er …

    1. A — Richtig: Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Laienrichterinnen und -richter, die gleichberechtigt mit Berufsrichterinnen/-richtern über Schuld und Strafmaß entscheiden (§§ 30 ff. GVG).
    2. B — Rechtsberatung ist Aufgabe von Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten, nicht von Schöffinnen/Schöffen.
    3. C — Die Ausstellung von Urkunden ist Aufgabe von Behörden (z. B. Standesamt), nicht von Schöffinnen/Schöffen.
    4. D — Die Verteidigung der/des Angeklagten übernimmt eine Strafverteidigerin/ein Strafverteidiger, nicht eine Schöffin/ein Schöffe, die/der Teil des erkennenden Gerichts ist.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  9. Frage 9 von 33Katalogfrage 23

    In Deutschland sind die meisten Erwerbstätigen …

    1. A — Familienunternehmen existieren, beschäftigen aber nur einen kleinen Teil der Erwerbstätigen insgesamt.
    2. B — Ehrenamtliche Tätigkeit ist unbezahlt und betrifft nicht die Mehrheit der Erwerbstätigen, die ihren Lebensunterhalt damit bestreiten.
    3. C — Nur eine Minderheit der Erwerbstätigen in Deutschland ist selbstständig; die große Mehrheit ist angestellt.
    4. D — Richtig: Die überwiegende Mehrheit der Erwerbstätigen in Deutschland steht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei einer Firma oder im öffentlichen Dienst.

    Quelle: www.destatis.de

  10. Frage 10 von 33Katalogfrage 49

    Wer bestimmt in Deutschland die Schulpolitik?

    1. A — Lehrerinnen und Lehrer setzen die Bildungspolitik im Unterricht um, legen sie aber nicht fest.
    2. B — Richtig: Bildung ist nach dem Grundgesetz Ländersache (Kulturhoheit der Länder) — jedes Bundesland hat sein eigenes Schulgesetz und Kultusministerium.
    3. C — Es gibt kein Bundes-„Familienministerium“, das die Schulpolitik bestimmt; Bildungspolitik liegt bei den Ländern, nicht beim Bund.
    4. D — Universitäten sind Teil der Hochschulbildung, nicht der allgemeinen Schulpolitik, die von den Ländern verantwortet wird.

    Quelle: www.kmk.org

  11. Frage 11 von 33Katalogfrage 260

    In Deutschland hat ein Kind in der Schule …

    1. A — Ein Recht auf „unbegrenzte Freizeit“ existiert nicht; die Schulpflicht bindet Zeit.
    2. B — Es gibt keine vollständige Wahlfreiheit für alle Fächer; ein verbindlicher Pflichtfächerkanon ist vorgeschrieben, mit begrenzten Wahlmöglichkeiten in höheren Klassenstufen.
    3. C — „Schulgeld“ ist eine Gebühr, die man zahlt (z. B. an manchen Privatschulen), kein Anspruch, den ein Kind hat.
    4. D — Richtig: Aus der allgemeinen Schulpflicht folgt eine Anwesenheitspflicht — Schulkinder müssen regelmäßig am Unterricht teilnehmen.

    Quelle: www.kmk.org

  12. Frage 12 von 33Katalogfrage 170

    Was gab es während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland?

    1. A — Richtig: Nach dem „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ von 1933 war die NSDAP die einzig zugelassene Partei — alle anderen wurden verboten.
    2. B — Das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung ist ein Grundrecht des heutigen Grundgesetzes (Art. 2 GG); im NS-Staat war der Einzelne dem „Volkskörper“ untergeordnet.
    3. C — Es gab strikte Pressezensur und -gleichschaltung, keine Pressefreiheit.
    4. D — Der Schutz der Menschenwürde als unantastbares Grundrecht ist eine Lehre aus der NS-Zeit, verankert erst 1949 in Art. 1 GG — im NS-Staat wurde die Menschenwürde systematisch verletzt.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  13. Frage 13 von 33Katalogfrage 238

    An welchen Orten arbeitet das Europäische Parlament?

