Katalogfrage 98 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Wenn Abgeordnete im Deutschen Bundestag ihre Fraktion wechseln, …

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Ein Fraktionswechsel entzieht einer/einem Abgeordneten nicht das freie Mandat (Art. 38 Abs. 1 GG); sie/er bleibt Mitglied des Bundestages.
  2. B — Richtig: Verlieren durch einen Fraktionswechsel genug Abgeordnete die Regierungsfraktionen, kann die parlamentarische Mehrheit der Regierung kippen — das freie Mandat (Art. 38 Abs. 1 GG) macht das möglich.
  3. C — Für einen Fraktionswechsel ist keine Zustimmung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten erforderlich; das freie Mandat erlaubt dies eigenständig.
  4. D — Es gibt kein Verfahren für eine vorgezogene Neuwahl einzelner Wahlkreise wegen eines Fraktionswechsels — das Mandat bleibt bis zur nächsten regulären Wahl bestehen.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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