Katalogfrage 86 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Wer wählt in Deutschland die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten?
- die Bundesversammlung Richtig
- der Bundesrat
- das Bundesparlament
- das Bundesverfassungsgericht
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Richtig: Die Bundesversammlung, ein eigens dafür zusammentretendes Gremium aus Bundestagsabgeordneten und von den Ländern entsandten Mitgliedern, wählt die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten (Art. 54 GG).
- B — Der Bundesrat wirkt an der Gesetzgebung mit, wählt aber nicht die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten.
- C — Der Bundestag allein wählt nicht die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten — dafür ist die eigens gebildete Bundesversammlung zuständig.
- D — Das Bundesverfassungsgericht hat richterliche Funktion, keine Wahlfunktion für das Staatsoberhaupt.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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