Katalogfrage 65 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Gesetzesinitiative und -beschluss sind Kernaufgaben des Bundestages.
  2. B — Regierungskontrolle (u. a. durch Anfragen, Untersuchungsausschüsse) ist eine zentrale Bundestagsaufgabe.
  3. C — Die Wahl der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers durch den Bundestag ist in Art. 63 GG geregelt.
  4. D — Richtig: Das Kabinett — die Bundesministerinnen und -minister — wird von der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler vorgeschlagen und von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten ernannt, nicht vom Bundestag gebildet.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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