Katalogfrage 144 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Eine Richterin/ein Richter gehört in Deutschland zur …
- vollziehenden Gewalt.
- rechtsprechenden Gewalt. Richtig
- planenden Gewalt.
- gesetzgebenden Gewalt.
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Die vollziehende Gewalt (Exekutive) umfasst Regierung und Verwaltung, nicht unabhängige Richterinnen/Richter.
- B — Richtig: Richterinnen und Richter üben nach Art. 92 GG die rechtsprechende Gewalt aus.
- C — „Planende Gewalt“ ist keine der im Grundgesetz genannten Staatsgewalten.
- D — Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) sind Bundestag und Bundesrat, nicht die Gerichte.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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