Katalogfrage 265 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Wohin muss man in Deutschland zuerst gehen, wenn man heiraten möchte?
- zum Einwohnermeldeamt
- zum Ordnungsamt
- zur Agentur für Arbeit
- zum Standesamt Richtig
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Das Einwohnermeldeamt regelt Wohnsitzangelegenheiten, nicht die Eheschließung selbst.
- B — Das Ordnungsamt ist für öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig, nicht für Eheschließungen.
- C — Die Agentur für Arbeit vermittelt Arbeitsplätze und zahlt Leistungen, hat mit Eheschließungen nichts zu tun.
- D — Richtig: Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt beim Standesamt, das für Personenstandsangelegenheiten wie Ehe, Geburt und Tod zuständig ist.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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