Katalogfrage 9 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Welches Grundrecht gilt in Deutschland nur für Ausländerinnen/Ausländer? Das Grundrecht auf …
- Schutz der Familie
- Menschenwürde
- Asyl Richtig
- Meinungsfreiheit
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Der Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) gilt als „Jedermann-Grundrecht“ für alle, nicht nur für Ausländer.
- B — Die Menschenwürde (Art. 1 GG) ist das grundlegendste aller Rechte und gilt ausnahmslos für jeden Menschen.
- C — Richtig: Das Asylrecht (Art. 16a GG) kann begrifflich nur von Menschen in Anspruch genommen werden, die nicht bereits deutsche Staatsangehörige sind.
- D — Die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) ist ebenfalls ein Jedermann-Grundrecht, das für alle in Deutschland lebenden Menschen gilt.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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