Katalogfrage 98 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Wenn Abgeordnete im Deutschen Bundestag ihre Fraktion wechseln, …
- dürfen sie nicht mehr an den Sitzungen des Parlaments teilnehmen.
- kann die Regierung ihre Mehrheit verlieren. Richtig
- muss die Bundespräsidentin/der Bundespräsident zuvor ihr/sein Einverständnis geben.
- dürfen die Wählerinnen/Wähler dieser Abgeordneten noch einmal wählen.
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Ein Fraktionswechsel entzieht einer/einem Abgeordneten nicht das freie Mandat (Art. 38 Abs. 1 GG); sie/er bleibt Mitglied des Bundestages.
- B — Richtig: Verlieren durch einen Fraktionswechsel genug Abgeordnete die Regierungsfraktionen, kann die parlamentarische Mehrheit der Regierung kippen — das freie Mandat (Art. 38 Abs. 1 GG) macht das möglich.
- C — Für einen Fraktionswechsel ist keine Zustimmung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten erforderlich; das freie Mandat erlaubt dies eigenständig.
- D — Es gibt kein Verfahren für eine vorgezogene Neuwahl einzelner Wahlkreise wegen eines Fraktionswechsels — das Mandat bleibt bis zur nächsten regulären Wahl bestehen.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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