Katalogfrage 146 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Wie nennt man in Deutschland ein Verfahren vor einem Gericht?
- Programm
- Prozedur
- Protokoll
- Prozess Richtig
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — „Programm“ ist kein juristischer Fachbegriff für ein Gerichtsverfahren.
- B — „Prozedur“ ist ein allgemeinsprachlicher Begriff, nicht die deutsche Fachbezeichnung für ein Gerichtsverfahren.
- C — Ein „Protokoll“ ist die schriftliche Aufzeichnung einer Verhandlung, nicht das Verfahren selbst.
- D — Richtig: Ein gerichtliches Verfahren wird in Deutschland als Prozess bezeichnet.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
Zuletzt geprüft: · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01 · Wir prüfen jede Zahl auf dieser Seite an der Originalquelle.