Katalogfrage 12 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
- Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
- Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
- Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden. Richtig
- Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Eine einfache Mehrheit reicht für eine Grundgesetzänderung nicht aus — und selbst eine Mehrheit dürfte den Kern des Grundrechts nicht antasten.
- B — Selbst eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat könnte die Pressefreiheit nicht vollständig abschaffen, da die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) die Grundrechte im Kern schützt.
- C — Richtig: Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht (Art. 5 Abs. 1 GG) und in ihrem Wesensgehalt durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) vor Abschaffung geschützt.
- D — Der Bundesrat allein hat keine Kompetenz, Grundrechte abzuschaffen; Verfassungsänderungen erfordern Bundestag und Bundesrat gemeinsam — und selbst dann ist der Kern der Pressefreiheit unantastbar.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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