Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Prüfungssimulation — Bayern
33 Fragen wie in der echten Prüfung: 30 bundesweite und 3 zu Bayern. Mit Erklärung zu jeder Antwortmöglichkeit. Kostenlos, 2026.
- Fragen im Test
- 33
- Aufteilung
- 30 + 3
- Bestehensgrenze Einbürgerung
- 17 / 33
- Bestehensgrenze „Leben in Deutschland“
- 15 / 33
- Zeit
- 60 min
Es ist dasselbe Prüfungsblatt, aber es gibt zwei Bestehensgrenzen. Für die Einbürgerung brauchen Sie 17 von 33 richtigen Antworten. Für den Test „Leben in Deutschland“ am Ende eines Orientierungskurses genügen 15. Mit 15 oder 16 richtigen Antworten haben Sie also den Orientierungskurs bestanden, aber die Anforderung für die Einbürgerung nicht erfüllt. Wenn Sie den Test für die Einbürgerung schreiben, ist 17 Ihre Zahl.
Ohne JavaScript sehen Sie alle Fragen, Antworten und Erklärungen als Liste. Der Test funktioniert, nur ohne Zeitmessung.
- Frage 1 von 33Katalogfrage 133
Was ist bei Bundestags- und Landtagswahlen in Deutschland erlaubt?
- A — Stellvertretende Stimmabgabe für eine andere Person ist verboten — das Wahlrecht ist höchstpersönlich (Ausnahme: Hilfsperson bei Behinderung, die aber nur technisch unterstützt, nicht selbst entscheidet).
- B — Richtig: Die Briefwahl (§ 36 Bundeswahlgesetz) ist ein zulässiger, in der Praxis sehr häufig genutzter Weg der Stimmabgabe ohne persönliches Erscheinen im Wahllokal.
- C — Eine telefonische Stimmabgabe ist aus Gründen des Wahlgeheimnisses und der Fälschungssicherheit nicht zulässig.
- D — Das Mindestwahlalter für Bundestags- und die meisten Landtagswahlen liegt bei 18 Jahren, nicht bei 14.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 2 von 33Katalogfrage 91
In Deutschland kann ein Regierungswechsel in einem Bundesland Auswirkungen auf die Bundespolitik haben. Das Regieren wird …
- A — Ein Landtagswahlergebnis ändert nicht direkt die Mehrheit im Bundestag, der eigenständig gewählt wird.
- B — Neue Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat erschweren typischerweise das Regieren, wenn die Bundesregierung dort keine Mehrheit hat — nicht das Gegenteil.
- C — Richtig: Da die Landesregierungen den Bundesrat bilden, kann ein Regierungswechsel in einem Land die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat verändern — verliert die Bundesregierung dort ihre Mehrheit, wird die Zustimmung zu Gesetzen schwieriger.
- D — Der finanzielle Reichtum eines Bundeslandes hat keinen direkten Einfluss auf die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Gesetzgebungsverfahren.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 3 von 33Katalogfrage 204
Wie wurden die Bundesrepublik Deutschland und die DDR zu einem Staat?
- A — Es fand keine militärische Besetzung statt; der Prozess war ein freiwilliger, rechtlich geregelter Beitritt.
- B — Richtig: Nach Art. 23 GG a. F. traten die fünf neuen Länder am 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland bei (Beitrittsprinzip, kein neuer gemeinsamer Staat).
- C — Das Gegenteil ist der Fall: Die östlichen Länder traten der Bundesrepublik bei, nicht umgekehrt.
- D — Es gab keine militärische Besetzung der Bundesrepublik durch die DDR.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 4 von 33Katalogfrage 295
Welche Religion hat die europäische und deutsche Kultur geprägt?
- A — Der Hinduismus ist historisch vor allem in Südasien verwurzelt und hat die europäische Kultur nicht in vergleichbarem Maß geprägt.
- B — Richtig: Das Christentum hat über fast zwei Jahrtausende Kunst, Recht, Feiertage, Werte und Institutionen Europas und Deutschlands maßgeblich geprägt.
