Katalogfrage 58 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Wer ernennt in Deutschland die Ministerinnen/die Minister der Bundesregierung?
- die Präsidentin/der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes
- die Bundespräsidentin/der Bundespräsident Richtig
- die Bundesratspräsidentin/der Bundesratspräsident
- die Bundestagspräsidentin/der Bundestagspräsident
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Die Präsidentin/der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat mit der Regierungsbildung nichts zu tun; sie/er leitet die Verfassungsgerichtsbarkeit.
- B — Richtig: Nach Art. 64 Abs. 1 GG ernennt und entlässt die Bundespräsidentin/der Bundespräsident die Bundesministerinnen und Bundesminister auf Vorschlag der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers.
- C — Die Bundesratspräsidentin/der Bundesratspräsident vertritt die Länderkammer, hat keine Ernennungsbefugnis für Bundesminister.
- D — Die Bundestagspräsidentin/der Bundestagspräsident leitet die Parlamentssitzungen, ernennt aber keine Minister.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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