Katalogfrage 243 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Maik und Sybille wollen mit Freunden an ihrem deutschen Wohnort eine Demonstration auf der Straße abhalten. Was müssen sie vorher tun?

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Richtig: Nach dem Versammlungsgesetz müssen öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet werden — Demonstrationsfreiheit (Art. 8 GG) besteht trotzdem, aber mit dieser formalen Voraussetzung.
  2. B — Reine Versammlungsfreiheit ohne jede formale Anmeldepflicht trifft für angemeldete Demonstrationen unter freiem Himmel nicht zu; eine Anmeldung ist gesetzlich vorgesehen.
  3. C — Demonstrationen sind in Deutschland gerade ein geschütztes Grundrecht (Art. 8 GG), nicht grundsätzlich verboten.
  4. D — Es besteht kein Vereinszwang für Demonstrationen; auch Privatpersonen und lose Gruppen dürfen demonstrieren, sofern sie die Anmeldung vornehmen.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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