Katalogfrage 150 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Eine Gerichtsschöffin/ein Gerichtsschöffe in Deutschland ist …

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Eine Schöffin/ein Schöffe hat kein kommunales Verwaltungsamt und ist nicht Stellvertreterin/Stellvertreter eines Bürgermeisteramts.
  2. B — Richtig: Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Laienrichterinnen und -richter, die zeitweise an Gerichtsverfahren mitwirken (§§ 30 ff. GVG).
  3. C — Eine Schöffin/ein Schöffe ist keine Position im Gemeinderat, sondern eine gerichtliche Funktion.
  4. D — Ein Jurastudium ist für das Schöffenamt gerade nicht erforderlich — es ist bewusst ein Laienamt, offen für Bürgerinnen und Bürger ohne juristische Ausbildung.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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