Katalogfrage 146 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Wie nennt man in Deutschland ein Verfahren vor einem Gericht?

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — „Programm“ ist kein juristischer Fachbegriff für ein Gerichtsverfahren.
  2. B — „Prozedur“ ist ein allgemeinsprachlicher Begriff, nicht die deutsche Fachbezeichnung für ein Gerichtsverfahren.
  3. C — Ein „Protokoll“ ist die schriftliche Aufzeichnung einer Verhandlung, nicht das Verfahren selbst.
  4. D — Richtig: Ein gerichtliches Verfahren wird in Deutschland als Prozess bezeichnet.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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