    1. A — Paris, London und Den Haag sind keine der drei offiziellen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments.
    2. B — Richtig: Das Europäische Parlament arbeitet an drei Orten — Straßburg (Plenarsitzungen), Brüssel (Ausschüsse, Fraktionssitzungen) und Luxemburg (Generalsekretariat).
    3. C — Rom, Bern und Wien sind keine Arbeitsorte des Europäischen Parlaments; die Schweiz ist zudem kein EU-Mitglied.
    4. D — Bonn, Zürich und Mailand sind keine Arbeitsorte des Europäischen Parlaments.

    Quelle: www.europarl.europa.eu

  14. Frage 14 von 33Katalogfrage 228

    Wie wird der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1990 allgemein genannt?

    1. A — Die NATO-Osterweiterung bezeichnet den späteren Beitritt osteuropäischer Staaten zur NATO ab den 1990er/2000er Jahren, nicht den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik.
    2. B — Die EU-Osterweiterung (v. a. 2004) bezeichnet den Beitritt mittel- und osteuropäischer Staaten zur EU, ein anderes historisches Ereignis.
    3. C — Richtig: Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 wird als „Deutsche Wiedervereinigung“ bezeichnet.
    4. D — „Europäische Gemeinschaft“ war die Vorläuferorganisation der EU, kein Begriff für die deutsche Wiedervereinigung.

    Quelle: www.bpb.de

  15. Frage 15 von 33Katalogfrage 278

    Ein Mann im Rollstuhl hat sich auf eine Stelle als Buchhalter beworben. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil er …

    1. A — Richtig: Eine Ablehnung allein wegen einer Behinderung — hier des Rollstuhls, ohne dass er die eigentliche Bürotätigkeit als Buchhalter beeinträchtigt — ist eine nach dem AGG verbotene Diskriminierung wegen Behinderung.
    2. B — Fehlende Erfahrung ist ein sachliches, zulässiges Auswahlkriterium.
    3. C — Überzogene Gehaltsvorstellungen sind ein legitimes wirtschaftliches Ablehnungskriterium.
    4. D — Fehlende geforderte Sprachkenntnisse können ein sachlich zulässiges Kriterium sein, sofern tatsächlich benötigt.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  16. Frage 16 von 33Katalogfrage 27

    Deutschland ist …

    1. A — Deutschland hat eine soziale Marktwirtschaft, kein sozialistisches Wirtschaftssystem.
    2. B — Richtig: Deutschland ist ein Bundesstaat aus 16 Ländern mit eigener Staatsgewalt (Art. 20 Abs. 1 GG).
    3. C — Deutschland hat freie Wahlen, Gewaltenteilung und Grundrechte — das Gegenteil einer Diktatur.
    4. D — Deutschland hat kein erbliches Staatsoberhaupt, also keine Monarchie.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  17. Frage 17 von 33Katalogfrage 51

    Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört es nicht, dass …

    1. A — Kritik an der Regierung ist durch die Meinungsfreiheit geschützt und typisch für einen Rechtsstaat.
    2. B — Friedliche Demonstrationen sind ein Grundrecht (Art. 8 GG) und typisch für einen Rechtsstaat.
    3. C — Richtig: Es gibt in Deutschland keine „Privatpolizei“ mit Verhaftungsbefugnis — nur der Staat hat das Gewaltmonopol, und Verhaftungen bedürfen einer Rechtsgrundlage. Willkürliche Verhaftungen widersprechen dem Rechtsstaatsprinzip.
    4. D — Eine Verhaftung nach einer Straftat, auf gesetzlicher Grundlage, ist gerade Kennzeichen eines funktionierenden Rechtsstaats.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  18. Frage 18 von 33Katalogfrage 268

    Eine junge Frau will den Führerschein machen. Sie hat Angst vor der Prüfung, weil ihre Muttersprache nicht Deutsch ist. Was ist richtig?

    1. A — Es gibt keine zehnjährige Aufenthaltsvoraussetzung für den Erwerb eines Führerscheins in Deutschland.
    2. B — Deutschkenntnisse sind keine gesetzliche Voraussetzung für einen Führerschein; die theoretische Prüfung kann in mehreren Sprachen abgelegt werden.
    3. C — Der Führerschein kann in Deutschland erworben werden, unabhängig von der Muttersprache — ein Umzug ins Herkunftsland ist nicht nötig.
    4. D — Richtig: Die theoretische Führerscheinprüfung kann in Deutschland in zahlreichen Fremdsprachen (weit über zehn) abgelegt werden, was den Zugang erheblich erleichtert.

