Katalogfrage 258 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Was darf das Jugendamt in Deutschland?

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Die Schulwahl treffen die Eltern (bzw. je nach Schulform die Schulbehörde bei der Zuweisung), nicht das Jugendamt.
  2. B — Richtig: Bei akuter Kindeswohlgefährdung — etwa Misshandlung oder Verwahrlosung — kann das Jugendamt nach § 8a SGB VIII bzw. § 1666 BGB eingreifen und ein Kind in Obhut nehmen.
  3. C — Kindergeld wird von der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit) ausgezahlt, nicht vom Jugendamt.
  4. D — Die Kontrolle des Kindergartenbesuchs ist keine typische Aufgabe des Jugendamts, zumal der Kindergartenbesuch in Deutschland freiwillig ist.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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