- C — Der Buddhismus ist historisch vor allem in Asien verwurzelt und hat die europäische Kultur nicht in vergleichbarem Maß geprägt.
- D — Der Islam hat wichtige Beiträge zur Weltkultur geleistet und ist heute Teil der religiösen Vielfalt Deutschlands, prägte aber historisch nicht in gleichem Maß die europäische Kultur wie das Christentum.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 5 von 33Katalogfrage 200
Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?
- A — Hessen lag in der amerikanischen Zone und gehörte zur alten Bundesrepublik, nicht zur DDR.
- B — Schleswig-Holstein lag in der britischen Zone und gehörte zur alten Bundesrepublik, nicht zur DDR.
- C — Richtig: Mecklenburg-Vorpommern war eines der fünf „neuen Länder“, die 1990 der Bundesrepublik beitraten.
- D — Das Saarland trat 1957 der Bundesrepublik bei — nie Teil der DDR.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 6 von 33Katalogfrage 153
Was war am 8. Mai 1945?
- A — Hitler starb bereits am 30. April 1945 durch Suizid, acht Tage vor der Kapitulation.
- B — Der Mauerbau begann erst 1961, sechzehn Jahre später.
- C — Adenauer wurde erst 1949 zum ersten Bundeskanzler gewählt, vier Jahre später.
- D — Richtig: Am 8. Mai 1945 trat die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht in Kraft und beendete den Zweiten Weltkrieg in Europa.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 7 von 33Katalogfrage 48
Welches Organ gehört nicht zu den Verfassungsorganen Deutschlands?
- A — Der Bundesrat ist ein im Grundgesetz verankertes Verfassungsorgan (Art. 50 ff. GG), über das die Länder an der Gesetzgebung mitwirken.
- B — Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident ist als Staatsoberhaupt ein Verfassungsorgan (Art. 54 ff. GG).
- C — Richtig: Eine „Bürgerversammlung“ als eigenständiges Verfassungsorgan existiert im Grundgesetz nicht; direkte Bürgerbeteiligung auf Bundesebene ist nicht in dieser Form vorgesehen.
- D — Die Bundesregierung ist als Exekutivorgan ein Verfassungsorgan (Art. 62 ff. GG).
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 8 von 33Katalogfrage 103
Was wird in Deutschland als "Ampelkoalition" bezeichnet? Die Zusammenarbeit …
- A — CDU und CSU sind Schwesterparteien mit einer gemeinsamen Fraktion, kein „Ampel“-Bündnis dreier Parteien.
- B — Richtig: „Ampelkoalition“ bezeichnet das Bündnis von SPD (Rot), FDP (Gelb) und Bündnis 90/Die Grünen (Grün) — benannt nach den drei Parteifarben, die den Ampelfarben entsprechen. Diese Koalition regierte Deutschland von 2021 bis 2024.
- C — Diese Parteienkombination entspricht nicht der historischen Ampelkoalition und auch nicht deren Farbschema.
- D — Ein Bündnis aus CDU und SPD wird als „Große Koalition“ bezeichnet, nicht als Ampelkoalition.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 9 von 33Katalogfrage 144
Eine Richterin/ein Richter gehört in Deutschland zur …
- A — Die vollziehende Gewalt (Exekutive) umfasst Regierung und Verwaltung, nicht unabhängige Richterinnen/Richter.
- B — Richtig: Richterinnen und Richter üben nach Art. 92 GG die rechtsprechende Gewalt aus.
- C — „Planende Gewalt“ ist keine der im Grundgesetz genannten Staatsgewalten.
- D — Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) sind Bundestag und Bundesrat, nicht die Gerichte.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 10 von 33Katalogfrage 160
Welcher Krieg dauerte von 1939 bis 1945?
- A — Der Erste Weltkrieg dauerte von 1914 bis 1918, nicht 1939 bis 1945.
