Katalogfrage 96 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Wie kann jemand, der den Holocaust leugnet, bestraft werden?
- Kürzung sozialer Leistungen
- bis zu 100 Sozialstunden
- gar nicht, Holocaustleugnung ist erlaubt
- mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe Richtig
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Eine Kürzung sozialer Leistungen ist keine strafrechtliche Sanktion für Holocaustleugnung.
- B — 100 Sozialstunden sind kein vorgesehenes Strafmaß im deutschen Strafrecht für diese Tat.
- C — Falsch: Holocaustleugnung ist in Deutschland strafbar, nicht erlaubt.
- D — Richtig: Nach § 130 Abs. 3 StGB (Volksverhetzung) wird das Leugnen oder Verharmlosen des Holocaust mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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