Katalogfrage 256 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Ein Ehepaar möchte in Deutschland ein Restaurant eröffnen. Was braucht es dazu unbedingt?

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Die Polizei erteilt keine gewerberechtlichen Erlaubnisse für Restaurants.
  2. B — Parteien haben keine behördliche Funktion und erteilen keine Genehmigungen für Gewerbebetriebe.
  3. C — Das Einwohnermeldeamt ist für Wohnsitzanmeldungen zuständig, nicht für gewerberechtliche Erlaubnisse.
  4. D — Richtig: Nach dem Gaststättengesetz braucht der Betrieb eines Restaurants mit Alkoholausschank eine Gaststättenerlaubnis von der zuständigen Behörde (meist Ordnungsamt/Gewerbeamt).

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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