Katalogfrage 58 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Wer ernennt in Deutschland die Ministerinnen/die Minister der Bundesregierung?

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Die Präsidentin/der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat mit der Regierungsbildung nichts zu tun; sie/er leitet die Verfassungsgerichtsbarkeit.
  2. B — Richtig: Nach Art. 64 Abs. 1 GG ernennt und entlässt die Bundespräsidentin/der Bundespräsident die Bundesministerinnen und Bundesminister auf Vorschlag der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers.
  3. C — Die Bundesratspräsidentin/der Bundesratspräsident vertritt die Länderkammer, hat keine Ernennungsbefugnis für Bundesminister.
  4. D — Die Bundestagspräsidentin/der Bundestagspräsident leitet die Parlamentssitzungen, ernennt aber keine Minister.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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