Katalogfrage 283 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Was tun Sie, wenn Sie eine falsche Rechnung von einer deutschen Behörde bekommen?
- Ich lasse die Rechnung liegen.
- Ich lege Widerspruch bei der Behörde ein. Richtig
- Ich schicke die Rechnung an die Behörde zurück.
- Ich gehe mit der Rechnung zum Finanzamt.
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Untätigkeit führt dazu, dass der fehlerhafte Bescheid nach Fristablauf bestandskräftig wird.
- B — Richtig: Gegen einen fehlerhaften Verwaltungsakt (wie eine falsche Gebühren- oder Kostenrechnung) legt man formgerecht Widerspruch bei der ausstellenden Behörde ein.
- C — Ein bloßes Zurückschicken der Rechnung ohne formale Begründung entspricht nicht dem vorgesehenen rechtlichen Verfahren (Widerspruch).
- D — Das Finanzamt ist nur bei steuerlichen Bescheiden zuständig, nicht bei jeder beliebigen Behördenrechnung — man wendet sich an die ausstellende Behörde selbst.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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