Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Prüfungssimulation — Brandenburg

33 Fragen wie in der echten Prüfung: 30 bundesweite und 3 zu Brandenburg. Mit Erklärung zu jeder Antwortmöglichkeit. Kostenlos, 2026.

Fragen im Test
33
Aufteilung
30 + 3
Bestehensgrenze Einbürgerung
17 / 33
Bestehensgrenze „Leben in Deutschland“
15 / 33
Zeit
60 min
Zwei Bestehensgrenzen — Achtung
Es ist dasselbe Prüfungsblatt, aber es gibt zwei Bestehensgrenzen. Für die Einbürgerung brauchen Sie 17 von 33 richtigen Antworten. Für den Test „Leben in Deutschland“ am Ende eines Orientierungskurses genügen 15. Mit 15 oder 16 richtigen Antworten haben Sie also den Orientierungskurs bestanden, aber die Anforderung für die Einbürgerung nicht erfüllt. Wenn Sie den Test für die Einbürgerung schreiben, ist 17 Ihre Zahl.
0 von 33 beantwortet

Ohne JavaScript sehen Sie alle Fragen, Antworten und Erklärungen als Liste. Der Test funktioniert, nur ohne Zeitmessung.

  1. Frage 1 von 33Katalogfrage 141

    Wer berät in Deutschland Personen bei Rechtsfragen und vertritt sie vor Gericht?

    1. A — Richtig: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten in Rechtsfragen und vertreten ihre Mandantinnen/Mandanten vor Gericht (§ 3 BRAO).
    2. B — Eine Richterin/ein Richter entscheidet neutral über den Fall, berät und vertritt aber keine Partei.
    3. C — Eine Schöffin/ein Schöffe ist Teil des Gerichts und berät oder vertritt ebenfalls keine Partei.
    4. D — Eine Staatsanwältin/ein Staatsanwalt vertritt die Anklage im Namen des Staates, nicht die individuellen Interessen einer Bürgerin/eines Bürgers.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  2. Frage 2 von 33Katalogfrage 96

    Wie kann jemand, der den Holocaust leugnet, bestraft werden?

    1. A — Eine Kürzung sozialer Leistungen ist keine strafrechtliche Sanktion für Holocaustleugnung.
    2. B — 100 Sozialstunden sind kein vorgesehenes Strafmaß im deutschen Strafrecht für diese Tat.
    3. C — Falsch: Holocaustleugnung ist in Deutschland strafbar, nicht erlaubt.
    4. D — Richtig: Nach § 130 Abs. 3 StGB (Volksverhetzung) wird das Leugnen oder Verharmlosen des Holocaust mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  3. Frage 3 von 33Katalogfrage 230

    Das Europäische Parlament wird regelmäßig gewählt, nämlich alle …

    1. A — Richtig: Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern der EU-Mitgliedstaaten gewählt.
    2. B — 6 Jahre entsprechen keiner regulären Wahlperiode des Europäischen Parlaments.
    3. C — 7 Jahre entsprechen keiner regulären Wahlperiode des Europäischen Parlaments (auch wenn der mehrjährige EU-Finanzrahmen sieben Jahre umfasst — das ist etwas anderes).
    4. D — 8 Jahre entsprechen keiner regulären Wahlperiode des Europäischen Parlaments.

    Quelle: www.europarl.europa.eu

  4. Frage 4 von 33Katalogfrage 200

    Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?

    1. A — Hessen lag in der amerikanischen Zone und gehörte zur alten Bundesrepublik, nicht zur DDR.
    2. B — Schleswig-Holstein lag in der britischen Zone und gehörte zur alten Bundesrepublik, nicht zur DDR.
    3. C — Richtig: Mecklenburg-Vorpommern war eines der fünf „neuen Länder“, die 1990 der Bundesrepublik beitraten.
    4. D — Das Saarland trat 1957 der Bundesrepublik bei — nie Teil der DDR.

    Quelle: www.bpb.de

  5. Frage 5 von 33Katalogfrage 158

    Das "Dritte Reich" war eine …

    1. A — Richtig: Der nationalsozialistische Propagandabegriff „Drittes Reich“ bezeichnete den totalitären Einparteienstaat unter Hitler.
    2. B — Wahlen und Parteien wurden abgeschafft; das Gegenteil einer Demokratie.
    3. C — Es gab keinen erblichen Monarchen; die Herrschaft beruhte auf dem „Führerprinzip“, nicht auf dynastischer Erbfolge.
    4. D — Eine Räterepublik ist ein rätedemokratisches System, wie es kurzzeitig 1918/19 in München bestand — das genaue Gegenteil der NS-Diktatur.