- B — Richtig: Der Zweite Weltkrieg begann am 1. September 1939 mit dem deutschen Überfall auf Polen und endete am 8. Mai 1945 in Europa.
- C — Der Vietnamkrieg fand in den 1950er bis 1970er Jahren statt, nicht 1939 bis 1945.
- D — Der Golfkrieg fand 1990/91 statt, viele Jahrzehnte später.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 11 von 33Katalogfrage 25
Was ist kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland?
- A — Richtig: Elsass-Lothringen liegt in Frankreich und war nie ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland.
- B — Nordrhein-Westfalen ist eines der 16 Bundesländer.
- C — Mecklenburg-Vorpommern ist eines der 16 Bundesländer.
- D — Sachsen-Anhalt ist eines der 16 Bundesländer.
Quelle: www.bundesrat.de
- Frage 12 von 33Katalogfrage 101
Gewerkschaften sind Interessenverbände der …
- A — Jugendorganisationen vertreten spezifisch Jugendinteressen, nicht die Kernfunktion der Gewerkschaften.
- B — Richtig: Gewerkschaften vertreten die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, etwa bei Löhnen und Arbeitsbedingungen, und schließen Tarifverträge ab.
- C — Rentnerinnen und Rentner haben eigene Verbände, sind aber nicht die Kernklientel der Gewerkschaften.
- D — Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben eigene Verbände (Arbeitgeberverbände), die den Gewerkschaften als Tarifpartner gegenüberstehen.
Quelle: www.dgb.de
- Frage 13 von 33Katalogfrage 145
In Deutschland wird die Staatsgewalt geteilt. Für welche Staatsgewalt arbeitet eine Richterin/ein Richter? Für die …
- A — Richtig: Richterinnen und Richter sind Teil der Judikative, der rechtsprechenden Gewalt (Art. 92 GG).
- B — Die Exekutive umfasst Regierung und Verwaltung, nicht unabhängige Richterinnen/Richter.
- C — Die Presse wird zwar oft als „vierte Gewalt“ bezeichnet, ist aber keine der drei im Grundgesetz genannten Staatsgewalten.
- D — Die Legislative besteht aus Bundestag und Bundesrat, nicht aus Richterinnen/Richtern.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 14 von 33Katalogfrage 241
Frau Seger bekommt ein Kind. Was muss sie tun, um Elterngeld zu erhalten?
- A — Elterngeld ist keine Leistung der Krankenkasse, sondern eine eigenständige Familienleistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.
- B — Richtig: Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden — es wird nicht automatisch ausgezahlt.
- C — Elterngeld wird nicht automatisch gewährt; ein Antrag ist zwingend erforderlich.
- D — Das Arbeitsamt (heute Agentur für Arbeit) ist für Elterngeld nicht zuständig; eine Erlaubnis von dort ist nicht erforderlich.
Quelle: www.bmfsfj.de
- Frage 15 von 33Katalogfrage 224
Was bedeutet die Abkürzung EU?
- A — „Europäische Unternehmen“ ist keine korrekte Auflösung der Abkürzung EU.
- B — Richtig: EU steht für Europäische Union, den 1993 durch den Vertrag von Maastricht gegründeten Staatenverbund.
- C — „Einheitliche Union“ ist keine amtliche Bezeichnung.
- D — „Euro Union“ verwechselt die Eurozone (Währungsunion) mit der EU als Ganzes — nicht alle EU-Staaten nutzen den Euro.
Quelle: european-union.europa.eu
- Frage 16 von 33Katalogfrage 44
Wen kann man als Bürgerin/Bürger in Deutschland nicht direkt wählen?
- A — Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt (Europawahl).
- B — Richtig: Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident wird nicht vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt (Art. 54 GG), einem eigens dafür zusammentretenden Gremium aus Bundestag und Landesvertretern.
- C — Landtagsabgeordnete werden von den Bürgerinnen und Bürgern des jeweiligen Bundeslandes direkt gewählt.
