Katalogfrage 285 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Frau Frost arbeitet als fest angestellte Mitarbeiterin in einem Büro. Was muss sie nicht von ihrem Gehalt bezahlen?
- Lohnsteuer
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
- Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung
- Umsatzsteuer Richtig
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Die Lohnsteuer wird direkt vom Bruttogehalt einbehalten — das trifft auf Frau Frost als Angestellte zu.
- B — Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden ebenfalls vom Gehalt abgezogen.
- C — Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung werden ebenfalls direkt vom Gehalt einbehalten.
- D — Richtig: Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird beim Kauf von Waren und Dienstleistungen fällig und vom Verkäufer an das Finanzamt abgeführt — sie wird nicht vom Gehalt einer Angestellten abgezogen.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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