    Quelle: www.bpb.de

  6. Frage 6 von 33Katalogfrage 77

    Was ist die Bundeswehr?

    1. A — Die Polizei ist Ländersache und von der Bundeswehr organisatorisch getrennt.
    2. B — Die Bundeswehr ist keine Hafenanlage; Häfen sind zivile Infrastruktur.
    3. C — Eine Bürgerinitiative ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, keine staatliche Institution wie die Bundeswehr.
    4. D — Richtig: Die Bundeswehr ist die 1955 gegründete Armee der Bundesrepublik Deutschland, dem Verteidigungsministerium unterstellt (Art. 87a GG).

    Quelle: www.bundeswehr.de

  7. Frage 7 von 33Katalogfrage 196

    Warum nennt man die Zeit im Herbst 1989 in der DDR "Die Wende"? In dieser Zeit veränderte sich die DDR politisch …

    1. A — Richtig: Die „Wende“ bezeichnet den friedlichen Übergang der DDR von der SED-Einparteiendiktatur zu demokratischen, pluralistischen Verhältnissen im Herbst 1989.
    2. B — Die DDR hatte vorher keine liberale Marktwirtschaft, sondern eine sozialistische Planwirtschaft — die Wende führte in die entgegengesetzte Richtung, zur Marktwirtschaft.
    3. C — Die DDR war nie eine Monarchie; sie war ein sozialistischer Einparteienstaat, der sich zur Demokratie wandelte.
    4. D — Die DDR war kein religiöser Staat, sondern bereits ein kommunistisch/sozialistisch geprägter Staat — die Wende führte weg vom Kommunismus, nicht zu ihm hin.

    Quelle: www.bpb.de

  8. Frage 8 von 33Katalogfrage 256

    Ein Ehepaar möchte in Deutschland ein Restaurant eröffnen. Was braucht es dazu unbedingt?

    1. A — Die Polizei erteilt keine gewerberechtlichen Erlaubnisse für Restaurants.
    2. B — Parteien haben keine behördliche Funktion und erteilen keine Genehmigungen für Gewerbebetriebe.
    3. C — Das Einwohnermeldeamt ist für Wohnsitzanmeldungen zuständig, nicht für gewerberechtliche Erlaubnisse.
    4. D — Richtig: Nach dem Gaststättengesetz braucht der Betrieb eines Restaurants mit Alkoholausschank eine Gaststättenerlaubnis von der zuständigen Behörde (meist Ordnungsamt/Gewerbeamt).

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  9. Frage 9 von 33Katalogfrage 300

    Aus welchem Land kamen die ersten Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in die Bundesrepublik Deutschland?

    1. A — Richtig: Das erste Anwerbeabkommen der Bundesrepublik schloss sie 1955 mit Italien; italienische Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter waren damit die ersten dieser Art.
    2. B — Das Anwerbeabkommen mit Spanien folgte erst 1960, nach dem mit Italien.
    3. C — Das Anwerbeabkommen mit Portugal folgte 1964, deutlich nach Italien.
    4. D — Das Anwerbeabkommen mit der Türkei wurde erst 1961 geschlossen — später als das mit Italien, auch wenn Menschen türkischer Herkunft langfristig zur größten Gruppe wurden (siehe Frage 297).

    Quelle: www.bpb.de

  10. Frage 10 von 33Katalogfrage 150

    Eine Gerichtsschöffin/ein Gerichtsschöffe in Deutschland ist …

    1. A — Eine Schöffin/ein Schöffe hat kein kommunales Verwaltungsamt und ist nicht Stellvertreterin/Stellvertreter eines Bürgermeisteramts.
    2. B — Richtig: Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Laienrichterinnen und -richter, die zeitweise an Gerichtsverfahren mitwirken (§§ 30 ff. GVG).
    3. C — Eine Schöffin/ein Schöffe ist keine Position im Gemeinderat, sondern eine gerichtliche Funktion.
    4. D — Ein Jurastudium ist für das Schöffenamt gerade nicht erforderlich — es ist bewusst ein Laienamt, offen für Bürgerinnen und Bürger ohne juristische Ausbildung.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  11. Frage 11 von 33Katalogfrage 203

    Wie hieß das Wirtschaftssystem der DDR?