- D — Bundestagsabgeordnete werden direkt vom wahlberechtigten Volk gewählt (Art. 38 GG).
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 17 von 33Katalogfrage 5
Wahlen in Deutschland sind frei. Was bedeutet das?
- A — Das wäre Wahlbestechung — ein Straftatbestand nach § 108b StGB, kein Ausdruck der Wahlfreiheit.
- B — Das Wahlrecht knüpft an Staatsangehörigkeit, Alter und Wohnsitz an, nicht an eine Vorstrafenfreiheit.
- C — Richtig: Freie Wahl bedeutet Freiheit von Zwang und Beeinflussung bei der Stimmabgabe, ohne dass daraus Nachteile entstehen dürfen.
- D — Es besteht in Deutschland keine Wahlpflicht; niemand muss wählen gehen.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 18 von 33Katalogfrage 276
Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?
- A — Es gibt sehr wohl Handlungsmöglichkeiten gegen Fehlverhalten von Behördenmitarbeitenden.
- B — Man muss unangemessenes Verhalten nicht widerspruchslos hinnehmen; es gibt Beschwerdewege.
- C — Drohungen sind selbst eine Straftat (§ 241 StGB) und keine angemessene oder legale Reaktion.
- D — Richtig: Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fehlverhalten formlos oder förmlich bei der vorgesetzten Stelle bzw. Behördenleitung beschweren; dies ist ein anerkanntes Recht.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 19 von 33Katalogfrage 69
Die Bundesrepublik Deutschland hat einen dreistufigen Verwaltungsaufbau. Wie heißt die unterste politische Stufe?
- A — Stadträte sind Organe innerhalb der Gemeindeebene, nicht die Ebene selbst.
- B — Landräte leiten Landkreise, eine mittlere Verwaltungsebene, nicht die unterste politische Stufe.
- C — Richtig: Die Gemeinden (Städte, Dörfer) bilden die unterste Ebene des dreistufigen Aufbaus Bund–Länder–Gemeinden, mit eigenem Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG).
- D — Bezirksämter existieren nur in einigen Großstädten (z. B. Berlin) als Unterebene, nicht als allgemeine unterste politische Stufe.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 20 von 33Katalogfrage 206
Woran erinnern die sogenannten „Stolpersteine“ in Deutschland?
- A — Stolpersteine erinnern nicht an Politikerinnen/Politiker, sondern an individuelle Opfer der NS-Verfolgung.
- B — Richtig: Stolpersteine sind kleine Messingtafeln vor den letzten selbst gewählten Wohnorten, die an einzelne Opfer des Nationalsozialismus erinnern — Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, politisch Verfolgte und andere Gruppen.
- C — Stolpersteine haben nichts mit Verkehrsopfern zu tun; das Projekt widmet sich der NS-Erinnerungskultur.
- D — Stolpersteine erinnern nicht speziell an Musiker, sondern an ganz unterschiedliche Menschen aus allen Bevölkerungsgruppen, die vom NS-Regime verfolgt wurden.
Quelle: www.stolpersteine.eu
- Frage 21 von 33Katalogfrage 29
Welches Tier ist das Wappentier der Bundesrepublik Deutschland?
- A — Der Löwe ist Wappentier anderer Länder oder deutscher Bundesländer (z. B. Hessen), nicht des Bundes.
- B — Richtig: Der Bundesadler ist das Wappentier Deutschlands seit der Weimarer Republik und geht auf Reichssymbolik zurück.
- C — Der Bär ist Wappentier Berlins, nicht des Bundes.
- D — Das Pferd ist Wappentier Niedersachsens, nicht des Bundes.
Quelle: www.bundespraesident.de
- Frage 22 von 33Katalogfrage 187Bildfrage
Welcher deutsche Staat hatte eine schwarz-rot-goldene Flagge mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz?
- A — Preußen war ein historisches Königreich mit eigener Flagge (schwarz-weiß), lange vor dieser Symbolik.