    Quelle: www.bundesregierung.de

  19. Frage 19 von 33Katalogfrage 106

    In Deutschland helfen ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei den Wahlen. Was ist eine Aufgabe von Wahlhelferinnen/Wahlhelfern?

    1. A — Kinder dürfen in Deutschland nicht wählen; Hilfe beim Wählen leistet gegebenenfalls eine selbst gewählte Vertrauensperson, keine allgemeine Wahlhelferaufgabe.
    2. B — Wahlbenachrichtigungen mit dem Wahllokal verschickt die Gemeindeverwaltung, nicht ehrenamtliche Wahlhelferinnen/Wahlhelfer am Wahltag.
    3. C — Zwischenergebnisse an Medien weiterzugeben würde das Neutralitätsgebot verletzen und ist keine Aufgabe der Wahlhelferinnen/Wahlhelfer.
    4. D — Richtig: Nach Schließung der Wahllokale zählen die Wahlhelferinnen/Wahlhelfer im Wahlvorstand öffentlich die Stimmen aus.

    Quelle: www.bundeswahlleiterin.de

  20. Frage 20 von 33Katalogfrage 136

    Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …

    1. A — Streitigkeiten über Nebenkostenabrechnungen bei Mietwohnungen gehören vor das Amtsgericht (Zivilgericht), nicht das Arbeitsgericht.
    2. B — Richtig: Für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, etwa eine Kündigungsschutzklage, ist das Arbeitsgericht zuständig (§ 2 Arbeitsgerichtsgesetz).
    3. C — Nachbarschaftsstreitigkeiten sind zivilrechtlicher Natur und gehören vor das Amtsgericht, nicht das Arbeitsgericht.
    4. D — Ansprüche nach einem Verkehrsunfall sind zivilrechtlich (Schadensersatz) und gehören vor die ordentlichen Zivilgerichte, nicht das Arbeitsgericht.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  21. Frage 21 von 33Katalogfrage 71

    Wo hält sich die deutsche Bundeskanzlerin/der deutsche Bundeskanzler am häufigsten auf? Am häufigsten ist sie/er …

    1. A — Bonn war bis zum Umzug der Bundesregierung 1999 provisorische Hauptstadt; heute residiert die Kanzlerin/der Kanzler in Berlin.
    2. B — Schloss Meseberg dient als Gästehaus für ausgewählte Anlässe, ist aber nicht der reguläre Aufenthaltsort der Kanzlerin/des Kanzlers.
    3. C — Schloss Bellevue ist der Amtssitz der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten, nicht der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers.
    4. D — Richtig: Seit dem Regierungsumzug 1999 arbeitet die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler im Bundeskanzleramt in Berlin, wo auch der Bundestag tagt.

    Quelle: www.bundeskanzler.de

  22. Frage 22 von 33Katalogfrage 225

    In welchem anderen Land gibt es eine große deutschsprachige Bevölkerung?

    1. A — In Tschechien ist Tschechisch die Landessprache; Deutsch ist keine große Bevölkerungssprache.
    2. B — In Norwegen ist Norwegisch die Landessprache, keine bedeutende deutschsprachige Bevölkerung.
    3. C — In Spanien ist Spanisch die Landessprache, keine bedeutende deutschsprachige Bevölkerung.
    4. D — Richtig: Österreich hat Deutsch als Amtssprache und eine überwiegend deutschsprachige Bevölkerung — eines der Länder mit den meisten deutschen Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern neben Deutschland.

    Quelle: www.bmeia.gv.at

  23. Frage 23 von 33Katalogfrage 46

    Der deutsche Staat hat viele Aufgaben. Welche Aufgabe gehört dazu?