    1. A — Eine Marktwirtschaft beruht auf freiem Wettbewerb — das Gegenmodell zur DDR-Wirtschaft.
    2. B — Richtig: Die DDR betrieb eine zentral gelenkte sozialistische Planwirtschaft, in der der Staat Produktion und Preise festlegte.
    3. C — „Angebot und Nachfrage“ beschreibt Marktmechanismen, die in der Planwirtschaft der DDR gerade nicht die Preise bestimmten.
    4. D — Kapitalismus beschreibt eine marktwirtschaftliche Ordnung mit Privateigentum an Produktionsmitteln — das Gegenteil des DDR-Systems.

    Quelle: www.bpb.de

  12. Frage 12 von 33Katalogfrage 87

    Wer ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland?

    1. A — Die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler ist Regierungschefin/Regierungschef, nicht Staatsoberhaupt.
    2. B — Richtig: Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident ist gemäß Art. 54 ff. GG das Staatsoberhaupt Deutschlands mit vor allem repräsentativen Aufgaben.
    3. C — Die Bundesratspräsidentin/der Bundesratspräsident vertritt die Länderkammer, nicht den Gesamtstaat.
    4. D — Die Bundestagspräsidentin/der Bundestagspräsident leitet das Parlament, ist aber nicht Staatsoberhaupt.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  13. Frage 13 von 33Katalogfrage 245

    Wer darf in Deutschland nicht als Paar zusammenleben?

    1. A — Zwei volljährige Erwachsene unterschiedlichen Geschlechts dürfen unabhängig von der Altersdifferenz zusammenleben.
    2. B — Zwei volljährige Männer dürfen unabhängig von der Altersdifferenz und ihrer sexuellen Orientierung zusammenleben — gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind rechtlich geschützt.
    3. C — Zwei volljährige Frauen dürfen unabhängig von der Altersdifferenz zusammenleben.
    4. D — Richtig: Anne ist mit 13 Jahren strafunmündig und minderjährig; ein Zusammenleben mit einem 25-Jährigen als Paar wäre mit dem Jugendschutz und den Strafvorschriften zum sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) nicht vereinbar.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  14. Frage 14 von 33Katalogfrage 279

    In den meisten Mietshäusern in Deutschland gibt es eine "Hausordnung". Was steht in einer solchen "Hausordnung"? Sie nennt …

    1. A — Öffentliche Verkehrsmittel haben mit einer Hausordnung nichts zu tun; das ist ein anderer Regelungsbereich.
    2. B — Eine Hausordnung listet keine Namen von Mieterinnen/Mietern auf; das wäre ein Mieterverzeichnis, kein Regelwerk.
    3. C — Richtig: Die Hausordnung enthält Verhaltensregeln für das Zusammenleben im Haus, etwa zu Ruhezeiten, Treppenhausreinigung oder Mülltrennung, die alle Bewohnerinnen und Bewohner einhalten müssen.
    4. D — Behördenadressen gehören nicht in eine Hausordnung; diese regelt das Zusammenleben im Gebäude.

    Quelle: www.mieterbund.de

  15. Frage 15 von 33Katalogfrage 23

    In Deutschland sind die meisten Erwerbstätigen …

    1. A — Familienunternehmen existieren, beschäftigen aber nur einen kleinen Teil der Erwerbstätigen insgesamt.
    2. B — Ehrenamtliche Tätigkeit ist unbezahlt und betrifft nicht die Mehrheit der Erwerbstätigen, die ihren Lebensunterhalt damit bestreiten.
    3. C — Nur eine Minderheit der Erwerbstätigen in Deutschland ist selbstständig; die große Mehrheit ist angestellt.
    4. D — Richtig: Die überwiegende Mehrheit der Erwerbstätigen in Deutschland steht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei einer Firma oder im öffentlichen Dienst.

    Quelle: www.destatis.de

  16. Frage 16 von 33Katalogfrage 247

    Eine Frau ist schwanger. Sie ist kurz vor und nach der Geburt ihres Kindes vom Gesetz besonders beschützt. Wie heißt dieser Schutz?