- B — Die Bundesrepublik führt die einfache schwarz-rot-goldene Flagge ohne Emblem (Art. 22 GG).
- C — Das „Dritte Reich“ nutzte die Hakenkreuzflagge, nicht Hammer, Zirkel und Ährenkranz.
- D — Richtig: Die DDR-Flagge zeigte ab 1959 auf schwarz-rot-goldenem Grund das Staatswappen mit Hammer (Arbeiterschaft), Zirkel (Intelligenz) und Ährenkranz (Bauernschaft).
Quelle: www.bpb.de
- Frage 23 von 33Katalogfrage 141
Wer berät in Deutschland Personen bei Rechtsfragen und vertritt sie vor Gericht?
- A — Richtig: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten in Rechtsfragen und vertreten ihre Mandantinnen/Mandanten vor Gericht (§ 3 BRAO).
- B — Eine Richterin/ein Richter entscheidet neutral über den Fall, berät und vertritt aber keine Partei.
- C — Eine Schöffin/ein Schöffe ist Teil des Gerichts und berät oder vertritt ebenfalls keine Partei.
- D — Eine Staatsanwältin/ein Staatsanwalt vertritt die Anklage im Namen des Staates, nicht die individuellen Interessen einer Bürgerin/eines Bürgers.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 24 von 33Katalogfrage 274
Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?
- A — Das Schweigerecht ist ein strafprozessuales Recht von Beschuldigten, sich nicht selbst belasten zu müssen — hat mit dem Öffnen fremder Post nichts zu tun.
- B — Richtig: Art. 10 GG schützt das Briefgeheimnis; das unbefugte Öffnen fremder Post ist zudem nach § 202 StGB (Verletzung des Briefgeheimnisses) strafbar.
- C — Die Schweigepflicht betrifft bestimmte Berufsgeheimnisträger (z. B. Ärztinnen/Ärzte, Anwältinnen/Anwälte), nicht das allgemeine Postgeheimnis.
- D — Die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) schützt die Äußerung eigener Meinungen, nicht das Öffnen fremder Post.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 25 von 33Katalogfrage 202
Zu wem gehörte die DDR im "Kalten Krieg"?
- A — Die DDR gehörte gerade nicht zu den Westmächten, sondern zum sowjetisch dominierten Ostblock.
- B — Richtig: Die DDR war Gründungsmitglied des Warschauer Pakts (1955), des östlichen Militärbündnisses unter Führung der Sowjetunion.
- C — Die NATO war das westliche Militärbündnis, dem die Bundesrepublik (nicht die DDR) 1955 beitrat.
- D — Die DDR war klar im Ostblock verankert, nicht blockfrei.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 26 von 33Katalogfrage 250
In Deutschland hat man die besten Chancen auf einen gut bezahlten Arbeitsplatz, wenn man …
- A — Die Religionszugehörigkeit hat keinen rechtlich legitimen Einfluss auf Berufschancen; Diskriminierung danach ist durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verboten.
- B — Richtig: Gute Ausbildung und Qualifikation sind der zentrale, sachlich legitime Faktor für Berufschancen und Gehalt in Deutschland.
- C — Das Geschlecht darf laut Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 2, 3 GG) keine Rolle für Berufschancen spielen — Geschlechterdiskriminierung ist verboten, wenn auch faktisch nicht vollständig überwunden.
- D — Die Parteimitgliedschaft ist kein legitimes oder übliches Kriterium für die Vergabe von Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 27 von 33Katalogfrage 114
An demokratischen Wahlen in Deutschland teilzunehmen ist …
- A — Es besteht in Deutschland keine Wahlpflicht; niemand muss wählen gehen.
- B — Richtig: Das Wahlrecht (Art. 38 GG) ist ein Grundrecht, das man ausüben kann, aber nicht muss.
- C — Es gibt keinen Zwang zur Wahlteilnahme in Deutschland.
- D — Die Wahl als „Last“ zu bezeichnen widerspricht ihrem Charakter als demokratisches Freiheitsrecht.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 28 von 33Katalogfrage 34
Was ist Deutschland nicht?
