Katalogfrage 170 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Was gab es während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland?
- das Verbot von Parteien Richtig
- das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit
- Pressefreiheit
- den Schutz der Menschenwürde
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Richtig: Nach dem „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ von 1933 war die NSDAP die einzig zugelassene Partei — alle anderen wurden verboten.
- B — Das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung ist ein Grundrecht des heutigen Grundgesetzes (Art. 2 GG); im NS-Staat war der Einzelne dem „Volkskörper“ untergeordnet.
- C — Es gab strikte Pressezensur und -gleichschaltung, keine Pressefreiheit.
- D — Der Schutz der Menschenwürde als unantastbares Grundrecht ist eine Lehre aus der NS-Zeit, verankert erst 1949 in Art. 1 GG — im NS-Staat wurde die Menschenwürde systematisch verletzt.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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