    1. A — Elternzeit ist eine spätere, freiwillig nehmbare Freistellung beider Elternteile zur Kinderbetreuung, nicht der besondere gesetzliche Schutz kurz vor/nach der Geburt.
    2. B — Richtig: Der Mutterschutz (Mutterschutzgesetz) schützt schwangere und stillende Frauen, insbesondere durch Beschäftigungsverbote und Kündigungsschutz kurz vor und nach der Entbindung.
    3. C — Geburtsvorbereitung bezeichnet Kurse und medizinische Vorbereitung auf die Geburt, kein gesetzliches Schutzkonzept.
    4. D — Das Wochenbett ist die medizinische Bezeichnung für die Zeit direkt nach der Geburt, kein rechtlicher Schutzbegriff.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  17. Frage 17 von 33Katalogfrage 199

    Mit der Abkürzung "Stasi" meinte man in der DDR …

    1. A — Das Parlament der DDR hieß Volkskammer, nicht „Stasi“.
    2. B — Richtig: „Stasi“ war die Kurzform für das Ministerium für Staatssicherheit, den gefürchteten Geheimdienst und die Inlandsüberwachungsbehörde der DDR.
    3. C — Die regierende Partei der DDR war die SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands), nicht die Stasi.
    4. D — Das Ministerium für Volksbildung war für das Schulwesen zuständig, nicht identisch mit der Stasi.

    Quelle: www.bpb.de

  18. Frage 18 von 33Katalogfrage 274

    Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?

    1. A — Das Schweigerecht ist ein strafprozessuales Recht von Beschuldigten, sich nicht selbst belasten zu müssen — hat mit dem Öffnen fremder Post nichts zu tun.
    2. B — Richtig: Art. 10 GG schützt das Briefgeheimnis; das unbefugte Öffnen fremder Post ist zudem nach § 202 StGB (Verletzung des Briefgeheimnisses) strafbar.
    3. C — Die Schweigepflicht betrifft bestimmte Berufsgeheimnisträger (z. B. Ärztinnen/Ärzte, Anwältinnen/Anwälte), nicht das allgemeine Postgeheimnis.
    4. D — Die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) schützt die Äußerung eigener Meinungen, nicht das Öffnen fremder Post.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  19. Frage 19 von 33Katalogfrage 99

    Wer bezahlt in Deutschland die Sozialversicherungen?

    1. A — Richtig: Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich paritätisch von Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern getragen.
    2. B — Ausschließlich Arbeitnehmerbeiträge widersprechen dem Grundprinzip der paritätischen Finanzierung in Deutschland.
    3. C — Nicht alle Staatsangehörigen zahlen Sozialversicherungsbeiträge, sondern nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (bzw. deren Arbeitgeber).
    4. D — Ausschließlich Arbeitgeberbeiträge entsprechen nicht dem paritätischen Finanzierungsmodell.

    Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de

  20. Frage 20 von 33Katalogfrage 90

    Die deutschen Bundesländer wirken an der Gesetzgebung des Bundes mit durch …

    1. A — Richtig: Der Bundesrat ist das Verfassungsorgan, über das die 16 Länder an der Bundesgesetzgebung mitwirken (Art. 50 GG).
    2. B — Die Bundesversammlung wählt nur die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten und hat mit laufender Gesetzgebung nichts zu tun.
    3. C — Der Bundestag ist das direkt vom Volk gewählte Parlament, nicht das Mitwirkungsorgan der Länder.
    4. D — Die Bundesregierung ist die Exekutive und kein Mitwirkungsorgan der Länder an der Gesetzgebung.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  21. Frage 21 von 33Katalogfrage 28

    Wer wählt in Deutschland die Abgeordneten zum Bundestag?

    1. A — Das Militär hat in Deutschland keine politische Wahlfunktion; es ist der zivilen Kontrolle unterstellt.
    2. B — Wirtschaftsverbände können Interessen vertreten, wählen aber nicht die Abgeordneten.
    3. C — Richtig: Nach Art. 38 GG wird der Bundestag vom wahlberechtigten Volk in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
    4. D — Die Verwaltung setzt Gesetze um, hat aber kein Wahlrecht als Institution.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  22. Frage 22 von 33Katalogfrage 296

    In Deutschland nennt man die letzten vier Wochen vor Weihnachten …

    1. A — Der Buß- und Bettag ist ein einzelner evangelischer Feiertag im November, nicht die gesamte vierwöchige Vorweihnachtszeit.
    2. B — Das Erntedankfest wird im Herbst gefeiert (meist Anfang Oktober) und dankt für die Ernte, nicht identisch mit der Adventszeit.
    3. C — Richtig: Die Adventszeit umfasst die vier Sonntage vor Weihnachten und dient traditionell der Einstimmung auf das Weihnachtsfest.
    4. D — Allerheiligen ist ein katholischer Feiertag am 1. November, der Verstorbener und Heiliger gedenkt, keine vierwöchige Zeitspanne vor Weihnachten.