- A — Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie mit freien Wahlen.
- B — Deutschland ist ein Rechtsstaat: Das Recht bindet auch den Staat selbst.
- C — Richtig: Deutschland ist keine Monarchie — das Staatsoberhaupt wird gewählt, nicht vererbt.
- D — Deutschland ist ein Sozialstaat (Art. 20 Abs. 1 GG) mit umfassender Sozialversicherung.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 29 von 33Katalogfrage 67
Was ist in Deutschland vor allem eine Aufgabe der Bundesländer?
- A — Verteidigung liegt gemäß Art. 87a GG beim Bund, nicht bei den Ländern.
- B — Außenpolitik ist Bundessache (Art. 32 GG), nicht Ländersache.
- C — Zentrale Wirtschaftspolitik wird überwiegend auf Bundesebene koordiniert.
- D — Richtig: Bildung und Schulpolitik liegen im Kern bei den Ländern (Kulturhoheit) — jedes Bundesland hat ein eigenes Schulsystem und Kultusministerium.
Quelle: www.kmk.org
- Frage 30 von 33Katalogfrage 281
Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …
- A — Meinungsfreiheit betrifft das Äußern von Meinungen, nicht den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen.
- B — Richtig: Der Ausschluss aufgrund der Hautfarbe ist eine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, verboten durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Art. 3 Abs. 3 GG — das Recht auf Gleichbehandlung wird verletzt.
- C — Versammlungsfreiheit schützt das Recht, sich mit anderen zu versammeln, nicht den individuellen Zugang zu einem Schwimmbad.
- D — Freizügigkeit betrifft die freie Wahl des Wohn- und Aufenthaltsorts, nicht den Zugang zu einer einzelnen öffentlichen Einrichtung.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
Fragen zu Bayern
Frage 31 von 33Bayern · Katalogfrage 10Welche Ministerin/welchen Minister hat Bayern nicht?
- A — Ein Justizministerium gehört zu den klassischen Ressorts jeder Landesregierung, auch in Bayern.
- B — Richtig: Außenpolitik ist ausschließlich Bundessache (Art. 32 GG); kein Bundesland — auch Bayern nicht — hat ein eigenes Außenministerium.
- C — Ein Finanzministerium gehört zu den klassischen Ressorts jeder Landesregierung, auch in Bayern.
- D — Ein Innenministerium gehört zu den klassischen Ressorts jeder Landesregierung, auch in Bayern.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 32 von 33Bayern · Katalogfrage 6
Wo können Sie sich in Bayern über politische Themen informieren?
- A — Das Ordnungsamt kümmert sich um öffentliche Sicherheit und Ordnung, nicht um politische Bildung.
- B — Richtig: Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit ist die zuständige Einrichtung für überparteiliche politische Information.
- C — Die Verbraucherzentrale berät zu Verbraucherfragen, nicht zu politischer Bildung.
- D — Kirchen sind religiöse Institutionen und keine amtliche Anlaufstelle für politische Bildung.
Quelle: www.blz.bayern.de
- Frage 33 von 33Bayern · Katalogfrage 7
Die Landeshauptstadt von Bayern heißt …
- A — Ingolstadt ist eine bedeutende Industriestadt (u. a. Audi), aber nicht die Landeshauptstadt.
- B — Regensburg ist eine historische Stadt an der Donau, aber nicht die Landeshauptstadt.
- C — Nürnberg ist die zweitgrößte Stadt Bayerns, aber nicht die Landeshauptstadt.
- D — Richtig: München ist die Landeshauptstadt von Bayern und Sitz von Landtag und Landesregierung.
Quelle: www.bayern.de
Sehen Sie sich die falsch beantworteten Fragen mit Erklärung an.
Fragen zu Bayern · Übungstests
Zuletzt geprüft: · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01 · Wir prüfen jede Zahl auf dieser Seite an der Originalquelle.