    1. A — Richtig: Infrastruktur wie Straßen und Bildungseinrichtungen wie Schulen zu bauen und zu unterhalten ist eine klassische staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge.
    2. B — Der Verkauf von Lebensmitteln und Kleidung ist Sache privater Unternehmen im Rahmen der Marktwirtschaft, nicht des Staates.
    3. C — Es gibt keine staatliche kostenlose Zeitungsversorgung; die Presse ist frei und privatwirtschaftlich organisiert.
    4. D — Die Automobil- und Busproduktion erfolgt durch private Unternehmen, nicht durch den Staat.

    Quelle: www.bundesregierung.de

  24. Frage 24 von 33Katalogfrage 20

    Eine Partei in Deutschland verfolgt das Ziel, eine Diktatur zu errichten. Sie ist dann …

    1. A — Das Streben nach einer Diktatur ist das Gegenteil von Toleranz gegenüber der pluralistischen Demokratie.
    2. B — Eine Diktatur widerspricht gerade dem Rechtsstaatsprinzip, das Gewaltenteilung und Grundrechte voraussetzt.
    3. C — Das Ziel, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, ist mit Gesetzestreue nicht vereinbar.
    4. D — Richtig: Eine Partei, die eine Diktatur anstrebt, richtet sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist verfassungswidrig; das Bundesverfassungsgericht kann sie nach Art. 21 Abs. 2 GG verbieten.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  25. Frage 25 von 33Katalogfrage 216Bildfrage

    Welches Symbol ist im Plenarsaal des Deutschen Bundestages zu sehen?

    Foto eines großen, halbrund ansteigenden Plenarsaals mit Sitzreihen, Rednerpult und Regierungsbank. An der Stirnwand hängt ein großer stilisierter Adler.
    1. A — Richtig: Über der Sitzreihe des Plenarsaals im Reichstagsgebäude ist der stilisierte Bundesadler angebracht, das Wahrzeichen der Bundesrepublik.
    2. B — Die Berliner Landesfahne (Bär auf weiß-rotem Grund) ist nicht das im Plenarsaal des Bundestages angebrachte Symbol.
    3. C — Der „Reichsadler“ ist ein historischer Begriff für Vorläuferformen (Kaiserreich, Weimarer Republik, NS-Zeit); das heutige Symbol im Bundestag ist der demokratische Bundesadler der Nachkriegszeit.
    4. D — Eine Reichskrone hängt nicht im Plenarsaal; sie ist ein historisches Krönungsinsignium, kein Symbol der Bundesrepublik.

    Quelle: www.bundestag.de

  26. Frage 26 von 33Katalogfrage 82

    Wer leitet das deutsche Bundeskabinett?

    1. A — Die Bundestagspräsidentin/der Bundestagspräsident leitet Parlamentssitzungen, nicht das Kabinett.
    2. B — Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident hat repräsentative Aufgaben, leitet aber nicht die Regierungsarbeit.
    3. C — Die Bundesratspräsidentin/der Bundesratspräsident leitet die Länderkammer, nicht das Bundeskabinett.
    4. D — Richtig: Die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler leitet das Bundeskabinett und bestimmt die Richtlinien der Politik (Art. 65 GG).

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  27. Frage 27 von 33Katalogfrage 199

    Mit der Abkürzung "Stasi" meinte man in der DDR …

    1. A — Das Parlament der DDR hieß Volkskammer, nicht „Stasi“.
    2. B — Richtig: „Stasi“ war die Kurzform für das Ministerium für Staatssicherheit, den gefürchteten Geheimdienst und die Inlandsüberwachungsbehörde der DDR.
    3. C — Die regierende Partei der DDR war die SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands), nicht die Stasi.
    4. D — Das Ministerium für Volksbildung war für das Schulwesen zuständig, nicht identisch mit der Stasi.

    Quelle: www.bpb.de

  28. Frage 28 von 33Katalogfrage 36

    Welche Maßnahme schafft in Deutschland soziale Sicherheit?

    1. A — Richtig: Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine der fünf Säulen der Sozialversicherung und sichert medizinische Versorgung für alle Versicherten.
    2. B — Die Autoversicherung schützt vor finanziellen Risiken im Straßenverkehr, ist aber keine Sozialversicherung.
    3. C — Die Gebäudeversicherung schützt Eigentum, nicht die soziale Absicherung von Personen.
    4. D — Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden gegenüber Dritten ab, gehört aber nicht zur staatlichen Sozialversicherung.

    Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de

  29. Frage 29 von 33Katalogfrage 247

    Eine Frau ist schwanger. Sie ist kurz vor und nach der Geburt ihres Kindes vom Gesetz besonders beschützt. Wie heißt dieser Schutz?

    1. A — Elternzeit ist eine spätere, freiwillig nehmbare Freistellung beider Elternteile zur Kinderbetreuung, nicht der besondere gesetzliche Schutz kurz vor/nach der Geburt.
    2. B — Richtig: Der Mutterschutz (Mutterschutzgesetz) schützt schwangere und stillende Frauen, insbesondere durch Beschäftigungsverbote und Kündigungsschutz kurz vor und nach der Entbindung.
    3. C — Geburtsvorbereitung bezeichnet Kurse und medizinische Vorbereitung auf die Geburt, kein gesetzliches Schutzkonzept.
    4. D — Das Wochenbett ist die medizinische Bezeichnung für die Zeit direkt nach der Geburt, kein rechtlicher Schutzbegriff.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  30. Frage 30 von 33Katalogfrage 288

    Woraus begründet sich Deutschlands besondere Verantwortung für Israel?

    1. A — Die EU-Mitgliedschaft begründet keine besondere historische Verantwortung gegenüber Israel; sie betrifft andere Politikbereiche.
    2. B — Richtig: Die besondere Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel gründet auf dem Holocaust — den nationalsozialistischen Verbrechen an den europäischen Jüdinnen und Juden — und ist als Teil der deutschen Staatsräson anerkannt.
    3. C — Das Grundgesetz enthält keine ausdrückliche Klausel zu Israel; die besondere Verantwortung ist historisch-politisch begründet, nicht verfassungsrechtlich als solche verankert.
    4. D — Die christliche Tradition ist nicht die Grundlage der besonderen historisch-politischen Verantwortung; diese ist ausdrücklich mit der NS-Vergangenheit verknüpft.

    Quelle: www.bundesregierung.de

  31. Fragen zu Bremen

    Frage 31 von 33Bremen · Katalogfrage 10

    Welche Senatorin/welchen Senator hat Bremen nicht?

    1. A — Richtig: Außenpolitik ist ausschließlich Bundessache (Art. 32 GG); auch der Stadtstaat Bremen hat keine eigene Senatsressort für Außenbeziehungen im Sinne einer Außenpolitik-Behörde.
    2. B — Ein Finanzressort gehört zu den klassischen Senatsverwaltungen Bremens.
    3. C — Ein Justizressort gehört zu den klassischen Senatsverwaltungen Bremens.
    4. D — Ein Innenressort gehört zu den klassischen Senatsverwaltungen Bremens.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  32. Frage 32 von 33Bremen · Katalogfrage 5

    Welche Farben hat die Landesflagge von Bremen?

    1. A — Blau-weiß-rot ist nicht die Landesflagge Bremens.
    2. B — Richtig: Die Landesflagge Bremens zeigt rot-weiße Streifen (die sogenannte „Bremer Flagge“ mit acht Streifen).
    3. C — Grün-weiß-rot ist nicht die Flagge Bremens; das ist eher mit Nordrhein-Westfalen assoziiert.
    4. D — Schwarz-gold ist nicht die Landesflagge Bremens; das ist eher mit Baden-Württemberg assoziiert.

    Quelle: www.bremen.de

  33. Frage 33 von 33Bremen · Katalogfrage 6

    Wo können Sie sich in Bremen über politische Themen informieren?

    1. A — Das Ordnungsamt kümmert sich um öffentliche Sicherheit und Ordnung, nicht um politische Bildung.
    2. B — Richtig: Die Landeszentrale für politische Bildung Bremen ist die zuständige Einrichtung für überparteiliche politische Information.
    3. C — Kirchen sind religiöse Institutionen und keine amtliche Anlaufstelle für politische Bildung.
    4. D — Die Verbraucherzentrale berät zu Verbraucherfragen, nicht zu politischer Bildung.

    Quelle: www.lzpb.bremen.de

Fragen zu Bremen · Übungstests

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