Katalogfrage 267 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Eine junge Frau in Deutschland, 22 Jahre alt, lebt mit ihrem Freund zusammen. Die Eltern der Frau finden das nicht gut, weil ihnen der Freund nicht gefällt. Was können die Eltern tun?

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Richtig: Mit Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre) hat die Tochter das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und entscheidet selbst über ihre Lebensgestaltung — die Eltern haben kein Mitbestimmungsrecht mehr.
  2. B — Es gibt keine elterliche Gewalt über eine volljährige Tochter; sie kann nicht gegen ihren Willen „zurückgeholt“ werden.
  3. C — Das Zusammenleben mit einem selbst gewählten Partner ist keine Straftat und kein Grund für eine Anzeige.
  4. D — Die Partnerwahl ist eine höchstpersönliche Entscheidung der volljährigen Tochter; die Eltern haben kein Recht, ihr einen Partner auszusuchen.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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