Katalogfrage 136 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …
- falscher Nebenkostenabrechnung.
- ungerechtfertigter Kündigung durch Ihre Chefin/Ihren Chef. Richtig
- Problemen mit den Nachbarinnen/Nachbarn.
- Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall.
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Streitigkeiten über Nebenkostenabrechnungen bei Mietwohnungen gehören vor das Amtsgericht (Zivilgericht), nicht das Arbeitsgericht.
- B — Richtig: Für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, etwa eine Kündigungsschutzklage, ist das Arbeitsgericht zuständig (§ 2 Arbeitsgerichtsgesetz).
- C — Nachbarschaftsstreitigkeiten sind zivilrechtlicher Natur und gehören vor das Amtsgericht, nicht das Arbeitsgericht.
- D — Ansprüche nach einem Verkehrsunfall sind zivilrechtlich (Schadensersatz) und gehören vor die ordentlichen Zivilgerichte, nicht das Arbeitsgericht.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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