Katalogfrage 65 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
- Gesetze zu entwerfen.
- die Bundesregierung zu kontrollieren.
- die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler zu wählen.
- das Bundeskabinett zu bilden. Richtig
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Gesetzesinitiative und -beschluss sind Kernaufgaben des Bundestages.
- B — Regierungskontrolle (u. a. durch Anfragen, Untersuchungsausschüsse) ist eine zentrale Bundestagsaufgabe.
- C — Die Wahl der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers durch den Bundestag ist in Art. 63 GG geregelt.
- D — Richtig: Das Kabinett — die Bundesministerinnen und -minister — wird von der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler vorgeschlagen und von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten ernannt, nicht vom Bundestag gebildet.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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