Katalogfrage 299 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den 50er und 60er Jahren von der Bundesrepublik Deutschland angeworben wurden, nannte man …

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — „Schwarzarbeiterinnen/Schwarzarbeiter“ bezeichnet illegal, ohne Anmeldung Beschäftigte — das Gegenteil der offiziell angeworbenen Arbeitskräfte.
  2. B — Richtig: Die im Rahmen bilateraler Anwerbeabkommen (u. a. mit Italien, Türkei, Spanien) angeworbenen ausländischen Arbeitskräfte wurden als „Gastarbeiterinnen/Gastarbeiter“ bezeichnet.
  3. C — „Zeitarbeit“ ist ein modernes arbeitsrechtliches Konzept der Arbeitnehmerüberlassung, kein historischer Begriff der 1950er/60er Jahre.
  4. D — „Schichtarbeit“ beschreibt ein Arbeitszeitmodell, keine Bezeichnung für die damaligen ausländischen Arbeitskräfte.

Quelle: www.bpb.de

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