    Quelle: www.bpb.de

  23. Frage 23 von 33Katalogfrage 64

    Die Bundesrepublik Deutschland ist heute gegliedert in …

    1. A — Die vier Besatzungszonen existierten nur direkt nach 1945 und wurden 1949 durch die Gründung von BRD und DDR abgelöst.
    2. B — Diese Teilung endete mit der Wiedervereinigung 1990; heute ist Deutschland ein vereintes Land.
    3. C — „Kantone“ ist die Gliederung der Schweiz, nicht Deutschlands.
    4. D — Richtig: Deutschland gliedert sich heute in die drei Verwaltungsebenen Bund, Länder (16) und Kommunen (Gemeinden, Kreise).

    Quelle: www.bpb.de

  24. Frage 24 von 33Katalogfrage 15

    Was verbietet das deutsche Grundgesetz?

    1. A — Der Militärdienst ist gesetzlich geregelt und nicht grundsätzlich verboten; das Grundgesetz erlaubt ihn ausdrücklich (Art. 12a GG).
    2. B — Richtig: Art. 12 Abs. 2 und 3 GG verbietet Zwangsarbeit außer in eng begrenzten Ausnahmefällen wie einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung.
    3. C — Die freie Berufswahl ist ein Grundrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) und wird geschützt, nicht verboten.
    4. D — Arbeit im Ausland ist durch die Freizügigkeit gedeckt und wird vom Grundgesetz nicht verboten.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  25. Frage 25 von 33Katalogfrage 198

    Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?

    1. A — Bayern lag in der amerikanischen Zone und gehörte zur alten Bundesrepublik, nicht zur DDR.
    2. B — Niedersachsen lag in der britischen Zone und gehörte zur alten Bundesrepublik, nicht zur DDR.
    3. C — Richtig: Sachsen war eines der fünf „neuen Länder“, die 1990 der Bundesrepublik beitraten.
    4. D — Baden-Württemberg lag in der amerikanischen/französischen Zone und gehörte zur alten Bundesrepublik, nicht zur DDR.

    Quelle: www.bpb.de

  26. Frage 26 von 33Katalogfrage 2

    In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …

    1. A — Geschichtsunterricht ist ein normales Pflichtfach und unterliegt nicht der religiösen Erziehungsentscheidung der Eltern.
    2. B — Richtig: Nach § 5 Religionsunterrichtsgesetz i.V.m. Art. 7 Abs. 2 GG entscheiden bis zur religiösen Mündigkeit (14 Jahre) die Eltern über die Teilnahme am Religionsunterricht.
    3. C — Politikunterricht (Sozialkunde) ist Pflichtfach für alle und keine Frage religiöser Erziehung.
    4. D — Sprachunterricht ist ebenfalls Pflichtfach und hat mit dem elterlichen Erziehungsrecht in Glaubensfragen nichts zu tun.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  27. Frage 27 von 33Katalogfrage 34

    Was ist Deutschland nicht?

    1. A — Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie mit freien Wahlen.
    2. B — Deutschland ist ein Rechtsstaat: Das Recht bindet auch den Staat selbst.
    3. C — Richtig: Deutschland ist keine Monarchie — das Staatsoberhaupt wird gewählt, nicht vererbt.
    4. D — Deutschland ist ein Sozialstaat (Art. 20 Abs. 1 GG) mit umfassender Sozialversicherung.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  28. Frage 28 von 33Katalogfrage 117

    Wie viel Prozent der Zweitstimmen müssen Parteien mindestens bekommen, um in den Deutschen Bundestag gewählt zu werden?

