Katalogfrage 299 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den 50er und 60er Jahren von der Bundesrepublik Deutschland angeworben wurden, nannte man …
- Schwarzarbeiterinnen/Schwarzarbeiter.
- Gastarbeiterinnen/Gastarbeiter. Richtig
- Zeitarbeiterinnen/Zeitarbeiter.
- Schichtarbeiterinnen/Schichtarbeiter.
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — „Schwarzarbeiterinnen/Schwarzarbeiter“ bezeichnet illegal, ohne Anmeldung Beschäftigte — das Gegenteil der offiziell angeworbenen Arbeitskräfte.
- B — Richtig: Die im Rahmen bilateraler Anwerbeabkommen (u. a. mit Italien, Türkei, Spanien) angeworbenen ausländischen Arbeitskräfte wurden als „Gastarbeiterinnen/Gastarbeiter“ bezeichnet.
- C — „Zeitarbeit“ ist ein modernes arbeitsrechtliches Konzept der Arbeitnehmerüberlassung, kein historischer Begriff der 1950er/60er Jahre.
- D — „Schichtarbeit“ beschreibt ein Arbeitszeitmodell, keine Bezeichnung für die damaligen ausländischen Arbeitskräfte.
Quelle: www.bpb.de
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