Katalogfrage 150 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Eine Gerichtsschöffin/ein Gerichtsschöffe in Deutschland ist …
- die Stellvertreterin/der Stellvertreter des Stadtoberhaupts.
- eine ehrenamtliche Richterin/ein ehrenamtlicher Richter. Richtig
- ein Mitglied eines Gemeinderats.
- eine Person, die Jura studiert hat.
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Eine Schöffin/ein Schöffe hat kein kommunales Verwaltungsamt und ist nicht Stellvertreterin/Stellvertreter eines Bürgermeisteramts.
- B — Richtig: Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Laienrichterinnen und -richter, die zeitweise an Gerichtsverfahren mitwirken (§§ 30 ff. GVG).
- C — Eine Schöffin/ein Schöffe ist keine Position im Gemeinderat, sondern eine gerichtliche Funktion.
- D — Ein Jurastudium ist für das Schöffenamt gerade nicht erforderlich — es ist bewusst ein Laienamt, offen für Bürgerinnen und Bürger ohne juristische Ausbildung.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
Zuletzt geprüft: · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01 · Wir prüfen jede Zahl auf dieser Seite an der Originalquelle.