    1. A — 3% liegt unter der tatsächlichen Sperrklausel.
    2. B — 4% liegt knapp unter der tatsächlichen Sperrklausel.
    3. C — Richtig: Nach dem Bundeswahlgesetz gilt eine Sperrklausel von 5% der Zweitstimmen (oder alternativ mindestens drei gewonnene Direktmandate).
    4. D — 6% liegt über der tatsächlichen Sperrklausel.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  29. Frage 29 von 33Katalogfrage 277

    Eine Frau, die ein zweijähriges Kind hat, bewirbt sich in Deutschland um eine Stelle. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Sie bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil sie …

    1. A — Fehlende geforderte Sprachkenntnisse können ein sachlich zulässiges, nicht diskriminierendes Ablehnungskriterium sein, sofern die Sprache tatsächlich für die Stelle nötig ist.
    2. B — Überzogene Gehaltsvorstellungen sind ein legitimes wirtschaftliches Ablehnungskriterium, keine Diskriminierung.
    3. C — Fehlende berufliche Erfahrung ist ein sachliches, zulässiges Auswahlkriterium.
    4. D — Richtig: Eine Ablehnung allein wegen der Mutterschaft ist eine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts bzw. der familiären Situation, verboten durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  30. Frage 30 von 33Katalogfrage 267

    Eine junge Frau in Deutschland, 22 Jahre alt, lebt mit ihrem Freund zusammen. Die Eltern der Frau finden das nicht gut, weil ihnen der Freund nicht gefällt. Was können die Eltern tun?

    1. A — Richtig: Mit Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre) hat die Tochter das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und entscheidet selbst über ihre Lebensgestaltung — die Eltern haben kein Mitbestimmungsrecht mehr.
    2. B — Es gibt keine elterliche Gewalt über eine volljährige Tochter; sie kann nicht gegen ihren Willen „zurückgeholt“ werden.
    3. C — Das Zusammenleben mit einem selbst gewählten Partner ist keine Straftat und kein Grund für eine Anzeige.
    4. D — Die Partnerwahl ist eine höchstpersönliche Entscheidung der volljährigen Tochter; die Eltern haben kein Recht, ihr einen Partner auszusuchen.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  31. Fragen zu Brandenburg

    Frage 31 von 33Brandenburg · Katalogfrage 9

    Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Brandenburg?

    1. A — „Erste Ministerin/Erster Minister“ ist keine in Deutschland gebräuchliche Amtsbezeichnung.
    2. B — „Premierminister“ ist die Bezeichnung in anderen Ländern, nicht in deutschen Bundesländern.
    3. C — „Bürgermeisterin/Bürgermeister“ ist die Bezeichnung für kommunale Oberhäupter, nicht für das Land als Ganzes.
    4. D — Richtig: Wie in den meisten Flächenländern heißt die Regierungschefin/der Regierungschef in Brandenburg Ministerpräsidentin/Ministerpräsident.

    Quelle: www.brandenburg.de

  32. Frage 32 von 33Brandenburg · Katalogfrage 7

    Die Landeshauptstadt von Brandenburg heißt …

    1. A — Richtig: Potsdam ist die Landeshauptstadt von Brandenburg, obwohl das Bundesland denselben Namen wie die Stadt Brandenburg an der Havel trägt.
    2. B — Cottbus ist eine bedeutende Stadt in der Lausitz, aber nicht die Landeshauptstadt.
    3. C — Die Stadt Brandenburg an der Havel gibt dem Bundesland seinen Namen, ist aber nicht die Landeshauptstadt — das ist Potsdam.
    4. D — Frankfurt (Oder) liegt an der polnischen Grenze, ist aber nicht die Landeshauptstadt.

    Quelle: www.brandenburg.de

  33. Frage 33 von 33Brandenburg · Katalogfrage 5

    Welche Farben hat die Landesflagge von Brandenburg?

    1. A — Blau-weiß-rot ist nicht die Landesflagge Brandenburgs.
    2. B — Richtig: Die Landesflagge Brandenburgs zeigt die Farben Rot und Weiß, abgeleitet vom roten Adler auf weißem Grund im Wappen.
    3. C — Grün-weiß-rot ist nicht die Flagge Brandenburgs; das ist eher mit Nordrhein-Westfalen assoziiert.
    4. D — Schwarz-gelb ist nicht die Landesflagge Brandenburgs; das ist eher mit Sachsen-Anhalt assoziiert.

    Quelle: www.brandenburg.de

Fragen zu Brandenburg · Übungstests

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